Wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren auch das Landesplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen dem neuen Raumordnungsgesetz (ROG) angepasst worden. Diesen Prozess hat eine Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen der ARL beratend begleitet. Nachdem die Mitglieder der Gruppe bereits frühzeitig Empfehlungen zu den kurzfristigen Anpassungserfordernissen gegeben hatten, stand im Mittelpunkt der weiteren Arbeiten der mittelfristig umzusetzende Novellierungsbedarf. Dabei ging es vor allem um die Überprüfung der landesplanerischen Konzepte und Instrumente, die Ausgestaltung der Zielvorgaben, die Zusammenführung von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die Vor- und Nachteile regionaler Flächennutzungspläne, Überlegungen zu Fachbeiträgen der raumbezogenen Fachplanungen und die kontinuierliche Berichterstattung (Monitoring) im Rahmen der Neuausrichtung der planerischen Tätigkeit. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die Ergebnisse ihrer Beratungen im Rahmen von Anhörungen, Seminaren und Diskussionsforen breit und direkt in den Novellierungsdiskurs auf Landesebene eingebracht. Darüber hinaus haben sie ausgewählte Ergebnisse ihrer Politikberatungstätigkeit und Gedanken zu offenen Fragen der Novellierung des Rechts der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen zur Veröffentlichung in diesem Band aufbereitet.
Der Beitrag behandelt den Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen auf der Basis des am 21.12.2008 vorgelegten bzw. ins Netz gestellten Entwurfes des Bewirtschaftungsplanes für NRW. Aus Sicht der räumlichen Gesamtplanung ergibt sich als Ergebnis der erfolgten Umsetzung, dass nur ganz selten mit raumrelevanten Forderungen der Wasserwirtschaft zu rechnen sein wird. Diese Situation ist ganz wesentlich dadurch bedingt, dass in NRW rund 60 % der Oberflächengewässer als "stark veränderte Wasserkörper" eingestuft werden, für die nach der WRRL nicht der gute ökologische Zustand, sondern das schwächere ökologische Potenzial als Ziel der Planung gilt. Dieses abgesenkte Umweltziel wird in Ermangelung einer schlüssigen und allgemein anerkannten Definition sehr pragmatisch nach dem Prager Ansatz als der Zustand definiert, der ohne signifikant negative Auswirkungen auf/für die vorhandenen Nutzungen erreichbar scheint. Ob die EU-Kommission in Brüssel eine derartige, als endgültig verstandene Einstufung von deutlich mehr als der Hälfte aller berichtspflichtigen Oberflächengewässer dereinst als noch richtlinienkonform anerkennen wird, bleibt abzuwarten. Das zentrale Umweltziel der WRRL – alle Gewässer bis 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen – wird mit dieser Art der Umsetzung jedenfalls erkennbar verfehlt. Raumrelevante Auswirkungen würden sich zuhauf ergeben, sobald aus gewässerökologischer Sicht an die Art und die Intensität der heute im gesamten Einzugsgebiet vorhandenen Nutzungen herangegangen werden würde.
Die Flächenhaushaltspolitik (FHP) ist ein unumgänglicher Weg zu haushälterischem Umgang mit der Ressource Fläche.1 Es geht ihr einerseits um eine drastische Begrenzung der Flächeninanspruchnahme (Mengenziel), andererseits um den Ausgleich und die Wiederherstellung ökologischer Funktionen (Qualitätsziel). So verstanden ist FHP sowohl Kreislauf- als auch Umbaupolitik. Die FHP steht vor großen Herausforderungen. Im Jahre 2003 wurden täglich 105 ha überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Nichts rechtfertigt die Vermutung, diese Entwicklung würde angesichts der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung von selbst zum Stillstand kommen. Die FHP kann auf ein vielfältiges raumplanerisches Instrumentarium zurückgreifen. Es bedarf gleichermaßen einer auf die Ziele der FHP hin ausgerichteten Fortentwicklung wie eines mutigen und konsequenten Einsatzes. Allerdings führt an einer effizienten Ergänzung des raumplanerischen Instrumentariums durch marktwirtschaftliche Instrumente kein Weg vorbei. Die FHP ist letztlich nicht nur ein unumgänglicher Weg zur nachhaltigen zukunftsfähigen Raumentwicklung, sondern auch ein Beitrag zur Erneuerung von Politik und Gesellschaft.
