Legitimation und Grenzen der strafrechtlichen Vertreterhaftung nach § 14 StGB
In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge - Band 236 v.236
Hauptbeschreibung Die Vertreterhaftung in Unternehmen ist geprägt durch eine anhaltende gesellschaftliche Entwicklung und wirft aufgrund ihrer Positionierung inmitten außerstrafrechtlicher Erforderlichkeit einer Vertretung infolge rechtlicher oder tatsächlich-ökonomischer Bedürfnisse, strafrechtlicher Individualhaftung und Tatbestandsbestimmtheit besondere Probleme auf. Abgekoppelt von ihren meist zivilrechtlichen Wurzeln geht es nicht um die Zurechnung des Vertreterverhaltens an den Vertretenen, sondern gemäß der Zielrichtung des Strafrechts um die Verantwortlichkeit des Vertreters. Diese Verantwortlichkeit wird im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten zunehmend im Bereich der Unternehmensleitung verankert, wovon auch 14 I StGB ausgeht. Werden allerdings Zuständigkeitsbereiche im Anwendungsbereich von Sonderpflichtdelikten insgesamt übertragen, geht damit eine Befreiung von bestehenden Pflichten einher. Die Frage, wann Zuständigkeiten insgesamt übertragen werden, hat in 14 II StGB eine Antwort gefunden. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Der rechtliche und gesellschaftliche Wandel als Problem bei der Realisierung der Bedingungen des Rechtsgüterschutzes innerhalb der modernen Gesellschaft - Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung - Neuartige Problemkonstellationen als Anlass der Untersuchung 2 Bausteine der Vertreterhaftung - Zur Binnensystematik des Rechts Zivilrechtsakzessorietät und Eigenständigkeit des Strafrechts - Exkurs: Die Teilnahme an fremder Haupttat als dritte Möglichkeit des Rückbaus? - Das Handeln für einen anderen. Einführende Gedanken zur Grundstruktur des 14 StGB 3 Die Legitimation der Vertreterhaftung - Zur Struktur der Sonderdelikte Grundlegungen - Zum Besonderen der Sonderdelikte - Zur Vereinbarkeit mit abweichenden Konzeptionen - Ergebnis 4 Der Rechtsgrund der