Introduction to European Union law: cases and materials
In: American casebook series
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In: Schriften zum Bürgerlichen Recht - Band 334
Hauptbeschreibung: Thema der vorliegenden Arbeit sind die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Nach traditioneller Auffassung sind diese Grenzen dadurch zu ermitteln, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers im Rahmen der Generalklauseln des Bürgerlichen Rechts mit den Interessen des Diskriminierungsopfers abgewogen werden. Soweit man diesen Ansatz für richtig hält, wird er selbst im Falle des Erlasses des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes seine Bedeutung behalten. Denn das Antidiskriminierungsgesetz erfasst nur die Diskriminierung a
In: Texas international law journal, Volume 48, Issue 2, p. 125-156
ISSN: 0163-7479
In: Stanford journal of international law, Volume 49, Issue 1, p. 54-100
ISSN: 0731-5082
In: Jus Publicum Band 162
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages begrenzen die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. In einer Welt, die durch das Bestehen tatsächlicher Unsicherheiten geprägt ist, werden diese Grenzen nicht allein durch materiellrechtliche Anforderungen an die mitgliedstaatliche Gesetzgebung bestimmt. Vielmehr kommt auch beweisrechtlichen Aspekten, insbesondere der Beweislastverteilung und dem Beweismaß, eine tragende Rolle zu. Materielles Recht und Beweisrecht stehen dabei nicht isoliert nebeneinander, sondern entfalten erst im Zusammenspiel ihre Wirkung. Für die Auslegung des EG-Vertrages ist diese Interdependenz von wesentlicher Bedeutung. Es ist anerkannt, dass teleologische Erwägungen bei der Auslegung des EG-Vertrages eine zentrale Rolle spielen. Ob eine bestimmte Auslegung den Zielen einer Vorschrift oder des Vertrages insgesamt dient, lässt sich jedoch nicht ohne Blick auf die Konsequenzen dieser Auslegung beurteilen.Diese Konsequenzen ergeben sich ihrerseits erst durch das Zusammenwirken von Beweisrecht und materiellem Recht. Sucht man deshalb nach derjenigen Auslegung, die der ratio conventionis am ehesten gerecht wird, so kommt man nicht umhin, sowohl beweisrechtliche als auch materiellrechtliche Aspekte zu bedenken: Aus teleologischer Sicht ist diejenige Auslegung des Vertrages geboten, die beweisrechtliche und materiellrechtliche Vorgaben in optimaler Weise verbindet. Jens Dammann schlägt eine Auslegung der Grundfreiheiten vor, die dieser Einsicht gerecht wird.
In: Jus publicum 162
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages begrenzen die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten. Jens Dammann schlägte eine Auslegung der Grundfreiheiten vor, die beweisrechtliche und materiellrechtliche Vorgaben in optimaler Weise verbindet. (Quelle: Klappentext des Verlages).
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht 334
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht 334
In: Biblioteca della libertà: bdl, Volume 43, Issue 190, p. 37-52
ISSN: 0006-1654
In: Beck-online
In: Bücher