Der Beitrag skizziert die Kontroversen um die Ausrichtung der Dienstleistungsrichtlinie und die gegenüber dieser hoch aufgeladenen politischen Debatte erhebliche Verschiebung der Prioritäten bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus werden die Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner, zum Normenscreening und zur elektronischen Verfahrensabwicklung erläutert. Auf diese Weise macht der Beitrag deutlich, wie tief greifend die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie in die Verwaltungsstrukturen und das einschlägige Wirtschaftsverwaltungsrecht eingreifen. (ICE2)
In: Europäisches Gemeinwohl - historische Dimension und aktuelle Bedeutung: wissenschaftliche Konferenz, Universität Siegen, 24.-25. Juni 2004, S. 205-270
Erst mit dem Maastrichter Vertrag erlangte die EG eine originäre Zuständigkeit dafür, in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und zu koordinieren. Im Gefolge der BSE-Krise ist das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht vor allem durch die lebensmittelrechtliche Basisverordnung auf eine neue Grundlage gestellt worden, die sich entschieden an der Gesundheit der Verbraucher orientiert und dabei ein modernes Konzept der Risikoabschätzung, der Risikokommunikation und des Risikomanagements nutzt. Die Politik zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und Gesundheit mündete in einer reformierten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit; sie schafft - wenngleich nur in Grenzen mit einem vergleichbaren Ansatz zur wissenschaftlichen Beurteilung von Risiken - ähnliche Strukturen einer gemeinsamen Risikoverwaltung der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten. Die ergänzende gemeinschaftliche Gesundheitspolitik verfolgt einen präventiven Ansatz und setzt - in Parallele zum Verbraucherschutz - auf die Information und die Stärkung der Rechte der Patienten, die darin unterstützt werden, grenzüberschreitend Gesundheitsversorgungsdienste in Anspruch zu nehmen. Hier setzen Patientenmobilität, Kosten- und Leistungskonkurrenz, angenäherte Erwartungen der Bevölkerung in ganz Europa und die Verbreitung neuer medizinischer Technologien und Verfahren die nationalen Gesundheitsdienste unter Anpassungsdruck. (ICA2)
Der Verfasser setzt sich mit den Erwartungen an die Regierungskonferenz auseinander, die im EU-Vertrag zur Vorbereitung von Änderungen an den Gründungsverträgen vorgesehen ist. Im Mittelpunkt des Interesses steht der Vergleich zwischen dem am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich unterzeichneten Verfassungsvertrag und dem Entwurf des vom Europäischen Rat einberufenen Konvents, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören sollten. Die Analyse konzentriert sich auf die Stärkung der Position der Mitgliedstaaten durch Ersetzung der qualifizierten Mehrheit, durch das Erfordernis der Einstimmigkeit, durch die Einführung eines aufschiebenden Veto, durch besondere Erfordernisse bei der Berücksichtigung der qualifizierten Mehrheit, durch eine Ausweitung der Spielräume von Mitgliedstaaten und durch Erklärungen mit Rücksicht auf die Empfindlichkeiten von Mitgliedstaaten, auf Änderungen zu einzelnen Politiken, und auf fundamentale Neuerungen zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, auf Abweichungen zu den Regelungen bezüglich des "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", auf neue Flexibilitäten im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik und auf die Ausweitung einiger Unionsbefugnisse. Auf dieser Grundlage wird Bezug auf Ziele und Werte für das Handeln der Union, auf die Erweiterung des Zielkataloges und auf den Stellenwert der Grundrechte genommen. Es werden die zahlreichen Änderungen zu institutionellen Aspekten bilanziert sowie andere Änderungen und Ergänzungen wie Randkorrekturen zur Typologie der Rechtsakte, einzelne Ergänzungen und Präzisierungen und die Schlussbestimmungen betrachtet. Abschließend wird das spezifische Zusammenspiel von Konvent und Regierungskonferenz thematisiert. (ICG2)
Das Buch untersucht vergleichend für den europäischen Binnenmarkt und den internationalen Handel die Zusammenhänge zwischen der Liberalisierung des Handels und seiner Regulierung zum Zwecke des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes an den Beispielen Produkt- und Lebensmittelsicherheit in der EU, Telekommunikations- und Gesundheitsdienstleistungen, Verminderung von CO2-Emissionen von Pkw, Arbeits- und Sozialstandards im internationalen Handel, private Standards zum Schutz öffentlicher Güter im Welthandel. Als normativer Maßstab für die empirische Politikwissenschaft dient das Konzept der "Sozialregulierungsfähigkeit". Für die rechtliche Kontrolle der externen Effekte staatlichen Handelns, der transnationalen Verwaltungskooperationen und der Aufgabenverlagerungen auf private Akteure wird das Konzept eines dreidimensionalen Kollisionsrechts entwickelt.Mit Beiträgen von: Olga Batura, Henning Deters, Josef Falke, Carola Glinski, Thorsten Hüller, Christian Joerges und Markus Krajewski
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext: