Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft
In: Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaft und Umwelt 3
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In: Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaft und Umwelt 3
In: Ilu-Schriftenreihe 1
In: Initiativen zum Umweltschutz 78
Die verbreitete Sichtweise, der Hunger sei allein ein Verteilungsproblem, greift zu kurz. Obwohl die Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit durch geeignete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung essenziell für die Ernährungssicherung ist, muss das Bewusstsein dafür, dass es auf globaler Ebene künftig aufgrund knapper Ressourcen auch ein ernstes Mengenproblem geben wird, gestärkt werden. Hierbei kann und muss die Politik durch öffentliche Kommunikation eine wichtige Rolle spielen. [...] (Quelle: Verf.)
In: Agrarspectrum 41
In: Agrarspectrum 40
In: Agrarspectrum 46
In: Agrarspectrum Band 44
In: Sugar industry, p. 117-127
Das Verbundprojekt untersucht Fruchtfolgen mit und ohne Zuckerrüben (ZR) bzw. Silomais (SM) in Kombination mit Winterweizen (WW). Produktionsziel für ZR und SM ist Biogas, für WW Backweizen. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Anbau von Energiefrüchten in abwechslungsreichen Fruchtfolgen abzuleiten. Hierzu werden Erträge, Krankheiten und Schädlinge, Pflanzenschutzmitteleinsatz, N-Bilanz, Humusreproduktion, Bodenstruktur, Energie- und Treibhausgasbilanz, Umweltwirkungen, einzelbetriebliche Wettbewerbsfähigkeit sowie betroffene Agrarmärkte und Standortvorzüglichkeiten bewertet. Datengrundlage bilden vier mehrjährige Feldversuche an drei hoch produktiven Standorten in Deutschland (Harste, Straubing, Etzdorf). Erste Auswertungen (2011, 2012) zeigten hohe Methanhektarerträge (Harste und Straubing) und Netto-Energiegewinne (nur Straubing) aus ZR (6870 Nm3 ha–1 a–1 bzw. 279 GJ ha–1 a–1). Diese lagen jedoch unter denen von SM (8259 Nm3 ha–1 a–1 bzw.
323 GJ ha–1 a–1). Erste Bodenstrukturuntersuchungen (nur Harste, 2012) zeigten ungünstigere Verhältnisse (z.B. Luftkapazität) in der Oberkrume unter Daueranbau von ZR und SM im Vergleich zum WW-Daueranbau. Ertragsschwankungen zwischen Untersuchungsjahren sowie Fruchtfolgen bedürfen weiterer Untersuchungen und detaillierter betriebswirtschaftlicher Bewertungen. In einer bundesweiten Analyse wurde ein ca. 1 Mio. ha hohes, bislang nicht für den ZR-Anbau genutztes Flächenpotenzial für den Anbau von ZR zur Biogasproduktion deutlich.
Zu kaum einer anderen Forderung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht seit den 1990er Jahren ein derart breiter Konsens zwischen den Beteiligten wie bei der nach einer Verwaltungsvereinfachung der GAP. Eine Vereinfachung ist dringend geboten, und zwar für beide Säulen der GAP und für alle Akteursebenen (EU, Mitgliedstaat, d. h. in Deutschland: Bund und Bundesländer, Zuwendungsempfänger). Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der GAP für die Zeit nach 2020 diskutiert der Beirat in der vorliegenden Stellungnahme Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung. Die Stellungnahme vertieft damit die in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats "Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen" ausgesprochene Empfehlung "Verwaltungsbelastung auf ein angemessenes Maß reduzieren" (WBAE 2018: 71). Verwaltungsvereinfachung ist kein Selbstzweck. Sie muss die rechtsstaatlichen Vorgaben der Legitimität des Verwaltungshandelns und des demokratisch gebotenen Schutzes der finanziellen Interessen der EU und des jeweiligen Mitgliedstaates beachten. Sinnvoll durchgeführt erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung so, dass die mit den GAP-Maßnahmen zu erreichenden Ziele hierunter nicht leiden und eine sachgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel sichergestellt ist. Darüber hinaus sollen Misstrauen und Angst der umsetzenden Behörden in den Mitgliedstaaten vor dem Anlastungsrisiko reduziert und dadurch Gestaltungsspielraum wiedergewonnen werden.
