Introduction to European Union law: cases and materials
In: American casebook series
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In: American casebook series
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht - Band 334
Hauptbeschreibung: Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung a
In: Texas international law journal, Band 48, Heft 2, S. 125-156
ISSN: 0163-7479
In: Stanford journal of international law, Band 49, Heft 1, S. 54-100
ISSN: 0731-5082
In: Jus Publicum Band 162
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages begrenzen die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. In einer Welt, die durch das Bestehen tatsächlicher Unsicherheiten geprägt ist, werden diese Grenzen nicht allein durch materiellrechtliche Anforderungen an die mitgliedstaatliche Gesetzgebung bestimmt. Vielmehr kommt auch beweisrechtlichen Aspekten, insbesondere der Beweislastverteilung und dem Beweismaß, eine tragende Rolle zu. Materielles Recht und Beweisrecht stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern entfalten erst im Zusammenspiel ihre Wirkung. Für die Auslegung des EG-Vertrages ist diese Interdependenz von wesentlicher Bedeutung. Es ist anerkannt, dass teleologische Erwägungen bei der Auslegung des EG-Vertrages eine zentrale Rolle spielen. Ob eine bestimmte Auslegung den Zielen einer Vorschrift oder des Vertrages insgesamt dient, lässt sich jedoch nicht ohne Blick auf die Konsequenzen dieser Auslegung beurteilen.Diese Konsequenzen ergeben sich ihrerseits erst durch das Zusammenwirken von Beweisrecht und materiellem Recht. Sucht man deshalb nach derjenigen Auslegung, die der ratio conventionis am ehesten gerecht wird, so kommt man nicht umhin, sowohl beweisrechtliche als auch materiellrechtliche Aspekte zu bedenken: Aus teleologischer Sicht ist diejenige Auslegung des Vertrages geboten, die beweisrechtliche und materiellrechtliche Vorgaben in optimaler Weise verbindet. Jens Dammann schlägt eine Auslegung der Grundfreiheiten vor, die dieser Einsicht gerecht wird.
In: Jus publicum 162
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages begrenzen die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. Jens Dammann schlägte eine Auslegung der Grundfreiheiten vor, die beweisrechtliche und materiellrechtliche Vorgaben in optimaler Weise verbindet. (Quelle: Klappentext des Verlages).
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht 334
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht 334
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht 334
Main description: Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung aufgrund der in § 1 ADG genannten Merkmale und stellt zudem ausdrücklich klar, dass bestehende Diskriminierungsverbote unberührt bleiben. Der Verfasser zeigt jedoch, dass der geschilderte Ansatz schon im Grundsatz verfehlt ist. Das Grundgesetz überlässt den Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen des Diskriminierenden und des Diskriminierungsopfers in erster Linie dem Gesetzgeber, und der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung für die Privatautonomie eine gezielte und verfassungsrechtlich zulässige Entscheidung für die grundsätzliche Zulässigkeit der Diskriminierung im Privatrechtsverkehr getroffen. Maßgeblich ist daher, in welchem Umfang sich trotz dieser Grundsatzentscheidung ausnahmsweise ungeschriebene Diskriminierungsverbote begründen lassen. Jens Dammann versucht diese Frage zu beantworten. Darüber hinaus werden die Vorgaben der Richtlinie 2000/43/EG sowie des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes einer detaillierten Analyse unterzogen. -- Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2005 der Stadt Frankfurt am Main.
In: Biblioteca della libertà: bdl, Band 43, Heft 190, S. 37-52
ISSN: 0006-1654
In: Beck-online
In: Bücher