Die Inhalte und Regelungen einer auf aktuelle und zukünftige räumliche Anforderungen ausgerichteten Regionalplanung erfordern eine Einbeziehung neuer Themen und eine stärkere strategische Ausrichtung. Dabei sind nicht nur landesplanerische Vorgaben rahmensetzend, es gilt auch, durch den Einsatz von strategischen Leitbildern und die Organisation transparenter Regionalplanungsprozesse die Einbindung der Bevölkerung zu erhöhen. Um zukünftig die bestehenden Raumqualitäten in Nordrhein-Westfalen zu sichern und weiterzuentwickeln, sind zum einen die Datengrundlagen zu qualifizieren und für ein Regionalmonitoring aufzubereiten. Zum anderen sind Prognosen und Szenarien zur Visualisierung von komplexen Sachverhalten ebenso geeignet wie ergänzende Erläuterungskarten und Fachbeiträge, um Planaussagen für die fachliche und politische Diskussion zu kommunizieren. Informelle regionale Konzepte dienen nicht nur der Konsensfindung, sondern können zur regionalen Kooperation beitragen und mit raumordnerischen Verträgen verlässlich kombiniert werden. Dies gilt insbesondere auch für aktuelle Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimaschutzes, verbunden mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie mit Maßnahmen zur Klimaanpassung. ; In the light of current and future challenges, regional planning needs to consider new topics and a more strategic orientation. This involves not only addressing changes to statutory provisions and state guidelines, but also the development of strategic visions and the organization of transparent regional planning procedures in order to strengthen the involvement of the general population. Data bases need to be qualified and prepared for regional monitoring to ensure and develop the existing quality of spaces in North Rhine-Westphalia. Furthermore, it should be recognized that prognoses and scenarios that visualize complex subject matters are well suited to communicating planning statements for specialist and policy discussion, as are explanatory maps or sectoral reports. Informal regional concepts serve not only to build consensus, but can also contribute to regional cooperation and provide a reliable base when combined with legally binding spatial planning contracts. This specifically applies to current challenges such as demographic change and climate protection, the latter being linked to the expansion of renewable energies and measures for climate adaptation.
"Die Inhalte und Regelungen einer auf aktuelle und zukünftige räumliche Anforderungen ausgerichteten Regionalplanung erfordern eine Einbeziehung neuer Themen und eine stärkere strategische Ausrichtung. Dabei sind nicht nur landesplanerische Vorgaben rahmensetzend, es gilt auch, durch den Einsatz von strategischen Leitbildern und die Organisation transparenter Regionalplanungsprozesse die Einbindung der Bevölkerung zu erhöhen. Um zukünftig die bestehenden Raumqualitäten in Nordrhein-Westfalen zu sichern und weiterzuentwickeln, sind zum einen die Datengrundlagen zu qualifizieren und für ein Regionalmonitoring aufzubereiten. Zum anderen sind Prognosen und Szenarien zur Visualisierung von komplexen Sachverhalten ebenso geeignet wie ergänzende Erläuterungskarten und Fachbeiträge, um Planaussagen für die fachliche und politische Diskussion zu kommunizieren. Informelle regionale Konzepte dienen nicht nur der Konsensfindung, sondern können zur regionalen Kooperation beitragen und mit raumordnerischen Verträgen verlässlich kombiniert werden. Dies gilt insbesondere auch für aktuelle Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimaschutzes, verbunden mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie mit Maßnahmen zur Klimaanpassung." (Autorenreferat)