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Zu kaum einer anderen Forderung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht seit den 1990er Jahren ein derart breiter Konsens zwischen den Beteiligten wie bei der nach einer Verwaltungsvereinfachung der GAP. Eine Vereinfachung ist dringend geboten, und zwar für beide Säulen der GAP und für alle Akteursebenen (EU, Mitgliedstaat, d. h. in Deutschland: Bund und Bundesländer, Zuwendungsempfänger). Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der GAP für die Zeit nach 2020 diskutiert der Beirat in der vorliegenden Stellungnahme Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung. Die Stellungnahme vertieft damit die in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats "Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen" ausgesprochene Empfehlung "Verwaltungsbelastung auf ein angemessenes Maß reduzieren" (WBAE 2018: 71). Verwaltungsvereinfachung ist kein Selbstzweck. Sie muss die rechtsstaatlichen Vorgaben der Legitimität des Verwaltungshandelns und des demokratisch gebotenen Schutzes der finanziellen Interessen der EU und des jeweiligen Mitgliedstaates beachten. Sinnvoll durchgeführt erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung so, dass die mit den GAP-Maßnahmen zu erreichenden Ziele hierunter nicht leiden und eine sachgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel sichergestellt ist. Darüber hinaus sollen Misstrauen und Angst der umsetzenden Behörden in den Mitgliedstaaten vor dem Anlastungsrisiko reduziert und dadurch Gestaltungsspielraum wiedergewonnen werden. Adressaten der Forderung nach Verwaltungsvereinfachung sind die Prozessgestalter, in der Regel also die Gesetzgeber und die Verwaltungen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene. In Deutschland kommen noch die Bundesländer hinzu. Die Gründe für die administrative Komplexität der GAP sind vielfältig und weitgehend Folge einer Grundstruktur der GAP und der Verwaltungskontrolle, die in den 1960er und 1970er Jahren angelegt wurde und sodann kumulativ gewachsen ist. Ein Teil der Verwaltungsbelastungen ist auf den EU-Rechtsrahmen zurückzuführen, ein anderer Teil auf die konkrete Umsetzung in Deutschland.
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Pratiquement aucune autre exigence relative à la Politique agricole commune (PAC) ne fait l'objet depuis les années 1990 d'un consensus aussi large entre les parties concernées que celle d'une simplification administrative. Il est urgent de procéder à une simplification, et ce, pour les deux piliers de la PAC et pour tous les niveaux d'acteurs (l'UE, les États membres, c.-à-d. en Allemagne la Fédération et les Länder, les bénéficiaires des aides). Dans le contexte de la prochaine réforme de la PAC après 2020, le Conseil consultatif examine dans le présent avis les possibilités, les approches et les limites d'une simplification administrative. Il y approfondit la recommandation « Ramener la charge administrative à un niveau raisonnable » exprimée dans son avis « Pour une Politique agricole commune de l'UE axée sur l'intérêt général après 2020 : questions fondamentales et recommandations » (WBAE 2018 : 71). La simplification administrative n'est pas une fin en soi. Elle doit respecter les exigences de l'État de droit en matière de légitimité de l'action administrative et de la protection, exigée par la démocratie, des intérêts financiers de l'UE et de l'État membre concerné. Une simplification administrative judicieusement menée ne compromet pas les objectifs visés par les mesures de la PAC et garantit une utilisation correcte des fonds publics. Elle a également vocation à réduire la méfiance et les craintes des autorités de mise en œuvre des États membres vis-à-vis du risque d'imputation et, ainsi, à rétablir une marge de manœuvre.La revendication de simplification administrative s'adresse aux concepteurs des processus et donc, en règle générale, aux législateurs et aux administrations au niveau européen et des États membres, auxquels viennent s'ajouter en Allemagne les Länder. Les causes de la complexité administrative de la PAC sont diverses et résultent, dans une large mesure, d'une structure fondamentale de la PAC et du contrôle administratif, qui a été instauré dans les années 1960 et 1970 et s'est ensuite accru de manière cumulative. Une partie de la charge administrative est due au cadre juridique de l'UE, une autre à la mise en œuvre pratique en Allemagne.
