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In: Schriften des Historischen Kollegs 85
Das Mehrheitsprinzip ist die einzige Regel, die allen Bürgern ein gleiches politisches Gewicht gibt; und die politische Gleichheit ist die Grundlage aller Demokratie. Wo die Mehrheitsregel waltet, muss zwar keine Demokratie sein; aber wo Demokratie ist, kann nur die Mehrheitsregel gelten. Indes, die Mehrheitsentscheidung geht den Repräsentativsystemen zunehmend verloren. In den nationalen und supranationalen Institutionen wird immer mehr das ,Aushandeln' gepflegt. Die Klage über die ,Entparlamentarisierung' trifft nicht zuletzt dieses Verschwinden der Kultur des Debattierens und des konsenslosen Entscheidens. Denn wo die Parlamentarier unter dem Diktat des Fraktionszwanges abstimmen, kann von einer Mehrheitsentscheidung im klassischen Sinne keine Rede mehr sein. Der Ruf nach mehr direkter Demokratie wird daher immer lauter. Und er verlangt nach historischer Rückbesinnung auf die kulturellen Bedingungen des Mehrheitsprinzips. Dieser Band beschäftigt sich mit unterschiedlichsten Aspekten des Mehrheitsprinzips. Der Schwerpunkt der Beiträge liegt naturgemäß dort, wo das Mehrheitsprinzip erstmals umfassend und kontinuierlich auf unterschiedlichsten institutionellen Ebenen angewandt wurde, nämlich in der griechisch-römischen Antike. Mit Beiträgen von: Maria H. Dettenhofer, Egon Flaig, Werner Heun, Karl-Joachim Hölkeskamp, Martin Jehne, Johannes Preiser-Kapeller, Markus Rüttermann, Winfried Schmitz, Elke Stein-Hölkeskamp, Thomas Wagner, Hans-Ulrich Wiemer
In: C.H.Beck Paperback Bd. 1884
In: Beck Paperback
Dass wir ohne Sklaverei leben, ist nicht selbstverständlich. Dieser Zustand ist historisch errungen und kann wieder verloren gehen. Die Anzahl der in Unfreiheit geratenden Menschen steigt täglich; damit drohen die Menschenrechte zu wertlosem Papier zu werden. Dieses Buch zeigt, was hier auf dem Spiele steht. Es schildert, worin Sklaverei bestand, wie Lieferzonen für die stetig steigende Sklavennachfrage entstanden, wie sich die Sklaverei seit der Antike entwickelte und weltweit durchgesetzt wurde.
Welche Bedeutung hat die Mehrheitsentscheidung für uns und woher kommt sie? Diese einzigartige Gesamtdarstellung der Geschichte des grundlegenden demokratischen Entscheidungsinstrumentes blickt erstmals über den europäischen Horizont hinaus. Entstehung und Entwicklung der Mehrheitsentscheidung werden kultur- und epochenübergreifend von der Antike bis in die Neuzeit betrachtet. Historisch, politisch und anthropologisch befragt der Autor u.a. die Gesellschaften Griechen-lands, Roms, Indiens, Israels, Islands danach, welche Rolle Mehrheitsentscheidungen in ihnen spielten, wie sie sich als Form der Beschlussfassung konstituierten und nach welchen Regularien sie vollzogen wurden. Egon Flaig zeigt, dass die Entwicklung kultureller Errungenschaften wie der Befähigung zur logischen Argumentation oder zur kontroversen Debatte nur aus ihrer Bedeutung für die Erzielung von Mehrheitsentscheidungen erklärt werden kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich angesichts des Schwindens der Bedeutung von Mehrheitsentscheidungen in heutiger Zeit die Frage nach den Verlusten, die unserer Gesellschaft drohen - und somit nach unserem politischen Schicksal schlechthin.
