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Entwicklungsperspektiven für das Europäische Parlament
In: Nationalstaat und Europäische Union, p. 157-168
Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, Volume 13, Issue 4, p. 517-541
Zur Lage der Europäischen Integration
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, Volume 13, Issue 4, p. 457-467
Was wird aus dem Westen ?
In: Europas Sicherheitsarchitektur im Wandel, p. 57-66
"Angesichts der Herausforderung des Westens durch alternative Ordnungsentwürfe, emporstrebende staatliche Akteure und Volkswirtschaften gilt es, seine angestammte Führungsposition als globales Rollenmodell für Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Prosperität zu verteidigen. Eine wesentliche Chance zur Konsolidierung des Westens könnte darin bestehen, den Menschen mit seiner angeborenen Würde in den Mittelpunkt der Rechtsordnung zu stellen und seinen Entfaltungskräften zu vertrauen. Dies könnte im Rahmen einer privat-autonomen Ordnung der sozialen Marktwirtschaft und im inneren Frieden des offenen demokratischen Rechtsstaates erfolgen. Denn es ist dieses Alleinstellungsmerkmal des Westens, mit dem er die Zukunft gewinnen kann." (Autorenreferat)
Staat und Religion: neue Herausforderungen einer alten Beziehung
In: Das Politische und das Vorpolitische: über die Wertgrundlagen der Demokratie, p. 199-210
Abhandlungen
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Volume 12, Issue 1, p. 9-17
ISSN: 1610-7780
Europa in der Krise
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Volume 9, Issue 4, p. 459-464
ISSN: 1610-7780
Vom Recht, Recht zu sprechen: die Legitimation des Bundesverfassungsgerichts
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Volume 61, Issue 35/36, p. 3-7
ISSN: 2194-3621
"Die Welt des 21. Jahrhunderts ist eine polyzentrische, in der auch das Recht grenzüberschreitend verflochten ist. Welchen Beitrag leisten Verfassungsorgane, die Identität der Verfassung unter gewandelten Bedingungen wirksam zu halten?" (Autorenreferat)
DL-TITEL: Haushaltsautonomie im Mehrebenensystem
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Volume 80, Issue 3, p. 133-135
ISSN: 0342-2259
Die Freiheit des Geldes
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Volume 64, Issue 6, p. 513-521
ISSN: 2510-4179
Die Forderung nach einer soliden Kapitalausstattung für riskante Unternehmungen oder nach persönlicher Haftung mag im Einzelfall durchaus dämpfend auf die Bereitschaft zum Risiko wirken, aber ist sie deshalb schon konzeptionell freiheitsbedrohend? Erst wenn sich die Politik als Kommandobrücke für Tugendfragen aller Art verstehen würde oder wenn sie allzu ehrgeizige und allzu teure öffentliche Zwecke dem wirtschaftlichen Prozess implementieren wollte, entstünde daraus ein Problem. Gemessen daran kann es keine ungebundene Freiheit des Geldes geben, es gibt keine Freiheit für soziale Artefakte, wohl aber die Sorge um die Autonomie und die Funktionsfähigkeit der Geldwirtschaft. Deutschland wird im Europa der EU und mit der Union gemeinsam auf der Bühne der Welt dafür streiten müssen, dass eine neu tarierte Finanzordnung entsteht, wobei die deutsche Aufsicht über das Kreditwesen die schlechteste nicht ist, eine Aufsicht jedenfalls, die nicht bürokratisch überreguliert, aber wieder stärker der öffentlichen und privaten Nachvollziehbarkeit zugänglich gemacht wird. Verbindungslinien zwischen Kredit und Sicherheit, Leistungskraft und Konsum, Finanzvolumen und Realwerten, die Transparenz von Finanzprodukten und die Haftungsregelungen sollten dabei klarer hervortreten. Dies wird umso besser gelingen, je mehr es sich der Staat versagt, selbst im Übermaß Wirtschaftsakteur zu werden - mögen die aktuellen Lockrufe noch so betörend und die Sachzwänge noch so überwältigend erscheinen. Allein der sektorale Staat, sich selbst und seinen Gestaltungsanspruch beschränkend, wird die Stärke aufbringen, die freiheitsgerechte Marktordnung unter zunehmenden globalen Ereigniszwängen wieder zu rekonstruieren. (ICF2)
DIE VERÄNDERUNG DER STAATLICHKEIT IM ZEITABLAUF
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Volume 7, Issue 3-4, p. 666-682
ISSN: 1610-7780
Parteien und Gemeinwohl
In: Gemeinwohl und politische Parteien, p. 38-48
Der Autor begründet die Auffassung, dass die Förderung des Gemeinwohls nicht den Parteien im Sinne eines Werkvertrages, Dienstleistungs- oder Klientelverhältnisses überantwortet werden darf. Die Parteien sind damit gefordert, sich nach langen Jahrzehnten hier ideell anders zu orientieren und öffentlich zu positionieren. Sie sind keine Dienstleistungsunternehmen, sondern organisierter Teil einer heterogener werdenden Gesellschaft, die wiederum Vorstellungen braucht, was ein Land eigentlich zusammenhält. Auch dem Prozess einer zunehmenden "Verstaatlichung der Parteien" und der Abgeordnetenstellung muss entgegen gesteuert werden. Alte Begriffe wie der des Gemeinwohls oder der Gemeinschaft bekommen in diesem Rahmen einen neuen Sinn, seitdem die Konnotationen des Obrigkeitsstaates und des kollektivistischen Vorrangs verabschiedet sind. (ICA2)
Soziale Gerechtigkeit und Verfassung
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Volume 57, Issue 406, p. 51-60
ISSN: 0032-3462
Der Beitrag erörtert den Anspruch der sozialen Gerechtigkeit und seine Verankerung in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Nach einer Beschreibung der sozialen Gerechtigkeit als unbestimmtem Leitwert in der Politik und der Darstellung des sozialen Verfassungsauftrages werden folgende Aspekte betrachtet: (1) soziale Gerechtigkeit als Teil der deutschen Nationalkultur seit dem 19. Jahrhundert, (2) das deutsche Sozialsystem und seine soziale Sicherheit bei existenziellen Lebensrisiken, (3) Arbeit und soziale Sicherheit sowie (4) Chancengleichheit und Gemeinwohl in der offenen Wirtschaftsgesellschaft. Nach Ansicht des Autors muss soziale Gerechtigkeit viel stärker als bisher mit dem Leitprinzip individueller Freiheit zusammen gedacht werden, wenn sie als Verfassungsgrundsatz Konturen gewinnen soll. Soziale Sicherheit und Hilfe in Lebenslagen, die der Einzelne und seine Familie nicht mehr meistern können, bleibt für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft zentral. Der Sozialstaat darf aber nicht so organisiert und bemessen sein, dass Anreize zu arbeiten gemindert werden. (ICG2)