Dimensionen der Souveränität
In: Politik als Wissenschaft: Festschrift für Wilfried Röhrich zum 70. Geburtstag, S. 181-201
Der Begriff der "Souveränität", wie er im vorliegenden Beitrag diskutiert wird, bedeutet der Sache nach äußere Souveränität; es geht um die Abwehr von Außeneinwirkungen (Einmischung in innere Angelegenheiten). Innere Souveränität ist hingegen ein Anspruch, der sich an die eigenen Herrschaftsunterworfenen richtet. Hier wird ein Handlungsrahmen reklamiert. Ohne Innere Souveränität ist die Äußere gegenstandslos. Der Autor versucht eine logische Analyse und Rekonstruktion dieses Zusammenhangs über den Institutionenbegriff. Hier ist die Rede von gemeinsamen Interessen, Werten, Regelsystemen d. h. Institutionen; was die Institutionen betrifft, so werden Krieg, Völkerrecht, Diplomatie, Machtgleichgewicht und Großmachtstatus genannt. Kernelement einer Institution bildet ein geordneter Komplex sozialer Normen - im Grenzfall bestehend aus einer einzigen Norm, die für sich wiederholende Situationen das Verhalten der Akteure verfestigt und auf Dauer stellt. Diese konstitutionellen Normen oder konstitutiven Prinzipien (Verfassung) sind nicht auf einen bestimmten Sachbereich beschränkt. Vielmehr ist ihre Wirkung bereichsübergreifend. In der Bindung an sie erkennt sich eine Kollektiv von Akteuren wieder; sie wirkt identitätsstiftend. Davon kann es in einer Staatsgesellschaft zu jeder Zeit mehrere geben. Es gibt aber nur eine, die als hinreichend und notwendig angesehen werden kann. (ICA2)