Ruanda 1994 - Die internationale Gemeinschaft hat nur wenige Lehren gezogen
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 62, Heft 2, S. 51-58
ISSN: 0042-384X
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In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 62, Heft 2, S. 51-58
ISSN: 0042-384X
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, S. Einsatz für den Frieden
ISSN: 1434-5153
World Affairs Online
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Band 28
ISSN: 1434-5153
In: Grundlagen und Strukturen der Vereinten Nationen, S. 131-161
Der Verfasser leitet von der Tatsache, dass die Unterzeichner der UN-Charta zum obersten Ziel ihrer Organisation erklärten, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, die zentrale Bedeutung der Friedenssicherung ab. Er geht davon aus, dass viele Bestimmungen der Charta wegen des Ost-West-Konflikts nicht angewandt werden konnten. Vor diesem Hintergrund werden der Beginn der UN-Friedensmissionen seit der Gründung der Organisation und die Schaffung von UN-Friedenstruppen analysiert sowie die Entwicklungstendenzen und Probleme der Friedenssicherung seit dem Ende des Kalten Krieges im Zusammenhang mit der Reform hinsichtlich der Organisation und Führung der Friedensmissionen, den Lehren aus den Einsätzen in Bosnien-Herzegowina, den politischen und militärischen Bedingungen für die UN-Friedensmissionen, dem Einsatz ziviler Polizei, der präventiven Diplomatie, dem Schutz der Bevölkerung und des UN-Personals und dem Kampf gegen den Terrorismus erläutert. Abschließend werden die Bemühungen um eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und die Perspektiven der Friedenssicherung diskutiert. (ICG)
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 55, Heft 6, S. 234
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 55, Heft 6, S. 234
ISSN: 0042-384X
Eight hundred German soldiers of the German Marines were deployed along the Lebanese coast as part of the Maritime Task Force of the United Nations Interim Forces in Lebanon (UNIFL), the largest German contingent to serve under the command of the UN. Germany's participation is seen globally as an important & necessary step on the way toward adoption of co-responsibility for peace. Unfortunately, it is not yet recognizable that this substantial personnel & material engagement in the small region can achieve the UN objective of stabilization of the situation in the Middle East. Adapted from the source document.
In: Vereinte Nationen, Band 55, Heft 6, S. 234-234
In: Europäisierung und Internationalisierung der Polizei, S. 195-206
Die Zahl innerstaatlicher bewaffneter Konflikte hat nach dem Ende des Kalten Krieges dramatisch zugenommen und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beauftragte als Hauptverantwortlicher für die Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit überwiegend militärische Kräfte mit der Aufgabe der Friedenssicherung in von Krieg und Bürgerkrieg zerrütteten Gesellschaften. Dies liegt zunächst an deren weltweit erheblich leichterer Verfügbarkeit, denn wenn Regierungen dem Sicherheitsrat Truppen zur Verfügung stellen wollen, stehen diese militärischen Formationen fast überall in geschlossenen Einheiten oder Verbänden bereit. Nur eine kleine Minderheit von Staaten verfügt hingegen über nennenswerte Reserven an Polizeikräften. Die offensichtliche Präferenz des Sicherheitsrates für die Entsendung militärischer Kräfte in Krisenszenarien erklärt sich nach Meinung des Autors aber auch aus der weitverbreiteten Unkenntnis über die Besonderheiten polizeilicher Einsätze. Der Autor geht insbesondere auf die "International Police Task Force" (IPTF) ein, die im Rahmen der UN-Mission in Bosnien-Herzegowina richtungsweisend für alle nachfolgenden Einsätze einer multinationalen Zivilpolizei ist. So wirkte die IPTF nicht nur in der Ausbildung der Polizei für den Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens intensiv mit, sondern auch in den Bereichen Drogenhandel, Korruption und Terrorismus. (ICI2)
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 53, Heft 5, S. 179-186
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Vereinte Nationen, Band 53, Heft 5, S. 179-186
In: Konjunktur der Köpfe?: Eliten in der modernen Wissensgesellschaft, S. 53-63
Der Beitrag fragt nach den Möglichkeiten und Grenzen der internationalen politischen Elite bei der Gestaltung des weltpolitischen Geschehens. Der Autor betont, dass letztendlich die großen politischen Entscheidungen in der Mehrzahl aller Staaten von Einzelnen getroffen werden, mögen sie auch das Ergebnis umfangreicher Beratungen durch Experten oder Abstimmungen in dazu befugten Gremien sein. Die Fokussierung des Autors liegt daher auf den jeweiligen nationalen Entscheidungsprozessen auf den obersten, oft auch singulären Entscheidungsträgern. Das Feld wesentlicher politischer Entscheidungen wird dabei durch die "apokalyptischen Reiter" des 21. Jahrhunderts abgesteckt, durch "Krieg, Völkermord und Hunger". Die Ausführungen zeigen für diese Menschheitsprobleme, dass die Regierungen nicht in den Krieg "schlittern", steht doch am Anfang bewaffneter Auseinandersetzung zwischen Staaten oder bewaffneten Gruppierungen immer der Entschluss wenigstens einer der Parteien zum Krieg. Der Krieg ist also eine Handlung, oder eine Aneinanderreihung von Handlungen, deren erste stets einen Entschluss voraussetzt. Analoge Mechanismen gelten für die Bekämpfung der anderen Geiseln Völkermord und Hunger. (ICA2)
In: Jahrbuch öffentliche Sicherheit, Band 2002/2003, S. 497-511
World Affairs Online
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 78, Heft 2-3, S. 281-285
ISSN: 0340-0255
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 7-8, S. 8-9
ISSN: 1433-4356
World Affairs Online
In: Ai-Journal: das Magazin für die Menschenrechte. [Extern], Heft 7-8, S. 8-9
ISSN: 1433-4356