Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die "Kolonialherrschaft" schon 1919. Anfangs erfolgte die Inbesitznahme und Kolonialisierung durch Handelsgesellschaften, hierfür wurde auch eine Kapitalgesellschaft eigenen Typs, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", entwickelt. Wegen hoher Kosten und häufiger lokaler Aufstände wurde nach und nach in allen Kolonien eine direkte staatliche Verwaltung eingerichtet. In den deutschen Schutzgebieten existierten nebeneinander eine Rechtsordnung für die europäische Bevölkerung und eine für die einheimische Bevölkerung. Nach der treuhänderischen Übernahme durch die Siegermächte des ersten Weltkriegs integrierten diese die Mandatsgebiete nahezu ausschließlich in ihr eigenes Kolonialreich; auch das Rechtssystem wurde zum überwiegenden Teil ersetzt. Lediglich in der Rechtsordnung von Namibia lassen sich Spuren teilweise noch heute auf das deutsche Kolonialrecht zurückverfolgen.
"Die Autoren vergleichen die Rechtssituation von Arbeitnehmern und Selbständigen in arbeitsrechtlicher, sozialrechtlicher und vor allem steuerrechtlicher Hinsicht. Anhand einer detaillierten Gegenüberstellung werden die gegenseitigen Interessen herausgearbeitet. Sollten aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften bzw. einer korrekten juristischen Überprüfung die Betroffenen als Arbeitnehmer einzustufen sein, hat dies sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen, auf die sich die Vertragsparteien einstellen können und die auch bei einem Unternehmenskauf zu berücksichtigen sind." (Autorenreferat)
Nachhaltigkeit (Sustainability) ist in aller Munde. Nicht nur Klimawandel und Energiekrise und deren Auswirkungen auf unser tägliches Leben führen uns deutlich vor Augen, dass wir uns dringend mit der Frage beschäftigen müssen: Wie können wir unser Verhalten stärker an der Zukunft und nicht nur an der Gegenwart ausrichten? Welchen Beitrag kann das Recht zur Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft leisten? Der Sammelband spannt den Bogen weit, um die Gesamtheit der Zukunftsaufgabe Nachhaltigkeit in ihren breit gefächerten Facetten aufzuzeigen und praxistaugliche Lösungsansätze aus unterschiedlichen juristischen Subdisziplinen zu bieten: Asset lock als Mittel der Nachhaltigkeit Business Judgement Rule Nachhaltigkeit durch Aufsichtsrecht Förderung der Nachhaltigkeit durch Steuerrecht Soziale Nachhaltigkeit beim Datamining Datenschutz und Nachhaltigkeit Anreize zur Nachhaltigkeit durch Verbraucherrecht Klimaschutzgesetz Mit Beiträgen von Prof. Dr. Matthias Amort, Stephan Arens, Jan-Friedrich Bruckmann, Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer, Franz-Alois Fischer, Prof. Marcus Helfrich, Prof. Jens M. Schmittmann und Marcel Supernok-Kolbe.
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries: