Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung: Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse
In: Jus publicum Bd. 206
Hauptbeschreibung: Mit Nichtanwendungserlassen verfügt die Finanzverwaltung, BFH-Urteile nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das löst nicht nur bei Betroffenen Unverständnis und Ärger aus, sondern bietet einem grundlegenden Problem der Rechtswissenschaft ein praktisches Anwendungsfeld: Es geht um die Wirkung richterlicher Präjudizien in unserer Rechtsordnung im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, die zwar gleichermaßen an "Gesetz und Recht" (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, aber dennoch vom Grundgesetz unterschiedliche Funktionen