Die UN Behindertenrechtskonvention – Ansatz einer inklusiven Menschenrechtstheorie
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 67, Issue 1, p. 487
ISSN: 2569-4103
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In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 67, Issue 1, p. 487
ISSN: 2569-4103
In: Menschenrecht Inklusion, p. 11-51
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 62, Issue 4, p. 177-178
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 61, Issue 5, p. 231-232
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 60, Issue 5, p. 232-234
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen, Volume 58, Issue 2, p. 57-63
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 58, Issue 2, p. 57-64
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 54, Issue 3, p. 104-110
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen, Volume 54, Issue 3, p. 104-110
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Volume 53, Issue 8, p. 37-45
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue B 8/2003
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue B 8, p. 37-45
ISSN: 2194-3621
"Im Dezember 2001 beschlossen die Vereinten Nationen, einen Ad-hoc-Ausschuss zur Frage einer Behindertenkonvention einzusetzen. Damit wurde ein Paradigmenwechsel in der UN-Behindertenpolitik vom medizinischen und entwicklungspolitischen Ansatz hin zu einem menschenrechtlichen eingeleitet. Weder hinsichtlich der Frage, ob es eine Behindertenkonvention geben soll, noch über Art und Inhalt eines solchen Vertragswerks besteht Konsens in der Staatengemeinschaft. Der Beitrag argumentiert für eine menschenrechtlich geprägte Behindertenkonvention." (Autorenreferat)
Die Autorin stellt die juristische Entwicklung in der deutschen Rechtsordnung hinsichtlich des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung behinderter Menschen dar. Ihre Analyse bezieht sich auf die letzten zwanzig Jahre, ausgehend vom "Krüppel-Tribunal 1981", bei dem behinderte Frauen das Thema erstmals in der undesrepublikanischen Öffentlichkeit thematisierten. Als für behinderte Menschen wesentliche Strafrechtsreformen werden das 33. Strafrechtsänderungsgesetz bzw. das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts aus den Jahren 1997/98 sowie das 2001 in Kraft getretene SGB IX ausführlicher dargestellt und bewertet. Die Autorin begrüßt die Gesetzesreformen als Schritte in die richtige Richtung, weist aber darauf hin, daß insbesondere die Strafrechtsreformen von der Rechtsprechung bislang nicht umgesetzt wurden. Außerdem weist sie auf weiterhin bestehende Strafschutzlücken hin. Die Autorin fordert weitere Gesetzesreformen in anderen Sachgebieten des Rechts zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung behinderter Menschen. Schließlich weist sie auf die Notwendigkeit umfassender Fortbildungsangebote für alle Beteiligten hin. ; The author describes the development in German law regarding the protection of sexual self-determination of disabled persons. Her analysis encompasses the last twenty years, starting from the "cripple-tribunal 1981", where disabled women first raised the subject in German public. As the main legal reforms for disabled persons in Germany, the author analysis the Thirty-First-Criminal-Law-Change-Act and the Sixth-Act-To-Reform-Criminal-Law of 1997/98 as well as the Ninth-Social-Law-Code of 2001. The author welcomes these legislative reforms but points to the fact that the judiciary has yet failed to implement particularly the criminal law reform. In addition she shows that the new criminal law does not fill all former protection gaps. She demands further reforms in other areas of law. Finally she emphasizes that comprehensive information and education for all those who are concerned by the subject are ...
BASE
In: Menschenrechte und Bürgergesellschaft in Deutschland, p. 119-131
In: Frauen in der Geschichte des Rechts: von der frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, p. 871-899
Die Entstehungs- und Reformgeschichte des Grundsatzes der Gleichberechtigung in Art. 3 GG verdeutlicht, welche wesentliche Rolle einzelne emanzipierte Frauen und Gruppen der Frauenbewegung bei der Durchsetzung der Verfassungsnorm gespielt haben. Der von den Frauen erstrittene Gleichberechtigungsgrundsatz ermöglichte die Entwicklung einer Judikatur, die sich nicht nur der gesetzlichen Benachteiligung, sondern auch der politischen und rechtlichen Bekämpfung der strukturellen Diskriminierung von Frauen widmete. Der gegenwärtige Streit um die Zulässigkeit von frauenfördernden Quotenmodellen, der auch mit der Verfassungsreform von 1994 nicht beigelegt wurde, weist - so die Autorin abschließend - auf einen Mangel der inhaltlichen Bestimmung des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatzes sowie des Diskriminierungsbegriffes hin. (pre)