In: 1917, S. 95-114
In: Archiv für Kulturgeschichte, Band 98, Heft 2, S. 259-296
ISSN: 2194-3958
In: The Greek Polis and the Invention of Democracy, S. 69-98
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 65, Heft 8, S. 670-681
ISSN: 2510-4179
Für ein Kollektiv - Volk, Ethnie, Religionsgemeinschaft - entstehen "Verluste" und "Niederlagen", indem es sich als ein überindividuelles und generationenübergreifendes Subjekt begreift und sich als solches in die Vergangenheit hinein "verlängert". Die deutenden Eliten okkupieren Ereignisse und Kollektive der Vergangenheit, die mit ihnen - genealogisch, kulturell, religiös - wenig oder gar nichts zu tun haben mögen. Sie nehmen deren negative Erfahrungen in den Tresor eigener "Erfahrung" auf. Diese Aneignung ist immer auch eine Enteignung - nämlich derer, die gegen diese Vereinnahmung nicht protestieren können und den attribuierten Identitäten ihrer selbstadoptierten Nachfahren schutzlos, zumindest wehrlos, ausgeliefert sind. Für die Mythomotorik dieses kollektiven Erinnerns ist es völlig egal, ob das Erinnerte tatsächlich geschah oder nicht. Deswegen ist das kulturelle Gedächtnis ein ebenso schlimmer Feind der historischen Wahrheit wie das Vergessen. (ICF2)
In: Freiheit und Zuwanderung als Spannungsverhältnis: Beiträge zur Sarrazin-Diskussion, S. 47-55
Der Autor betrachtet in seinem Beitrag den Islam als eine Religion, die die politische Macht über die Welt besitzen will. Er bezieht sich auf die klassische Zeit zwischen dem neunten und elften Jahrhundert, in der islamische Juristen die Welt in zwei Teile geteilt haben: in das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges". Die Zweiteilung hängt davon ab, wo der Islam in der Gestalt der Scharia herrscht. Zwischen diesen beiden Teilen herrscht Krieg, bis das Haus des Krieges nicht mehr existiert und der Islam über die Welt herrscht. Der Autor weist daraufhin, dass deshalb nach klassischer Lehre für die muslimische Weltgemeinschaft die Pflicht besteht, gegen die Ungläubigen Krieg zu führen; dieser Krieg heißt Dschihad. Der Autor beschreibt die Folgen dieses Denkens und geht auf die Entwicklungen und Auswirkungen der christlichen Religion ein. Dabei werden die Kreuzzüge des Christentums und die Haltung der Päpste zum Islam sowie des Islams zum Judentum thematisiert. (ICB2)
In: The Roman Empire in Context, S. 67-84
In: Zeitschrift für Kulturphilosophie: Journal for cultural philosophy, Band 2007, Heft 2, S. 125-153
ISSN: 2366-0759
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Band 32, Heft 3, S. 35-43
ISSN: 2366-6846
'Wie kann man das Wort 'Katastrophe' als operationalen Begriff denken? Dieser passt auf extreme Ereignisse, erstens wenn sie die semantische Ordnung so beschädigen, dass die Betroffenen außerstande sind, die Ereignisse narrativ zu bewältigen, zweitens wenn sie objektiv die Kontinuität der sozialen Prozesse unterbrechen. Ein skurriler Fall war der prophezeite und dann tatsächlich erfolgte Niedergang Spartas; denn die Betroffenen stritten um die Deutung des evidenten Zusammenbruchs.' (Autorenreferat)
In: Actes de la recherche en sciences sociales, Band 154, Heft 4, S. 74
ISSN: 1955-2564
In: Actes de la recherche en sciences sociales, Band 140, Heft 5, S. 12-20
ISSN: 1955-2564
Résumé Le vote dans la république romaine? Cette république n'était certes pas une démocratie, et pourtant le peuple y votait souvent. Face à lui, une aristocratie ordonnée par classes de rang, qui comprenait 300 sénateurs (600 à partir de 80 av. J.-C.). Elle était tributaire des votes des assemblées populaires: pas seulement pour les élections, dans lesquelles le peuple décidait des carrières des aristocrates, mais aussi pour la promulgation des lois et les décisions prises dans des cas particuliers. Les procédures – plus ou moins égalitaires ou plus au moins hiérarchiques – qui régissaient le vote des citoyens dépendaient du type d'assemblée populaire concerné. Comment le peuple romain pouvait-il exprimer sa volonté dans ce système hiérarchique? Le vote autorisait-il tout simplement l'expression de la volonté populaire ? Ces questions sont controversées. On lit de plus en plus aujourd'hui dans la recherche anglo-saxonne que Rome a été une démocratie. Les arguments qui sont invoqués sont parfois d'ordre constitutionnel (juridique), et parfois très confus. Si l'on examine les aspects rituels des assemblées populaires romaines, on aboutit à un tableau tout différent.
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 30, Heft 3, S. 72-96
ISSN: 0932-3244
Der Autor erzählt drei konfliktreiche "Geschichten" aus der Zeit der antiken Römischen Republik, die verdeutlichen, dass die politischen Akteure - um ihre Ziele zu erreichen - in der Auseinandersetzung mit den Kontrahenten bewusst emotionale Gesten und öffentliche Rituale einsetzten. Dieses Instrumentarium war nicht ein "emotionaler Störfaktor", sondern Grundlage und Element eines rational angelegten politischen Prozesses, an dessen Ende der Konsens stehen sollte. Die beschriebenen Beispiele zeigen, warum emotionalisierte Gesten einen solchen Stellenwert in der römischen Politik einnehmen konnten, und dass die emotionale Einwirkung in direktem Zusammenhang mit einer habituellen Konsensorientiertheit in der römischen Politik stand. Die Einwirkung mittels einer emotionalen Geste setzte jedoch voraus, dass beim Adressaten eine Disposition zum Nachgeben vorhanden war. Dieses Nachgeben durfte aber nicht als Niederlage ausgegeben werden, es sollte im Gegenteil dem Anderen Ansehen und Achtung vor einer spezifischen Öffentlichkeit einbringen, was im antiken Rom der Fall gewesen zu sein scheint. Eine umfassende Untersuchung dieses Gegenstands steht noch aus, da dieser erst im Gefolge von Mikrohistorie und "Historischer Anthropologie" in den Blick genommen wird. (ICI2)