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Nachdem das Lehrbuch "Verfassungsrecht konkret - Die Grundrechte" ein gutes Echo gefunden hat, insbesondere von den Studierenden als zu empfehlendes Lehrbuch bewertet wurde, schien es angebracht, mit der gleichen Konzeption die Darstellung des deutschen Verfassungsrechts zu vervollständigen. Auch hier wird die unverzichtbare Kernmaterie, die Struktur des Staatsorganisationsrechts optisch hervorgehoben und kann so schnell erfasst und angeeignet werden. Damit wendet sich das Werk besonders an Jurastudentinnen und -studenten der Anfangssemester und die Studierenden der neuen Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten. Wer mehr wissen will, findet darüber hinaus Hintergrundinformationen, die Behandlung von Einzelfragen und die Darstellung aktueller Streitpunkte in kleinerer Schrift. Dabei wird selbstverständlich die Position des BVerfG als richtungsweisend dargestellt, aber auch kritisch reflektiert - Wissenschaft verliert ihre Berechtigung, wenn sie beim Sammeln des Vorhandenen stehen bleibt. Abgerundet wird die Darstellung durch Aufbauschemata für die verfassungsrechtlichen Klagen, die insbesondere im letzten Teil zu finden sind, und Fallbeispiele mit Musterlösungen, die eine Orientierung für Klausuren bieten können.
In: Papers
In: Neue kleine Bibliothek 148
In: Texte 99,20
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
In: Schriften zur Rechtstheorie Heft 190
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Vollzugsdefizite im Recht werden als Phänomen inzwischen allgemein zur Kenntnis genommen und problematisiert. "Erfunden" wurde das Vollzugsdefizit im Umweltrecht, aber bei genauerem Hinsehen hat sich auch das Strafrecht schon immer mit Vollzugsdefiziten beschäftigt. Die Kehrseite des Vollzugsdefizits ist die Rechtsbefolgung, die Bereitschaft und Fähigkeit der Bürger, rechtlichen Regeln Folge zu leisten, bzw. ihnen nicht Folge zu leisten. Die handlungs- und strukturtheoretischen Bedingungen der Rechtsbefolgung macht sich der Verfasser zum Problem und versucht, ein komplexes Verständnis für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Recht zu entwickeln. -- Dabei dienen die empirischen Ergebnisse der Untersuchungen zum umweltrechtlichen Vollzugsdefizit als Ausgangs- und Referenzpunkt der weiteren Überlegungen. Die Ergebnisse zeigen, dass Recht und soziale Praxis voneinander abweichen, Recht nicht einfach "umgesetzt" wird. Sie zeigen aber auch, dass Recht bei den Adressaten nicht unwirksam bleibt, ungehört verhallt, sondern Steuerungserfolge verbuchen kann. Dieses Phänomen ist theoretisch zu erfassen. -- Nach einer Diskussion der Theorieangebote zum Wirkmechanismus des Rechts rekonstruiert und diskutiert der Verfasser die handlungs- und strukturtheoretischen Grundlagen bei Anthony Giddens und Pierre Bourdieu. Ausgehend von wesentlichen Elementen und Bausteinen dieser Theorien, wird eine Konzeption des Verhältnisses von Recht und Handeln entwickelt. Dabei werden reflexive Ordnung, deren wesentliches Element das Recht ist, und vorbewusste Ordnung, die die Einlagerungen der Struktur im Handeln erfasst, gegenübergestellt. Den verharrenden Momenten der Struktur stehen dynamische, subjektive Elemente im Handeln gegenüber, die Lernprozesse erlauben. -- Anhand des Verhältnisses von reflexiver und vorbewusster Ordnung, ihrer Übereinstimmung oder Abweichung, wird der Wirkungsgrad der rechtlichen Norm bestimmt. Abschliessend werden die gewonnenen Hypothesen an einigen rechtlichen Beispielen exemplifiziert.
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 77, Heft 3, S. 565
ISSN: 1613-7663
In: Politikum: Analysen, Kontroversen, Bildung ; Vierteljahreszeitschrift, Band 7, Heft 3, S. 32-39
ISSN: 2701-1267
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 65, Heft 6, S. 87-92
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 58, Heft 9, S. 9-12
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Band 42, Heft 168
ISSN: 2700-0311
The crisis of the European Union cannot be solved by austerity programs. Therefore a closer look at the reasons of the crisis seems to be reasonable, which includes a description of the development of the EU from 1951 to present times. The Union started as a tariff union and evolved through different steps to an order of competitive states. The main fields of competition between the states are taxes and social costs, which leads to tax dumping and a race to the bottom in social benefits. Starting in 1990 the EU achieved the status of an open financial market, with the duty of deregulation of capital movements being stipulated in Treaties. In the end the problem is not a debt crisis but a crisis of the structure of the European Union. The solution – which especially the German government prefers – may be the first step on the way to an authoritarian state.
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 189, S. 56-60
ISSN: 0170-4613