Es werden die Rechte und Pflichten untersucht, die den zehn neuen Mitgliedstaaten der EU in den Beitrittsverträgen auf der Basis des acquis communautaire zugewiesen werden. Weil die EU (15) die gemeinsamen Institutionen, die Verteilung der Zuständigkeiten und die Gemeinschaftspolitiken nicht hinreichend an die Erfordernisse einer größeren Union angepasst hat, wird die Erweiterung kein ökonomischer Glücksfall sein. Die Versorgung der Konsumenten wird sich kaum verbessern, aber die Haushalte der alten Mitgliedstaaten und damit die Steuerzahler werden belastet. Müssten die Verbindlichkeiten für die Staatshaushalte, die durch die Ratifizierung der Beitrittsverträge entstehen, bilanziert werden, so ergäben sich in der alten EU (15) Rückstellungen in Höhe von bis zu – 543 Mrd., davon – 132 Mrd. in Deutschland. ; This paper analyses the duties and rights the accession treaties allocate to the ten new member states of the EU on the basis of the common European law. Since the EU(15) did not sufficiently adjust the European institutions, the structure of competences, and the common policies to the requirements of a wider Union, the widening will not be an economic success. Consumers will probably not win, it is quite certain that taxpayers in old member states will lose. If accounting principles had to be applied, the reserves for the payment liabilities that arise from the accession treaties would amount to a total of up to - 543 bill for the EU (15), and - 132 bill for Germany alone.
Zur Zeit werden die Weichen für die dritte Stufe der Postreform gestellt. Die Bundesregierung hat ein detailliertes Regulierungskonzept für den Bereich der gelben Post entworfen. Dieses Konzept läuft auf einen weitgehenden Schutz der staatlichen Deutschen Post AG vor Wettbewerbern hinaus. Eine effizienzorientierte Reform der gelben Post müßte ganz andere Maßnahmen beinhalten, als sie die Bundesregierung vorsieht. Vordringlich sind folgende Reformelemente: Die Anteile des Staates an der Deutschen Post AG sollten unverzüglich an der Börse ("bestens") verkauft werden. Die Kontrollfunktion des Regulierungsrates sollte an das Bundeskartellamt übertragen und der Regulierungsrat aufgelöst werden. Wenn es schon, wie im "Eckpunkte-Papier" des Bundespostministers vorgesehen, einen Regulierungsrat geben soll, dann ist zumindest die Unabhängigkeit von der Bundesregierung anzustreben. Ein Vorbild könnte hier die Deutsche Bundesbank sein. Außerdem wäre der Auftrag an den Regulierungsrat neu zu formulieren: Seine Aufgabe sollte nicht die Regulierung, sondern die Deregulierung sowie seine eigene Abschaffung sein. Ein Vorbild könnte hier die Treuhandanstalt sein. Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost sollte von Regulierungsaufgaben befreit werden. Die Anstalt sollte lediglich die Rechte des Bundes nach dem Aktiengesetz wahrnehmen. Die Quersubventionierung des "Pflichtbereichs" durch den "Monopolbereich" (Briefdienste) sollte explizit verboten werden. Besser wäre es, den "Pflichtbereich" der Deutschen Post AG unverzüglich aufzuheben und die entsprechenden Leistungen in den echten "Wettbewerbsbereich" überzuführen. Solange und soweit die Deutsche Post AG noch Monopolrechte hat, sollten ihre Preise an die niedrigeren Preise potentieller Wettbewerber in anderen Ländern gebunden sein. Es sollte in der Wirtschaftspolitik Einigkeit darüber hergestellt werden, daß ein europäischer Gleichklang bei der Liberalisierung nicht notwendig ist. Das Warten auf Europa kann leicht als Alibi benutzt werden, im Bereich der Deregulierung untätig zu bleiben.