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Die Europäische Union steht in Umwelt- und Klimaschutzfragen vor enormen Herausforderungen. Treib-hausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor vielfach zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangen eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik als bisher. Die bisherigen agrarumwelt- und klimapolitischen Maßnahmen – auch innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – haben nicht zu hinreichenden Reduzierungen der Umwelt-belastungen durch die Landwirtschaft geführt. In ihren Verordnungsentwürfen aus dem Jahr 2018 schlägt die EU-Kommission für die GAP nach 2020 ein "neues Umsetzungsmodell" vor. Dieses Modell verlagert die Kompetenzen für die Politikgestaltung stärker auf die Mitgliedstaaten und strebt eine stärkere "Ergebnisorientierung" an, womit den Mitgliedstaaten eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung in der Umsetzung der GAP ermöglicht wird. Zukünftig gibt die EU den Legislativvorschlägen zufolge nur noch Ziele und grobe Interventionskategorien vor und überlässt den Mitgliedstaaten sowohl die Zielquantifizierung als auch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen. Hierzu erstellt jeder Mitgliedstaat für sein gesamtes Hoheitsgebiet einen nationalen Strategieplan, in dem die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP gemeinsam programmiert werden. Dieser Plan ist zur Geneh-migung der EU-Kommission vorzulegen. Zur Gestaltung der "grünen Architektur" der GAP sind drei Politikinstrumente vorgesehen: die "Konditionalität" der Direktzahlungen, die neuen sogenannten "Öko-Regelungen" (Eco-Schemes) der 1. Säule und die umwelt- und klimaschutzrelevanten Regelungen der 2. Säule (AUK II). In der Kombination dieser drei Politikinstrumente wird den Mitgliedstaaten im Vergleich zur gegenwärtigen Förderperiode (2014-2020) deutlich mehr Gestaltungsspielraum gewährt. In Deutschland erfordert dies eine stärkere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zieht der Beirat ein gemischtes Fazit. Einerseits bieten sich für die Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten für zielgerichtete Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Andererseits sind die Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten bisher so weit gefasst, dass auch eine wenig anspruchsvolle Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik möglich ist und die Einkommensstützung weiterhin im Vordergrund stehen kann. Der Beirat sieht die Gefahr eines "race to the bottom" in Bezug auf das Ambitionsniveau in der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik, wenn die EU-Kommission als Taktgeber keine ambitionierteren Budgetvorgaben vorgibt und keine stringenten Kriterien für die Genehmigung der nationalen Strategiepläne anwendet. Somit hängt es in erster Linie vom politischen Gestaltungswillen der Mitgliedstaaten ab, ob Mitgliedstaaten am Status quo der Agrarförderung festhalten oder ob eine anspruchsvolle, zielgerichtete und effiziente Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik entwickelt wird, welche die Gestaltungsbereitschaft vieler Landwirtinnen und Landwirte einbezieht. In der vorliegenden Stellungnahme bewertet der Beirat die Legislativvorschläge hinsichtlich ihres Potenzials für eine zielorientierte Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik und erarbeitet Vorschläge für eine effektive nationale Gestaltung dieses Politikfeldes im Rahmen des "neuen Umsetzungsmodells" der GAP. Damit spezifiziert der Beirat für den Agrarumwelt- und Klimaschutz seine im April 2018 ausgesprochene Empfehlung einer gemeinwohlorientierten Neuausrichtung der GAP nach 2020 (WBAE 2018).
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Die Europäische Union steht in Umwelt- und Klimaschutzfragen vor enormen Herausforderungen. Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor vielfach zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangen eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Agrarumweltund Klimaschutzpolitik als bisher. Die bisherigen agrarumwelt- und klimapolitischen Maßnahmen – auch innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – haben nicht zu hinreichenden Reduzierungen der Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft geführt. In ihren Verordnungsentwürfen aus dem Jahr 2018 schlägt die EU-Kommission für die GAP nach 2020 ein "neues Umsetzungsmodell" vor. Dieses Modell verlagert die Kompetenzen für die Politikgestaltung stärker auf die Mitgliedstaaten und strebt eine stärkere "Ergebnisorientierung" an, womit den Mitgliedstaaten eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung in der Umsetzung der GAP ermöglicht wird. Zukünftig gibt die EU den Legislativvorschlägen zufolge nur noch Ziele und grobe Interventionskategorien vor und überlässt den Mitgliedstaaten sowohl die Zielquantifizierung als auch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen. Hierzu erstellt jeder Mitgliedstaat für sein gesamtes Hoheitsgebiet einen nationalen Strategieplan, in dem die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP gemeinsam programmiert werden. Dieser Plan ist zur Genehmigung der EU-Kommission vorzulegen. Zur Gestaltung der "grünen Architektur" der GAP sind drei Politikinstrumente vorgesehen: die "Konditionalität" der