Digitale Dokumente erlauben einen schnelleren Austausch, einen besseren Zugriff und sie sind platzsparend. Doch entsprechen digitale Verträge nicht der gesetzlichen Schriftform und bedürfen deshalb der besonderen Aufmerksamkeit von Führung und Aufsichtsgremien. Welche Besonderheiten zu beachten sind, erläutert Dr. Oliver Daum, der sich als Rechtsanwalt auf das IT-Recht und den Datenschutz spezialisiert hat.
In der Studie wird das Völkerrecht der Seeblockade dargestellt. Praxisgemäß wird zwischen den Rechtsregimen der Seeblockade eines zwischenstaatlichen internationalen und eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts, sprich sog. Bürger- und Befreiungskriege, unterschieden. Der Leser erfährt, welche völkerrechtlichen Regeln ein Staat zu beachten hat, wenn dieser eine Seeblockade errichtet und durchsetzt. Insbesondere werden die von den neutralen Staaten hierbei in Kauf zu nehmenden Beeinträchtigungen ihrer Schifffahrts- und Handelsfreiheiten aufgezeigt. Dennoch steht keinem Staat ein Recht zu, wonach neutrale Staaten die Seeblockade zu befolgen hätten. Vielmehr sind die Rechtsverhältnisse der betreffenden Parteien durch nicht-verbotene Handlungen des Völkerrechts charakterisiert
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Generalsekretär Rasmussen hat die NATO als friedensstiftenden Akteur im Syrienkonflikt ins Spiel gebracht. Doch gegenwärtig hätte die NATO gar keine rechtliche Handhabe zu einem militärischen Eingreifen im syrischen Bürgerkrieg. Deshalb sollte Deutschland etwaigen Kriegsbestrebungen entgegenwirken. Das gilt selbst dann, wenn Assad Chemiewaffen gegen sein Volk in Stellung brächte.
Ein Großteil der deutschen Bevölkerung scheint dem Export von Rüstungsgütern eher kritisch gegenüberzustehen. Aus Anlass einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung sorgte ein Bericht der SZ im Februar für Aufsehen, wonach sich die Rüstungsexporte an die Golfstaaten und an die Staaten des Maghreb gesteigert haben. Bei der Frage, ob die deutsche Rüstungspolitik maßlos oder restriktiv ist, sollte zunächst streng zwischen den erteilten Genehmigungen und tatsächlichen Ausfuhren unterschieden werden.
In der Studie wird das Völkerrecht der Seeblockade dargestellt. Praxisgemäß wird zwischen den Rechtsregimen der Seeblockade eines zwischenstaatlichen internationalen und eines nicht-internationalen bewaffneten Konflikts, sprich sog. Bürger- und Befreiungskriege, unterschieden. Der Leser erfährt, welche völkerrechtlichen Regeln ein Staat zu beachten hat, wenn dieser eine Seeblockade errichtet und durchsetzt. Insbesondere werden die von den neutralen Staaten hierbei in Kauf zu nehmenden Beeinträchtigungen ihrer Schifffahrts- und Handelsfreiheiten aufgezeigt. Dennoch steht keinem Staat ein Recht zu, wonach neutrale Staaten die Seeblockade zu befolgen hätten. Vielmehr sind die Rechtsverhältnisse der betreffenden Parteien durch nicht-verbotene Handlungen des Völkerrechts charakterisiert
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"The United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) entered into force in 1994 and has since been ratified by about 160 states, including all the Member States of the EU and the EU itself. The Convention defines the rights and duties of national states with regard to the use of the seas. UNCLOS consolidates customary international law and various Conventions previously adopted by the international community. This Treaty, the most comprehensive ever concluded, is often referred to as 'the constitution for the seas'. This Commentary focuses particularly on the interaction between UNCLOS and the European legal order, for example in the field of the prevention or the reduction of environmental pollution and the fair distribution of natural resources."--Bloomsbury Publishing
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Das 1994 in Kraft getretene UN-Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea–UNCLOS) ist mittlerweile von über 160 Staaten ratifiziert worden, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst. Wie es in seiner Präambel heißt, dient das Übereinkommen dazu, "unter gebührender Berücksichtigung der Souveränität aller Staaten eine Rechtsordnung für die Meere und Ozeane zu schaffen, die den internationalen Verkehr erleichtern sowie die Nutzung der Meere und Ozeane zu friedlichen Zwecken, die ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung ihrer Ressourcen, die Erhaltung ihrer lebenden Ressourcen und die Untersuchung, den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt fördern".Das Übereinkommen, das das Recht der Meere umfassend regelt, wird häufig als die "Verfassung der Meere" bezeichnet. Ein Schwerpunkt dieses Kommentars wird auf die Wechselwirkung zwischen dem Übereinkommen und der Europäischen Rechtsordnung gelegt, z.B. auf dem Gebiet der Vermeidung oder Verminderung der Umweltverschmutzung oder der gerechten Verteilung natürlicher Ressourcen.Der Kommentar behandelt alle Teile des Übereinkommens:- Küstenmeer und Anschlusszone- Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen- Archipelstaaten- Ausschließliche Wirtschaftszone- Festlandsockel- Hohe See- Ordnung der Inseln- Umschlossene oder halbumschlossene Meere- Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheiten- Das Gebiet- Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt- Wissenschaftliche Meeresforschung- Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie- Beilegung von Streitigkeiten- Allgemeine Bestimmungen- SchlussbestimmungenVorteile auf einen Blick- umfassender Artikel-für-Artikel Kommentar- Fokus auf Europäische Aspekte des Übereinkommens- internationale AutorenschaftZielgruppeDas Werk richtet sich sowohl an die Wissenschaft als auch die Praxis des Seerechts in Kanzleien, Unternehmen, Verbänden und Behörden
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