Am 1. Januar 1993 war - so die Kommission1 - der Startschuß für den Binnenmarkt, den Raum ohne Grenzen im Inneren gefallen. Zwar waren für das Jahr 1993 noch Einschränkungen des grenzenlosen Wirtschaftsaustauschs aufgrund von Abschlußarbeiten der nationalen und europäischen Gesetzgeber angekündigt. Doch sollten diese Arbeiten nicht so aufwendig werden, daß sie die Konsumenten und Produzenten an der Wahrnehmung der Vorteile des Binnenmarktes behindern. Welcher Art waren diese Abschlußärbeiten, wie umfangreich waren sie, welche gesamtwirtschaftliche Bedeutung muß ihnen beigemessen werden und hat die Vollendung des Binnenmarktes die Erwartungen erfüllt, die anfangs geweckt wurden? Dies sind die Fragen, die im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen.
Der Streit über die Fischereihoheit ist für den überwiegenden Teil des wirtschaftlich nutzbaren Bestandes völkerrechtlich zugunsten der Küstenstaaten entschieden worden. Aus ökonomischer Sicht kann diese Lösung nicht befriedigen, denn sie ist weder theoretisch noch praktisch in der Lage, die mit der Gemeinnutzungsressource Fisch verbundenen negativen Externalitäten zu vermeiden. Die bisherige Erfahrung mit nationalen Fischereipolitiken läßt Bestrebungen erkennen, daß es vor allem einkommens- und beschäftigungspolitische Ziele sind, die die Regierungen verfolgen. Die fischereipolitischen Maßnahmen haben gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsmindernd gewirkt. Ein Kurswechsel in der nationalen Fischereipolitik der Küstenstaaten ist nicht zu erwarten. Überdies macht die im neuen Seerecht verankerte Ausweitung nationaler Fischereihoheit schon wegen der meistens grenzüberschreitenden Fischgründe eine internationale Kooperation künftig keineswegs überflüssig. Die Erfahrung mit internationalen Fischereiorganisationen ist aber ebenfalls nicht gerade ermutigend; sie liefert einen zusätzlichen Hinweis auf die Unzulänglichkeit einer staatlichen Fischereipolitik. Der in diesem Beitrag vorgeschlagene Weg, die bei der Fischerei auftretenden Externalitäten zu vermeiden, besteht darin, die Verfügungsrechte über die Fischbestände an private nationale und internationale Organisationen zu vergeben. Damit wäre der Unteilbarkeit der Fischgründe Rechnung getragen. Die Schaffung privater Eigentumsrechte in der Fischerei kann unabhängig von der Lösung der Hoheitsfrage erfolgen; es genügen die internationale Anerkennung von privaten Fischereirechten und die Etablierung eines Fischereigerichts zur Schlichtung von Streitfällen. Sowohl das Informationsproblem als auch das Überwachungsproblem könnten Privaten überlassen werden.
Net investment plays a crucial role for the economic development of a country. It contributes to the growth of real income and to the supply of jobs. Therefore, in view of sluggish growth and rising unemployment in Germany, the government as well as the Deutsche Bundesbank and the Council of Economic Experts have repeatedly pointed out the need to promote overall investment. Looking at the share of fixed investment in GDP in the German economy which is relatively high by international standards the complaints about the weakness of investment appear to be somewhat exaggerated. However, a closer look at the investment numbers published by the Deutsche Bundesbank (1983a, 1984) shows that the structure of domestic capital formation has changed dramatically since 1960. While investment by the non-financial business sector excluding housing accounted for 55 per cent of total investment in 1960, it has declined to some 30 per cent in the early 1980s (Figure 1) . Investment in residential construction and public investment have increased their share from about 44 per cent to more than two thirds in the early 1980s. Thus, instead of using more resources for enlarging and improving productive capacities, an increasing share of domestic savings has been channeled into projects the choice of which has not been made according to private profitability but from the point of view of social benefits. Among these projects are expenditures on infrastructure, public swimming pools, city halls, hospitals, family homes etc., which increase social consumption but hardly contribute to improve the competitiveness of the German industry in domestic and in international markets.
Seit dem Beginn gemeinsamer Maßnahmen auf dem Agrarmarkt der EG wird über Maßnahmen zur Reform der EG-Agrarpolitik diskutiert. Im Laufe der Jahre wurde eine Vielzahl von zum Teil recht unterschiedlichen Reformvorschlagen vorgelegt. Grob betrachtet kann zwischen solchen Reformvorschlagen unterschieden werden, die - auf eine Modifizierung ins Marktordnungssystem und solchen - die auf eine durchgreifende Liberalisierung des gemeinsamen Agrarmarktes hinauslaufen.
