Glasnost' i cenzura: vozmoznost' sosuscestvovanija
In: Sovetskoe gosudarstvo i pravo: organ Instituta Prava Imeni A. Ja. Vyšinskogo Akademii Nauk SSSR i Vsesojuznogo Instituta Juridičeskich Nauk Ministerstva Justicii SSSR, Heft 7, S. 80-89
ISSN: 0132-0769
Im Aufsatz wird die Frage behandelt, ob die Zensur mit der Glasnost-Politik vereinbar sei. In diesem Zusammenhang wird die allgemeine Geschichte der Zensur dargestellt sowie die Entwicklung der Zensur in Rußland und in der frühen Sowjetunion. Die Kririk der institutionellen Zensur findet sich schon bei Marx, der die Pressefreiheit forderte. Im leninistischen Dekret über das Pressewesen wurde dem Rechnung getragen, daß die Wahrung von militärischen Geheimnissen für Sowjetrußland eine Existenzfrage war. Die Kontrollfunktion über das Pressewesen erhielt zunächst Gosizdat, später wurde der Rechtsstatus von Zensurorganen in der Verordnung über Glavlit definiert. Der Autor würdigt die Veränderungen, die in der Tätigkeit der Zensurorgane in der Zeit der Politik der Offenheit stattgefunden haben. Er fordert, daß Staatsgeheimnisse sowie andere Geheimnisse nach wie vor vor Bekanntwerden zu schützen seien. Zugleich soll auch die eigene Kontrolle der Verlage und Reaktionen und ihre Verantwortung gestärkt werden. (BIOst-Ldg)