Studien zur Rechtstheorie, 2, Recht, Staat, Vernunft
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 954
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In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 954
In: Proceedings of the ... world congress of the International Association for Philosophy of Law and Social Philosophy (IVR) 17
In: European journal of law, philosophy and computer science
In: Juristische Studiengesellschaft Hannover 24
In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 5
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 344
In: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart 444/445
In: Recht und Ideologie: Festschrift für Hermann Klenner zum 70. Geburtstag, S. 263-284
Der Untergang der Deutschen Demokratischen Republik war und ist eine Herausforderung auch für die Rechtsphilosophie. Hierbei sollten die folgenden Themenkomplexe berücksichtigt werden: die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit einschließlich der Rechtstheorie und/oder der Rechtsphilosophie; die Debatte um die politische Gestaltung der Zukunft Deutschlands einschließlich des DDR-Unrechts; die historische Aufarbeitung der Geschichte der Rechtswissenschaft in der DDR einschließlich der Rechtstheorie und/oder der Rechtsphilosophie; die Debatte um die politische Gestaltung der Zukunft Deutschlands einschließliche der Transformationsdebatte. Der Autor beginnt mit einem Bericht über die Vereinigung der beiden deutschen Sektionen der IVR. In einem zweiten Abschnitt wird auf ein Forschungsdesiderat hingewiesen, das jedenfalls mittelbar durch den Untergang der DDR veranlaßt ist: die Aufarbeitung der Geschichte marxistischer und neomarxistischer Rechtstheorien in der alten Bundesrepublik. Im Schlußabschnitt folgen Anmerkungen zur Frage: Was bleibt von der marxistischen Rechtsphilosophie? (ICE2)
In: Politik und Kultur, Band 12, Heft 6, S. 26-47
ISSN: 0340-5869
Die wirkungsgeschichtliche Analyse des Verhältnisses von Natur- und Vernunftrecht führt - bei besonderer Berücksichtigung der Kantschen Rechtsphilosophie - zu einer Formel der "rechtlichen Rechtfertigung zivilen Ungehorsams". In der Interpretation Kants geht es dabei vor allem um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ziviler Gehorsam bzw. Ungehorsam rechtlich gerechtfertigt werden kann. Dabei wird nicht das klassische Widerstandsrecht etwa gegen den totalitären Staat, sondern "die rechtliche Rechtfertigungsfähigkeit zivilen Ungehorsams" gegen eine Vielzahl von Einwänden verteidigt. (HU)
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 95, Heft 12, S. 471-475
ISSN: 0012-1363
In: Münsterische Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft 9
In: Münsterische Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft 9
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Mit diesen autobiografischen Fragmenten, hier erstmals veröffentlicht, tritt der Rechtstheoretiker und Jurist Ralf Dreier (1931–2018) in Erscheinung, wie man ihn bislang nicht kannte: Kindheit und Jugend in Nazi-Deutschland, Studium während der Adenauerzeit (Hamburg und Freiburg), Assistentenjahre in Münster (als "die Studentenbewegung die Provinz erreichte") und die Jahrzehnte am Göttinger Lehrstuhl. Außerdem blickt er zurück auf sein Amt als Präsident der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) und die von ihm angestoßene Debatte über Widerstand und zivilen Ungehorsam im Rechtsstaat.Dreiers Erinnerungen, nüchtern und lakonisch, doch teils auch überraschend persönlich, münden in Altersreflexionen über intellektuelle Prägungen und das Lebensgefühl eines "existenziellen Außenseiters". Ein spannendes Stück Lebens- und Wissenschaftsgeschichte.Horst Meier (www.horst-meier-autor.de), ehemals Doktorand bei Ralf Dreier, ist von ihm bevollmächtigter Herausgeber.