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In: Menschenrechte - Integration - Inklusion. Aktuelle Perspektiven aus der Forschung., S. 205-211
Leitlinien zur Qualitätssicherung wurden vom Stadtjugendamt München aufgestellt und um Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung nach dem Verständnis der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Die Vorgeschichte zur Entstehung dieser Leitlinien und die theoretischen Grundlagen werden in dem Aufsatz dargelegt. Darauf folgen Anmerkungen zur Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit zur Ermöglichung einer inklusiv gestalteten Lebenswelt. Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sind die Analyse, Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligung, die Anerkennung von Vielfalt als Ressource und die Reflexion des eigenen Handelns der Mitarbeiter. Zur gelungenen Inklusion müssen die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich betrachtet werden. Probleme bei der Inklusion zeigen sich in den baulichen Gegebenheiten, bezüglich der Angebotsstruktur und -inhalte oder den Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Inklusion fängt bei dem Nachdenken über die Ausgangsbedingungen hinsichtlich vorhandener Strukturen, vorherrschender Kulturen und der Praxis an. Unterschiede müssen gesehen werden, um sie ändern zu können. Die Inklusion bereichert alle Kinder und Jugendliche, auch die, die nicht benachteiligt waren, da diese von der Vielfalt z. B. in einer integrativen Einrichtung profitieren. Inklusion ist ein nicht endender Prozess, da sich immer wieder gefragt werden muss, ob wirklich alle willkommen sind, es keine Benachteiligungen gibt etc. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die Inklusion besser umzusetzen als in dem auf Leistung ausgerichteten Schulsystem, da die jugendliche Persönlichkeit ganzheitlich betrachtet wird und Differenzerfahrung besser ermöglicht wird. Die Vielfalt eines adressatenbezogenen Angebots, das v. a. durch Subjektorientierung, Selbstbestimmung und Selbstorganisation geprägt ist, hat Uneinheitlichkeit und Vielfältigkeit zur Folge, was Voraussetzung einer Inklusion ist. (ICB).
In: Menschenrechte - Integration - Inklusion: aktuelle Perspektiven aus der Forschung, S. 205-211
Leitlinien zur Qualitätssicherung wurden vom Stadtjugendamt München aufgestellt und um Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung nach dem Verständnis der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Die Vorgeschichte zur Entstehung dieser Leitlinien und die theoretischen Grundlagen werden in dem Aufsatz dargelegt. Darauf folgen Anmerkungen zur Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit zur Ermöglichung einer inklusiv gestalteten Lebenswelt. Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sind die Analyse, Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligung, die Anerkennung von Vielfalt als Ressource und die Reflexion des eigenen Handelns der Mitarbeiter. Zur gelungenen Inklusion müssen die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich betrachtet werden. Probleme bei der Inklusion zeigen sich in den baulichen Gegebenheiten, bezüglich der Angebotsstruktur und -inhalte oder den Beziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Inklusion fängt bei dem Nachdenken über die Ausgangsbedingungen hinsichtlich vorhandener Strukturen, vorherrschender Kulturen und der Praxis an. Unterschiede müssen gesehen werden, um sie ändern zu können. Die Inklusion bereichert alle Kinder und Jugendliche, auch die, die nicht benachteiligt waren, da diese von der Vielfalt z. B. in einer integrativen Einrichtung profitieren. Inklusion ist ein nicht endender Prozess, da sich immer wieder gefragt werden muss, ob wirklich alle willkommen sind, es keine Benachteiligungen gibt etc. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die Inklusion besser umzusetzen als in dem auf Leistung ausgerichteten Schulsystem, da die jugendliche Persönlichkeit ganzheitlich betrachtet wird und Differenzerfahrung besser ermöglicht wird. Die Vielfalt eines adressatenbezogenen Angebots, das v. a. durch Subjektorientierung, Selbstbestimmung und Selbstorganisation geprägt ist, hat Uneinheitlichkeit und Vielfältigkeit zur Folge, was Voraussetzung einer Inklusion ist. (ICB)
Die Debatten um inklusive Entwicklungen im Bildungssystem sind auch in den Hochschulen und Universitäten angekommen. Dabei geht es nicht nur darum, auf welche Weise inklusionsorientierte Studieninhalte in spezifische Ausbildungsgänge – etwa pädagogische Studiengänge – Eingang finden, sondern auch und gerade um eine inklusionsorientierte Entwicklung von Hochschulen und Universitäten als konstitutive Bestandteile des Bildungssystems. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sicher mit zur Folge gehabt, dass es bei diesen Überlegungen längst nicht mehr ausschließlich um die Verbesserung von Zugangs- und Nutzungsbedingungen für Studierende mit Mobilitätseinschränkungen geht (Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit). Vielmehr stehen grundsätzlich Fragen der Hochschulentwicklung in einer Hochschullandschaft auf der Tagesordnung, die mehr denn je durch Heterogenitäten ihrer realen und potenziellen Nutzer*innen gekennzeichnet ist.
In: Heilerziehungspflege - Neubearbeitung