Das jüdische Buch im Dritten Reich
In: Veröffentlichung des Leo-Baeck-Instituts New York
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In: Veröffentlichung des Leo-Baeck-Instituts New York
In: Das jüdische Buch im Dritten Reich 1
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 49, Heft 1, S. [77]-95
ISSN: 0042-5702
World Affairs Online
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 49, Heft 1, S. 77-96
Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt hat sich ein "Nebenkriegsschauplatz" im Kampf gegen den Rechtsradikalismus aufgetan: die öffentliche Verwendung von "Kennzeichen" nationalsozialistischer Provenienz durch rechtsextremistische Kreise oder ihnen nahestehende Personen und Gruppen. Es handelt sich hier um ein "Delikt der Staatsgefährdung", das durch den Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs mit "Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe" sanktioniert wird. Der Schutzzweck des Paragraph 86a besteht in der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung, des politischen Friedens und des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland. Um ihn aufrecht zu erhalten, bedarf es - so das Fazit der Ausführungen - dringend einer Korrektur von Rechtsprechung und Spruchpraxis. Dafür werden zwei Möglichkeiten diskutiert. Erstens, das Richterrecht korrigiert sich selbst durch eine Musterentscheidung des Bundesgerichtshofs. Die zweite Möglichkeit: Der Gesetzgeber stellt seine Intention zu Paragraph 86a in geeigneter Weise klar. (ICA)
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 43, Heft 2, S. 221-265
In seinem Aufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, wie sich die zentralistische Kulturpolitik des nationalsozialistischen Staates auf die kulturellen Verhältnisse in bestimmten Regionen und Landschaften auswirkte. Dabei geht der Verfasser davon aus, daß das Bedürfnis nach nationaler kultureller Einheit ständig mit den völkischen Ideologemen der nationalsozialistischen Weltanschauung in Konflikt lag. Politisch bildeten sich diese Gegensätze im Widerspruch einer zentralistischen Kulturpolitik und dem Beharren auf lokaler kultureller Eigenständigkeit ab. Dieses Phänomen erläutert der Autor, indem er die zentralistische Kulturpolitik und Kulturverwaltung im Dritten Reich diskutiert und die Grenzen des kulturpolitischen Zentralismus aufzeigt. Er veranschaulicht dies an den Beispielen der Vergabe von Kunst- und Literaturpreisen sowie der Aktivitäten der Reichsschriftkammer. Das lokale und regionale kulturelle Leben wurde durch zwei politische Parameter bestimmt: durch eine unscharf begrenzte unterschiedlich große "Autonomie" der kulturell tätigen Institutionen und Personen einerseits und durch eine unscharf begrenzte Gestaltungsfreiheit, die wie der Autor vermutet, nicht in allen kulturellen Betätigungsfeldern gleich groß war. (ICC)
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 43, Heft 2, S. 221-265
ISSN: 0042-5702
Der Autor geht der Frage nach, inwieweit sich kulturelle Aktivitäten auf regionaler und lokaler Ebene während des Nationalsozialismus entfalten konnten angesichts des Spannungsfelds zwischen dem Bedürfnis des NS-Staats nach nationaler kultureller Einheit einerseits und der völkischen Ideologie des NS-Staats andererseits, welche mit Begriffen wie Blut, Boden, Landschaft und Heimat und somit mit partikularer Kulturaktivität verbunden ist. Trotz Zerschlagung der Länder und Schaffung einer Reihe von kulturpolitischen Zentralinstanzen stieß die Zentralgewalt jedoch bei den Gauleitern und den Gemeinden, welche zu große Eigenständigkeiten entwickelten, an ihre Grenzen. Tatsächlich ging es der Reichsgewalt auch eher darum, eine allgemeine Fachaufsicht zu führen als die lokalen Verhältnisse zentral zu dirigieren. Der Autor zeigt auf, daß trotz Fachaufsicht die Autonomie der partikularen Kulturträger nicht eingeschränkt wurde und auch die Vielgestaltigkeit der einzelnen Kultureinrichtungen erhalten blieb. Solange gewisse Normen und kulturpolitische Direktiven eingehalten wurden, blieben den kulturellen Aktivitäten auf regionaler Ebene durchaus Freiräume, in denen ohne nationalsozialistische Färbung agiert werden konnte. (AuD-Bns)
World Affairs Online
In: Die Juden im nationalsozialistischen Deutschland, S. 273-282
Der Beitrag beschreibt die Entwicklung des jüdischen Buchhandels- und Verlagswesens im Dritten Reich zwischen 1933 und 1938. 1935/36 begann die Ausschaltung der jüdischen Verleger und Buchhändler durch die von den Nationalsozialisten forcierte "Arisierung"; ab Mitte 1937 mußten sie sich ausschließlich auf jüdische Literatur und einen jüdischen Abnehmerkreis beschränken. Zu dieser Zeit waren 53 Buchhandlungen und 27 Verlage in jüdischer Hand, so zum Beispiel der Jüdische Verlag, der Schocken Verlag, der Verlag von Erich Reiss und der Philo- Verlag. Im Dezember 1938 wurde das jüdische Buchhandels- und Verlagswesen liquidiert, nachdem den Juden gewerbliche Betätigung untersagt worden waren. Gemessen an den Verkaufszahlen fand die jüdische Literatur keine allzu große Verbreitung, doch warnt der Autor vor einer Unterschätzung ihrer nicht quantitativ erfaßbaren Bedeutung für die Leser. (BF)
In: Die Tagebücher
In: Teil 2. Diktate 1941 - 1945 10
In: Veröffentlichungen des Instituts für Zeitgeschichte
In: Veröffentlichungen des Instituts für Zeitgeschichte zur Dokumentation Obersalzberg
Umfassende Dokumentation zum "Dritten Reich", enthält u.a. Aufsätze und Bilddokumentationen zu den Themen "'Rassenpolitik', Judenverfolgung, Völkermord", "Widerstand und Emigration", "Hitlers Außenpolitik", "Der Zweite Weltkrieg", "Die Bunkeranlage am Obersalzberg".
In: Beck's Historische Bibliothek