Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG): Darstellung
In: Praxis der Kommunalverwaltung
113 Ergebnisse
Sortierung:
In: Praxis der Kommunalverwaltung
In: Discussion paper
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 1574
In: The Nasser D. Khalili collection of Islamic art 9
In: Uniform and equipment german forces 5
In: Arbeiten aus der Abteilung Entwicklungsländerforschung 36
In: Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Geisteswissenschaften 56
In: Auslandskurier - Diplomatischer Kurier: Zeitschrift für internationale Zusammenarbeit, Band 32, Heft 10, S. 36-39
ISSN: 0171-2624
In: Sicherheitspolitik und Verteidigungsbereitschaft: Bewußtseinsbildung an Universitäten, S. 193-206
Der Verfasser fragt in seinem Aufsatz nach der sittlichen Tolerierbarkeit der militärischen Abschreckung. Der Autor legt zu Beginn einen moralischen Maßstab fest, den er im wesentlichen aus einem christlich begründeten Verteidigungsrecht herleitet. Dieses sieht er andererseits eingeschränkt durch das Prinzip der Hinlänglichkeit, das Prinzip der Unterscheidung und insbesondere durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Im folgenden wird am Weißbuch der Bundeswehr 1983 geprüft, ob die Grenzen des Verteidigungsrechtes dort erwähnt, theoretisch anerkannt und praktisch respektiert werden. Dazu bringt der Verfasser in Erfahrung, wie die militärische Komponente der Sicherheitspolitik der Bundesregierung aussieht, welche Ziele mit welchen Mitteln und welchen voraussehbaren Erfolgschancen in ihr angestrebt werden und welche Probleme in ihr gesehen und wie sie gelöst werden. In seiner Bewertung weist der Autor auf ein Dilemma hin: Beim heutigen Rüstungsstand sind um der Kriegsverhütung willen Mittel und militärische Optionen erforderlich, deren umfassender militärischer Einsatz im Verteidigungsfall weit über jedes vertretbare Schadensniveau hinausgeht. Dennoch ist die Abschreckung vereinbar mit der "sittlich unerläßlichen Entschiedenheit, nie disproportionale Schäden zu wollen und zu tun". Eine sittliche Problematik besteht letztlich darin, so der Verfasser, ob man diese Eskalationsgefahr noch zulassen darf. (ICC)
In: Middle East Studies Association bulletin, Band 20, Heft 1, S. 97-99