Direktzahlungen, die neuen sogenannten "Öko-Regelungen" (Eco-Schemes) der 1. Säule und die umwelt- und klimaschutzrelevanten Regelungen der 2. Säule (AUK II). In der Kombination dieser drei Politikinstrumente wird den Mitgliedstaaten im Vergleich zur gegenwärtigen Förderperiode (2014-2020) deutlich mehr Gestaltungsspielraum gewährt. In Deutschland erfordert dies eine stärkere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zieht der Beirat ein gemischtes Fazit. Einerseits bieten sich für die Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten für zielgerichtete Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Andererseits sind die Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten bisher so weit gefasst, dass auch eine wenig anspruchsvolle Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik möglich ist und die Einkommensstützung weiterhin im Vordergrund stehen kann. Der Beirat sieht die Gefahr eines "race to the bottom" in Bezug auf das Ambitionsniveau in der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik, wenn die EU-Kommission als Taktgeber keine ambitionierteren Budgetvorgaben vorgibt und keine stringenten Kriterien für die Genehmigung der nationalen Strategiepläne anwendet. Somit hängt es in erster Linie vom politischen Gestaltungswillen der Mitgliedstaaten ab, ob Mitgliedstaaten am Status quo der Agrarförderung festhalten oder ob eine anspruchsvolle, zielgerichtete und effiziente Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik entwickelt wird, welche die Gestaltungsbereitschaft vieler Landwirtinnen und Landwirte einbezieht. In der vorliegenden Stellungnahme bewertet der Beirat die Legislativvorschläge hinsichtlich ihres Potenzials für eine zielorientierte Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik und erarbeitet Vorschläge für eine effektive nationale Gestaltung dieses Politikfeldes im Rahmen des "neuen Umsetzungsmodells" der GAP. Damit spezifiziert der Beirat für den Agrarumwelt- und Klimaschutz seine im April 2018 ausgesprochene Empfehlung einer gemeinwohlorientierten Neuausrichtung der GAP nach 2020 (WBAE 2018).
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The European Union is facing huge environmental and climate-related challenges. Greenhouse gas emissions, biodiversity losses, ammonia emissions and continuing excessive nutrient loads in water bodies demand a much more targeted and consistent agri-environment-climate policy than has hitherto been the case. Agri-environment-climate policy measures to date – including within the Common Agricultural Policy (CAP) – have not sufficiently reduced the environmental pollution caused by agriculture. In its 2018 draft regulations, the European Commission proposes a "new delivery model" for the post-2020 CAP. This model shifts responsibility for policy-making towards member states and strives for greater "results orientation", offering member states the possibility of implementing the CAP to focus much more on the public good. Under these legislative proposals, the EU will in future only specify the objectives and broad types of interventions, leaving member states to quantify targets and design the specific measures. To that end, each member state will produce a national strategic plan for its entire territory in which measures in Pillars 1 and 2 of the CAP are jointly programmed. This plan is to be submitted to the European Commission for approval. Three policy tools are envisaged in the design of the CAP's "green architecture": the "conditionality" of direct payments; the new so-called "eco-schemes" in Pillar 1; and environmental and climate-related regulations in Pillar 2 (AECM II). These three policy tools combined offer member states much greater leeway than they have had in the current funding period (2014-2020). In Germany this requires more extensive coordination between the Federal Government and German states. The Advisory Board's conclusions on the legislative proposals submitted by the European Commission are mixed. Member states are being offered new opportunities to implement targeted agri-environment-climate measures, but the scope they are being given is so broadly defined that it is possible for their agri-environment-climate policies to be relatively unambitious and continuing to focus on income support. The Advisory Board recognises a risk of a race to the bottom in terms of the level of ambition of agri-environment-climate policy if the European Commission, which is the impetus behind it, does not apply more ambitious budgetary provisions or stringent criteria for the approval of national strategic plans. Whether a challenging, targeted and efficient agri-environment-climate policy is developed or member states stick with the status quo of agricultural aid primarily depends on their political will to take action. In the present report, the Advisory Board evaluates the legislative proposals for their potential to produce a targeted agri-environment-climate policy, and offers suggestions for an effective national design of this policy area as part of the CAP's "new delivery model". The Advisory Board also gives details of its April 2018 recommendation to gear the post-2020 CAP more towards serving the public good (WBAE 2018).
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