Die Entwicklung des nominalen Bruttosozialprodukts in den Jahren 1973 — 1981 steht in engem Zusammenhang mit der von der Deutschen Bundesbank gesteuerten Expansion der Zentralbankgeldmenge. Die Lohnpolitik hat einen erheblichen Einfluß darauf, ob der von der Bundesbank bereitgestellte Rahmen für den Zuwachs des nominalen Bruttosozialprodukts durch Preissteigerungen aufgezehrt oder für eine Mengenkonjunktur genutzt wird. Fällt der Anstieg der Nominallöhne bei sonst gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen um einen Prozentpunkt niedriger aus, so führt dies nach den hier vorgelegten Untersuchungsergebnissen dazu, daß - die Preise der im Inland erstellten Güter und Leistungen um rund 0,8 vH weniger steigen und - die Beschäftigtenzahl sich innerhalb von drei Jahren um rund 175.000 erhöht. Belege für die These, daß lohnpolitische Zurückhaltung zu einem Nachfrageausfall führt, finden sich nicht. Da Nominallohnzurückhaltung - den inländischen Preisauftrieb stark bremst, - geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erforderlich macht und - zusätzliche produktivitätssteigernde Investitionen ermöglicht, bestehen gute Aussichten, daß sich ein niedriger Anstieg der Tariflöhne mittelfristig in höheren realen Nettolöhnen niederschlägt.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im November 1991 einen ersten Entwurf für eine Verordnung zur Förderung von Getränkemehrwegsystemen vorgelegt; offen ist, ob dieser Entwurf, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahre 1997 in Kraft gesetzt wird. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, Mehrwegverpackungen einschließlich Kästen zu vereinheitlichen. Im vorliegenden Beitrag werden die wirtschaftlichen und die rechtlichen Implikationen einer Vereinheitlichung von Mehrwegsystemen behandelt. Verpackungsmüll ist eine Begleiterscheinung des privaten Konsums. Die Umwelt vor einem Übermaß an Verpackungsmüll zu schützen, ist eine Aufgabe, die - nach verbreitetem Verständnis - der Staat besser erfüllen kann als der Markt. Der Konsens hört auf, wenn es um die Frage geht, welche Mittel am besten geeignet sind, die Umwelt zu schützen. Weder im deutschen noch im europäischen Rechtssystem sind die Mittel definiert, mit denen der Schutz der Umwelt vor Verpackungsmüll auf bestmögliche Weise erreicht werden kann. Das bedeutet nicht, daß der Gesetzgeber bei der Wahl der Mittel im Umweltschutz freie Hand hat. Er ist vor allem durch das Grundgesetz und durch internationales Recht in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Die rechtliche Analyse hat gezeigt, daß das EG-Recht wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Verabschiedung einer Getränkemehrwegverordnung, die auf ein vereinheitlichtes Getränkemehrwegsystem hinausläuft, enge Grenzen setzt. Diese Grenzen werden im wesentlichen durch das Erfordernis des freien innergemeinschaftlichen Handels gesetzt. Die sogenannte Dassonville- Formel gibt benachteiligten Herstellern und Vertreibern von Getränkemehrwegsystemen wie auch von Einwegsystemen einen großen Handlungsspielraum wenn es darum geht, eine Diskriminierung ausländischer Anbieter zu beseitigen. Davon ausgehend kann der deutsche Gesetzgeber sich allenfalls auf die Verabschiedung einer GetränkemehrwegV beschränken, die ausschließlich zwischen inländischen Anbietern diskriminiert. Der Verabschiedung einer GetränkemehrwegV stehen Bestimmungen des Grundgesetzes entgegen, insbesondere Artikel 2 Absatz 1 (Allgemeines Freiheitsrecht), Artikel 14 Absatz 1 (Eigentumsrecht, insbesondere auf das Vermögenswerte Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb) sowie Artikel 12 Absatz 1 GG (Freiheit der Berufsausübung). Beschwerden gegen eine solche GetränkemehrwegV sind daher vorhersehbar. Sie hätten - sowohl auf nationaler wie auf EG-Ebene - durchaus Erfolgschancen. Denn