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In: Analysen und Berichte 8
In: Analysen und Berichte 5
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Volume 19, Issue 4, p. 164-167
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: GRUR international: Journal of European and International IP Law, Volume 69, Issue 11, p. 1123-1129
ISSN: 2632-8550
Abstract
Three patent offices had to answer the question of whether a patent can be granted for an invention for which an Artificial Intelligence (AI) system called DABUS was named as inventor. All applications were dismissed, but for different reasons. While the European Patent Office focused on formal rules, the UK Intellectual Property Office considered more substantive aspects, and the US Patent and Trademark Office relied on statutory language. From a policy perspective, the decisions find support in the fact that there is no clear consensus for AI to be recognized as an inventor, and that difficult questions would ensue if this were accepted. From a doctrinal perspective, the decisions do not rule out the patentability of AI-assisted inventions in general, as it remains possible to designate a human inventor when AI has merely facilitated the inventive process. This leaves the question of who should own a patent for an AI-generated invention, if patentability for such inventions is considered desirable. A possible solution could be to grant ownership directly to the company operating or owning the AI.
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 427
Kapitalmärkte werden immer internationaler. Doch nach welchem Recht werden die Ansprüche von Anlegern bestimmt, die durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geschädigt wurden? Andreas Engel untersucht diese kollisionsrechtliche Frage und vergleicht, welcher Methodik und welcher Anknüpfungskriterien sich Gerichte in den USA und in der EU hierfür bedienen. Dabei wird deutlich, dass weder die Rechtsprechung des US-amerikanischen Supreme Court ( Morrison v. National Australia Bank) noch die europäische Rom II-Verordnung zu hinreichender Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit führen. Das gefährdet sämtliche Ziele beider Kollisionsrechte. Streitigkeiten können nicht effizient beigelegt werden; Anleger und Markt sind nicht hinreichend geschützt. Abschließend legt der Autor einen Reformvorschlag vor, mit dem sich diese Defizite jedoch beheben lassen.
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Volume 23, Issue 4, p. 185-196
ISSN: 0947-9856
In: Change Management, p. 23-43
In: E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors 9
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Volume 43, Issue 2, p. 93-113
ISSN: 1617-8203
In: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften: DfK, Volume 43, Issue 2, p. 93-113
ISSN: 1617-8203
"Für Kommunen sind angesichts der angespannten Haushaltslage mittlerweile Einsparungen, Rationalisierungseffekte und Effizienzgewinne unabdingbare Voraussetzungen für Investitionen in E-Government. Wird damit die finanzielle Frage zur unüberwindbaren Hürde für E-Government? Führen die ökonomischen Richtungsweiser - jetzt befolgt - gar in die Sackgasse? Viele offene Fragen zeigen, dass die Diskussion über die Wirtschaftlichkeit von E-Government erst begonnen hat. Der vorliegende Beitrag bietet deshalb einen Einstieg in diese Diskussion; in ihm werden einige (auf den ersten Blick widersprüchliche) Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum E-Government referiert und die Besonderheiten von Wirtschaftlichkeitsanalysen im E-Government herausgearbeitet (die diese Widersprüche zum Teil erklären) sowie Empfehlungen zum konzeptionellen Aufbau und methodischen Vorgehen bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unterbreitet. Die Überlegungen münden in dem Fazit, dass das ökonomische Paradigma durchaus in die richtige Richtung weist. Denn eine strenge Wirtschaftlichkeitsbewertung zwingt dazu, Verwaltungsleistungen im Verbund zu erbringen. Nur im Verbund sind noch nennenswerte Synergien zu erreichen. Damit wird aber auch zwangsläufig E-Government vorangetrieben, dessen Ziel eine neue Form öffentlicher Leistungsnetzwerke unter maßgeblicher Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik ist." (Autorenreferat)
In: Virtuelle Organisationen im Zeitalter von E-Business und E-Government, p. 317-331
In: Parteien und regionale politische Traditionen in der Bundesrepublik Deutschland, p. 89-124
In seiner Aggregatdatenanalyse geht der Autor quantitativen und qualitativen Veränderungen innerhalb der räumlichen Verteilung von Wählerstimmen für die CDU/CSU bei Bundestagswahlen zwischen 1949 und 1987 nach. Der Verfasser berücksichtigt in seiner Analyse, bei der er sich des cleavage- und milieutheoretischen Erklärungsansatzes bedient, folgende Forschungsfragen: (1) die Höhe des Ausmaßes der regionalen Konzentration der CDU/CSU-Wählerunterstützung im Zusammenhang mit dem Abbau von Hochburgen und Diasporagebieten; (2) die Registrierung regionalspezifischer Muster oder die Dominanz nationaler Entwicklungsmuster in den Regionen; (3) Zusammenhänge zwischen der Sozialstruktur und der CDU/CSU-Wählerunterstützung. Als Ergebnis seiner Untersuchung hält der Autor fest, daß trotz hoher Stabilität des CDU/CSU-Wählerpotentials seit 1953 auf der nationalen Ebene erhebliche Wählerbewegungen auf der regionalen Ebene stattgefunden haben und die Zahl der Hochburgenwahlkreise außerhalb Bayerns zurückging. Zudem gewann die sozialstrukturelle Zusammensetzung der Wählerschaft von 1961 bis 1980 an Bedeutung und verlor erst seitdem an Erklärungskraft. (ICC)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Issue B 25, p. 27-36
ISSN: 0479-611X