Aufarbeitung versus Allgemeines Persönlichkeitsrecht: 32, 34 Stasi-Unterlagen-Gesetz
In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1185 v.1185
Hauptbeschreibung Ungeachtet mehrerer Gerichtsverfahren und zahlreicher Stellungnahmen ist die Frage, ob, inwieweit und wie lange die Herausgabe und Veröffentlichung personenbezogener Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zum Zwecke der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der DDR rechtlich zulässig ist, bis heute keineswegs geklärt. Jeannine Drohla bietet eine kohärente, umfassende Lösung der vielfältigen verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und einigungsvertraglichen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Regelung der 32, 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellen. Im Zentrum der Arbeit steht der Zielkonflikt zwischen dem Anliegen der Aufarbeitung und dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der von der Herausgabe und Veröffentlichung der Informationen betroffenen Personen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung: Der Anlass - Das Problem: Das Spezifische des StUG - Fazit und Ausgangsthese der Arbeit - 1. Teil: Einigungsvertragliche, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vorgaben an die 32, 34 StUG: 1. Dogmatische Anforderungen an den Abwägungsprozess: Der fehlende Maßstab für die Güterabwägung als Einbruchstelle des Politischen - Zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit der Güterabwägung - Der Maßstab der Abwägungsentscheidung - 2. Bestimmung des abwägungsrelevanten Materials: Der Rechtsauftrag zur Aufarbeitung - Die Rolle von Forschung und Medien in der Aufarbeitung - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grenze der Aufarbeitung - 2. Teil: Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber: 1. Der Interessenkonflikt in der Systematik des StUG: Die Hierarchie der Zielbestimmungen - Das Nachteilsverbot als Querschnittsklausel des StUG - 2. Die Regelung des Interessenkonflikts in den 32, 34 StUG: Die Lösung des Interessenkonflikts durch