Anders als die Bürgschaft ist die nicht minder bedeutsame Garantie rechtsordnungsübergreifend bislang nahezu ungeregelt und muss zunächst dogmatisch ausgeformt werden. Selbst dann jedoch bleibt es bei nur schwer zu lösenden Abgrenzungsschwierigkeiten, insbesondere da sich bereits seit längerer Zeit das geschriebene und das tatsächlich praktizierte Recht der Personalsicherheiten voneinander entfernen. Christian Förster schlägt einen neuen Weg vor: die Fusion von Bürgschaft und Garantie als einheitlicher Tatbestand. Auf dessen Grundlage sind Differenzierungen nur mehr dort nötig, wo sich tatsächlich rechtserhebliche Unterschiede ergeben. Eine eingehende Ausarbeitung auf breiter rechtsvergleichender Grundlage zeigt, dass sich darüber hinaus eine gemeinsame Regelung treffen lässt, die nicht nur systematisch überzeugender ist, sondern vor allem auch den Bedürfnissen der Rechtswirklichkeit entgegenkommt.
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Anders als die Bürgschaft ist die nicht minder bedeutsame Garantie rechtsordnungsübergreifend bislang nahezu ungeregelt und muss zunächst dogmatisch ausgeformt werden. Selbst dann jedoch bleibt es bei nur schwer zu lösenden Abgrenzungsschwierigkeiten, insbesondere da sich bereits seit längerer Zeit das geschriebene und das tatsächlich praktizierte Recht der Personalsicherheiten voneinander entfernen. Christian Förster schlägt einen neuen Weg vor: die Fusion von Bürgschaft und Garantie als einheitlicher Tatbestand. Auf dessen Grundlage sind Differenzierungen nur mehr dort nötig, wo sich tatsächlich rechtserhebliche Unterschiede ergeben. Eine eingehende Ausarbeitung auf breiter rechtsvergleichender Grundlage zeigt, dass sich darüber hinaus eine gemeinsame Regelung treffen lässt, die nicht nur systematisch überzeugender ist, sondern vor allem auch den Bedürfnissen der Rechtswirklichkeit entgegenkommt.
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In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 73, Heft 1, S. 78
EinleitungErster Teil: GrösseA. BegriffB. MaßstabZweiter Teil: AnwendungsbeispieleA. MindestgrundkapitalI. JapanII. DeutschlandB. PublizitätspflichtI. JapanII. DeutschlandEINLEITUNGIn Japan und Deutschland gibt es insgesamt mehrere Millionen Kapitalgesellschaften in Form der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich jedoch in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden. Um dieser Verschiedenheit gerecht zu werden, muß man rechtlich zwischen den einzelnen Unternehmen differen-zieren. Die "klassische" juristische Trennung erfolgt dabei nach der Rechtsform. Allerdings ist diese Unterscheidung nur ein allzu grober Maßstab, da auch innerhalb derselben Rechtsform erhebliche Abweichungen bestehen bleiben. Genauer lassen sich Unternehmen aber nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Größe, unter-scheiden. Die rechtliche Regelungsdichte hängt damit vom wirtschaftlichen Einfluß des betreffenden Unternehmens ab. ; Today, the size of a company is widely used to differentiate regulations in economic law. Two fields where this phenomenon is easily discernable are rules concerning the minimum assets of a company and the disclosure of its accounts. Both measures are employed to provide shareholders and debtors with a certain level of security.It took Japanese lawmakers until 1991 to establish a minimum asset regulation, as there was not a felt need for this kind of "legal barrier" for many years. In addition, politicians were afraid to stifle the growth of the Japanese economy after the Second World War. A product of tiring discussions and negotiations, the final amount of 10 million Yen leaves us with doubts about the monetary guarantee function of the regulation.The task of disclosing company data was taken up by publicity regulations. After the spectacular collapse of several Japanese industrial conglomerates in the mid-sixties revealed a frightening number of "window-dressing accounts," efforts were intensified. In 1974 a special law concerning the auditing of stock company accounts was issued, and several amendments followed. It classified small, medium-sized, and large companies with increasing intensity of regulation. Only the largest companies now have to be audited by certified public accountants; smaller ones are only liable to in-house auditors. Thus the bulk of Japanese corporations today are not subject to serious publicity laws.(The Editors)