der Nachweis einer unzureichenden Verbesserung der Umweltbedingungen durch die GetränkemehrwegV ist dem Gesetzgeber (noch) nicht gelungen und außerdem gibt es Anhaltspunkte, daß die Kosten einer Getränkemehrwegverordnung - die nicht zuletzt darin liegen, daß diskriminierte Inländer ihre inländischen Produktionsanlagen schließen und ins Ausland verlegen - angesichts der zweifelhaften Gewinne im Bereich des Umweltschutzes unverhältnismäßig hoch sind. Die Analyse der Wirtschaftlichkeit der Entwürfe von Verordnungen für die Förderung und Vereinheitlichung von Mehrwegsystemen hat ergeben, daß die diesen zugrundeliegenden Annahmen über ökologische und ökonomische Wirkungen durchweg unzutreffend oder wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind. Dies gilt a fortiori für die zahlreichen Vorschläge zum Verpackungswesen, die die Entwürfe der Bundesregierung an Regulierungsintensität noch übertreffen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, statt sich mit Überregulierungen enger Bereiche - wie den der Getränkemehrwegsysteme - zu befassen, alle ökologischen Problembereiche so gleichmäßig wie möglich zu behandeln. Das bedeutet, daß alle umweltbelastenden Bereiche nach dem ökonomischen Prinzip der gleichen Grenzerträge zu regulieren wären. Der in DM gemessene Ertrag im Umweltbereich muß für jede DM an Aufwendungen in allen ökologischen Problembereichen gleich hoch sein. Von den Erträgen im Umweltbereich sind die zusätzlichen Kosten abzuziehen, die den Konsumenten in Form einer schlechteren Versorgung und/oder in Form höherer Preise entstehen; in Ökobilanzen wird dies nicht immer berücksichtigt. Zu den wichtigen Problembereichen gehören fraglos die Landwirtschaft, der Verkehr zu Wasser, zu Lande und in der Luft, der Bergbau etc. Bei einer Novellierung der Verpackungsverordnung und vor Inkraftsetzung des Entwurfs einer Getränkemehrwegverordnung sind aus ordnungspolitischer Sicht die Vorschriften des Entwurfs über eine vom Gesetzgeber angeordnete Vereinheitlichung (Standardisierung) von Getränke-Mehrweggebinden ersatzlos zu streichen. Gestrichen werden sollten bei der Novellierung der Verpackungsverordnung die Mehrwegquoten als Auslöser für die Inkraftsetzung eines Pflichtpfandes für Einweg- Getränkeverpackungen mit Mehrphasenpfanddurchlauf. Damit würde sich die Bundesregierung gleichzeitig einen ziemlich aussichtslosen Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof und Schadenersatzklagen benachteiligter inländischer Getränkehersteller ersparen.
Aufgrund der theoretischen Analyse des Zusammenhangs zwischen Ölpreisentwicklung und Strukturwandel wäre zu erwarten, daß der Aufbau landwirtschaftlicher und industrieller Produktionen in den arabischen OPEC-Ländern in Zeiten hoher und bei Erwartung weiter steigender Ölpreise, wie es in den siebziger Jahren zu beobachten war, beeinträchtigt wird. Die in den einzelnen Ländern verfolgte Wirtschaftspolitik mag diese mit dem Ölboom verknüpfte Entwicklung konstatierend hingenommen haben, sie mag aber auch versucht haben, die landwirtschaftliche und industrielle Entwicklung zu beschleunigen. Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftspolitik in hochindustrialisierten Ländern mit Öl- und Gasvorkommen - wie Norwegen und die Niederlande - zeigen, daß in diesen Ländern starke Tendenzen bestanden, mit einem Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Primärenergieträgern jene Bereiche zu subventionieren, deren Produktionsanteile mit der steigenden Bedeutung der Rohstoffe notwendigerweise abnahmen; die Erfahrungen mit der Wirtschaftspolitik zeigen freilich auch, daß sich die erhofften Erfolge durchweg nicht eingestellt haben. Die Subventionierung konnte nicht verhindern, daß Produktion und Beschäftigung im Bereich handelbarer Güter, der Prognose des Ölboommodells entsprechend, schrumpften.