Vorprozessuale Prioritätssicherung: Rechtshängigkeitssperre durch vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren im europäischen Zivilprozessrecht
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
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In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 26, Heft 2, S. 57-60
ISSN: 2194-4210
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht Band 194
»Zuerst schlichten, dann richten«: nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29–34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27−30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.InhaltsübersichtEinführung § 1 Der »Kampf ums Recht«: Ein Auslaufmodell?§ 2 Der »Kampf ums Gericht«: Ein Zukunftsmodell?§ 3 Vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren und europäische Rechtshängigkeitssperre§ 4 Gang der Darstellung Erster Teil: Grundlagen der Verfahrenskoordination im europäischen Zivilprozessrecht § 5 Ratio der Verfahrenskoordination§ 6 Elemente der Rechtshängigkeitssperre§ 7 Durchbrechungen des Prioritätsprinzips§ 8 Zwischenergebnis Zweiter Teil: Modelle vorprozessualer Streitbeilegungsverfahren im europäischen Rechtsraum § 9 Schweiz§ 10 Deutschland§ 11 Frankreich§ 12 England und Wales§ 13 Modelle vorprozessualer Streitbeilegungsverfahren im europäischen Rechtsraum Dritter Teil: Prioritätssicherung durch vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren § 14 Der für die Rechtshängigkeitssperre maßgebliche Zeitpunkt als »Kardinalfrage« im »Wettlauf um den Gerichtsstand«§ 15 Das »verfahrenseinleitende Schriftstück«: Individualisierung des Streitgegenstands als Funktionsbedingung der Verfahrenskoordination§ 16 »Gericht« als Schlüsselbegriff der Rechtsprechung§ 17 »Gericht« als Systembegriff des europäischen Zivilprozessrechts§ 18 Prioritätssichernde Wirkung eines freiwilligen Schlichtungsverfahrens nach Art. 198 f. ZPO-CH§ 19 Prioritätssicherung durch obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren§ 20 Alternative Lösungsansätze de lege ferenda Vierter Teil: Schlussbetrachtung
In: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht Band 194
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27-30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert