Kartellrecht: ein Studienbuch
In: Kurzlehrbücher für das juristische Studium
In: Juristische Kurz-Lehrbücher
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In: Kurzlehrbücher für das juristische Studium
In: Juristische Kurz-Lehrbücher
In: Juristische Schulung
In: Schriftenreihe der Juristischen Schulung 35
In: Schriften zu Kommunikationsfragen 6
In: Zeitschrift für Energiewirtschaft
In: Sonderheft 1979,1
Emmerich, V. Ist der kartellrechtliche Ausnahmebereich für die leistungsgebundene Versorgungswirtschaft wettbewerbspolitisch gerechtfertigt? --Lukes, R. Die Reformdiskussion zur wettbewerbsrechtlichen Regelung der leitungsgebundenen Versorgungswirtschaft, insbesondere der Elektrizitätswirtschaft.--Schneider, H. K. Verbesserung der leitungsgebundenen Energieversorgung durch Lockerung des Gebietsschutzes?
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Volume 81, Issue 1, p. 216
ISSN: 1868-7059
In: Sozialismus, Ende einer Illusion: Zerfallserscheinungen im Lichte der Wissenschaften, p. 625-643
Nach der Generalklausel des Paragraph 1 des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von 1909 sind alle Wettbewerbshandlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, verboten. Es wird davon ausgegangen, das seit den zwanziger Jahren die Gerichte in ständig wachsendem Maße mit den unterschiedlichsten, teilweise weithergeholten Argumenten bloß unbequemen Wettbewerb als unlauter abqualifiziert und damit im Grunde nur von Staates wegen den Wettbewerb in schwerwiegender Weise zum Nachteil beschränkt haben. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte. Mit Beispielen über die Preis- und Vertriebsbindungen, die vergleichende Werbung, das Verschenken von Ware und den Mißbrauch der Nachfragemacht wird die übermäßige Ausdehnung der Rechtsprechung verdeutlicht. Argumentiert wird, daß einzelne Gruppen das Wettbewerbsrecht als Mittel zur Konservierung überkommener Strukturen in einzelnen Branchen und zur Durchsetzung von Gruppeninteressen im Namen der Allgemeinheit mißbrauchen. (GF)
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 9