Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: der Rechtsratgeber für Ältere und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
In: Fachhochschulverlag 11
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Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemä ︢?? 41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden
In: Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht 5
In: Nomos-Praxis
Wer aktuell und kompetent beraten will, kommt an dem Handbuch für die Sozialrechtsberatung nicht vorbei. Alle Lebenslagen, die in der Beratungspraxis typischerweise vorkommen, werden auf Ihre Anspruchsgrundlagen zurückgeführt. Sie erkennen, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen, wer zuständig ist und wie es um die Durchsetzung bestellt ist. Die Neuauflage 2012 berücksichtigt topaktuell alle großen Reformen 2011/2012, u.a.: Instrumentenreform im Bereich Existenzsicherung Versorgungsstrukturgesetz im Bereich Krankenversicherung Bundeskinderschutzgesetz im Bereich Kinder- und Jugendhilferecht Familienpflegezeitgesetz im Bereich Pflegeversicherung Einführung der Blue Card ab 1.8.2012 für Nicht-EU-Ausländer im Ausländerrecht Präzise erläutert das HSRB die Beratungslagen Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindheit, Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere, Drogen/Sucht, Behinderung, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Besondere soziale Schwierigkeiten (Strafentlassene/Wohnungslose), Migration. Das beigefügte Plakat Sozialleistungen im Überblick stellt alle Ansprüche auf Sozialleistungen übersichtlich dar. Immer aktuell: Im Preis inbegriffen ist gleichzeitige Online-Nutzung mit unterjähriger Aktualisierung, verlinkten Gesetzen und Urteilen im Volltext.
In: NomosPraxis
Wer aktuell und kompetent beraten will, kommt an dem Handbuch für die Sozialrechtsberatung HSRB nicht vorbei. Alle Lebenslagen, die in der Beratungspraxis typischerweise vorkommen, werden auf ihre Anspruchsgrundlagen zurückgeführt. Sie erkennen, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen, wer zuständig ist und wie es um die Durchsetzung bestellt ist. Die passgenaue Orientierung des HSRB an der Praxis ist einzigartig. Präzise erläutert das HSRB die Beratungslagen Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindheit, Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere, Drogen/Sucht, Behinderung, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Besondere soziale Schwierigkeiten (Strafentlassene/Wohnungslose), Migration. Das beigefügte Plakat "Sozialleistungen im Überblick" stellt alle Ansprüche auf Sozialleistungen übersichtlich dar. (Verlagswerbung)