Klimaschutz und ziviler Ungehorsam
In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 6, S. 224
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In: JuristenZeitung, Band 78, Heft 6, S. 224
In: JuristenZeitung, Band 69, Heft 1, S. 34
In: JuristenZeitung, Band 67, Heft 1, S. 37
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 97, Heft 3, S. 420-422
ISSN: 2363-5614
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Es liegt noch nicht lange zurück, da in den Medien von der Aussetzung eines Babys nahe des Hamburger Dammtorbahnhofs berichtet wurde. Das kleine Mädchen wurde in einem Koffer ausgesetzt. Ein Pförtner des nahe gelegenen Hotels hörte ein Wimmern, befreite das Kind aus dem Koffer und holte Hilfe. Das Personal im Krankenhaus gab dem Mädchen den Namen Marie, und in den Medien wurde über mehrere Tage hinweg vom Schicksal des Kindes intensiv berichtet. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Kindesaussetzungen zur Realität gehören – auch in Ländern wie Deutschland.Nicht nur die Öffentlichkeit nimmt an solch traurigen Fällen Anteil. Seit geraumer Zeit tut es auch die Politik. Wer sich mit den derzeitigen rechtspolitischen Debatten und Initiativen befasst, wird allerdings nicht selten mit einer gewissen Enttäuschung konfrontiert. Es ist nämlich eine deutliche rechtspolitische Strömung auszumachen, die eine spezielle Form von Hilfsangeboten behindern, womöglich sogar ganz verbieten möchte. Das zeigt, dass im Hinblick auf die in die Diskussion geratenen Hilfsangebote der Bedarf nach grundlegender juristischer Vergewisserung besteht. Genau diesen Bedarf will diese Monographie bedienen, in der Hoffnung, womöglich ein Stück weit Einfluss auf die rechtspolitischen Kräfte nehmen zu können.Die Monographie basiert auf einem Rechtsgutachten, das die Verfasser im Jahr 2010 im Auftrag des Hamburger Vereins SterniPark erstattet haben
In: Schriften zum internationalen und europäischen Strafrecht volume 43
In: Nomos eLibrary
In: Strafrecht
Die Vernehmung ermöglicht es dem Beschuldigten, rechtlich gehört zu werden. Er darf aber die Mitwirkung an der Aufklärung der Tat ablehnen und seine Aussage verweigern, was sowohl in Europa als auch den USA als Ausfluss des Rechts angesehen wird, sich nicht selbst belasten zu müssen. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist es das Ziel, zumindest eine Aussage und andere für die Aufklärung der Tat relevante Informationen zu erhalten, um den tatsächlich Schuldigen bestrafen zu können. Die Beiträge dieses Bandes beschäftigten sich aus rechtvergleichender Perspektive mit diesem Spannungsverhältnis. Wie weit geht der Schutz des Rechts, sich nicht selbst belasten zu müssen? Welche Mittel dürfen jenseits des Verbots körperlichen Zwangs eingesetzt werden, um den Beschuldigten dazu zu bewegen, eine Aussage zu machen? Wie sind die Risiken falscher Geständnisse einzuschätzen? Wissenschaftler aus den USA, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland versuchen, Antworten zu geben. Mit Beiträgen von Jan H. Crijns, Universiteit Leiden; Marieke Dubelaar, Radboud Universiteit; Lutz Eidam, Universität Bielefeld; Robert Horselenberg, Universiteit Maastricht; Richard A. Leo, University of San Francisco School of Law; Anthony O'Rourke, University of Buffalo School of Law; Andreas Ransiek, Universität Bielefeld; Christopher Slobgin, Vanderbilt University School of Law; Dave van Toor, Universiteit Heerlen/Universität Bielefeld; Thomas Weigend, Universität zu Köln.
In: Schriften zum Medizinstrafrecht Band 10
In: Nomos eLibrary
In: Strafrecht
Die ärztliche Sterbebegleitung wirft intrikate Wertungsfragen auf, die zuletzt durch die kontroverse Diskussion um die Kriminalisierung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) noch einmal verstärkt in den Fokus gerückt wurden. Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer interdisziplinären Tagung, die am 20. und 21. September 2018 an der Universität Bielefeld und in den Räumen des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF) durchgeführt wurde. Der Band dokumentiert die auf der Tagung gehaltenen Referate, die das Generalthema aus medizinischer, historischer, philosophischer und rechtlicher Perspektive beleuchten. Er zielt darauf ab, den disziplinübergreifenden Diskurs zu den Grundfragen und aktuellen Herausforderungen der ärztlichen Sterbebegleitung zu befördern und richtet sich daher nicht nur an Juristinnen und Juristen, sondern an alle Vertreterinnen und Vertreter der in das Behandlungsgeschehen involvierten Professionen.Mit Beiträgen von Paul Mevis, Karen Nolte, Mario Peitzmeier, Liselotte Postma, Frank Saliger, Ralf Stoecker, Veerle van de Wetering, Florian Weißinger, Hans-Ulrich Weller und Lutz Eidam.
In: NomosKommentar
Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.Auf der Höhe der ZeitDer neue Großkommentar berücksichtigt bereits:die NetzDG-Novelledas Gesetz gegen Hass und Hetzeden geänderten Schriftenbegriffdie Änderungsgesetze zum JuSchG und TMGdas Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinderdie Ausweitung des Tatbestandes der NachstellungStruktur und VertiefungDer NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im MedienunternehmenCompliance im MedienunternehmenVorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etcE-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKGAuswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, RechtsbehelfeBesondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von ComputerkriminalitätUnter der Herausgeberschaft vonProf. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank ZieschangZielgruppenDer Großkommentar richtet sich an:Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht
In: Vahlens Kommentare