Im vorliegenden Paper geht es um die Darstellung einer methodischen Umsetzung von Benchmarking-Verfahren. Diese stammen ursprünglich aus den Wirtschaftswissenschaften, sind mittlerweile jedoch auf die Sozialwissenschaft, speziell auf die politische Beratung und Politikfeldanalyse, übertragen worden. Dieser Beitrag befasst sich mit der Radar-Chart- oder SMOP-Methode, bei der mehrdimensionale Performanzwerte in einem netzförmigen Diagramm – also einer einfachen Form, die gut optisch vergleichbar ist - dargestellt bzw. visualisiert sowie erst danach in einem integrierten Wert zusammengefasst werden. Nach dem Motto: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – oder Zahlen. Das Verfahren wird im Folgenden beschrieben, kritisiert und optimiert. Danach folgt ein Anwendungsbeispiel zu den Arbeitsmärkten der deutschen Bundesländer, durchgeführt mit dem Tabellenkalkulationsprogramm MS Excel. Das Paper schließt mit einer positiven Bewertung des Verfahrens, denn durch die Anwendung ist… … einerseits ein Ranking und ein eher grob gerasterter Vergleich der untersuchten Fälle möglich, … andererseits kann auch die der Performanz zu Grunde liegende Dynamik, beispielsweise Trade-off-Problematiken zwischen einzelnen Zieldimensionen, erfasst werden. ; The paper at hand deals with a methodological realisation of benchmarking - a field of science that was first developed in the context of economics but which is now used as well in social sciences, especially within political consulting and policy analysis. The approach focused by this paper is called the Radar-Chart- or SMOP-Approach. It displays multidimensional indicators of performance in a net chart, a simple diagram which can be compared easily by pure visualisation, and then merges them in the form of one integrated value of performance. In other words: A picture is worth a thousand numbers. The method will be described, criticised and advanced. The second part of the paper presents an application to the labour markets of the German "Bundesländer", carried out with MS Excel. The paper's conclusion is positive since… …the approach allows an overall ranking… …and is as well able to capture the dynamics within the overall performance of an analysed case, for example trade-off-phenomena between single goals of performance.
'Mit Beginn des neuen Jahrtausends rief die Europäische Union (EU) ihre Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ins Leben. Diese soll zur internationalen Friedenssicherung beitragen. Nach eigenem Bekunden will die EU mit ihren Interventionsfähigkeiten die Vereinten Nationen (VN) bei der Konfliktprävention und beim Krisenmanagement unterstützen. Dieses Engagement begann die EU in einer Umbruchsphase des Völkerrechts: Konzepte wie das der 'menschlichen Sicherheit' und das der 'Verantwortung zum Schutz' stellen neue und erweiterte Anforderungen an die Friedenssicherung. Um den wachsenden Aufgaben gerecht zu werden, haben die VN Aufgaben an Staaten und regionale Organisationen abgeben müssen, was Chancen aber auch Risiken birgt. Zwar können Konflikte so effektiver und auf regionaler Ebene bearbeitet werden, doch besteht die Gefahr, dass die internationale Friedenssicherung von den Interessen starker Staaten oder Regionalorganisationen abhängig wird. Wie sich die EU als Partnerin der VN verhält, entscheidet damit auch über die Akzeptanz der neuen völkerrechtlichen Normen. Matthias Dembinski und Christian Förster gelangen in ihrem Report zu einer positiven Einschätzung des Beitrags der EU als Partnerin der VN bei der internationalen Friedenssicherung. Aufgrund der internen Strukturen der EU steht zu erwarten, dass sie sich überraschend oft im Auftrag der VN engagieren und dabei die Vorgaben des Sicherheitsrats beachten wird.' (Autorenreferat)