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Gesetzgebung ist oft ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt und selbst für viele Juristen terra incognita. Die Arbeit beschreibt in rechtlicher und praktischer Hinsicht, wie Gesetze in Deutschland entstehen, wo es Probleme gibt und wie Gesetzgebung verbessert werden kann. Die verschiedenen Ansätze der Gesetzgebungslehre sowie die Maßnahmen der Bundesregierungen zum Thema "better regulation" werden auf den Prüfstand gestellt. Das Recht in der Demokratie wird als zentrales Gestaltungsinstrument der Politik herausgestellt und es werden Wege aufgezeigt, wie das von politischen Mechanismen und Erwägungen beherrschte Gesetzgebungsverfahren dennoch den Ordnungs-, Friedens- und Schutzfunktionen der Gesetze gerecht werden kann.terra incognitaDer Autor, der umfangreiche praktische Erfahrung mit Gesetzgebung als Ministerialbeamter, als Mitarbeiter einer Bundestagsfraktion und als Mitglied eines Kommunalparlaments hat, ist auch Verfasser zahlreicher Beiträge zu Gesetzgebung, Politik, Recht und Demokratie
In: Staatsmodernisierung
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Band 22, Heft 1, S. 145-159
ISSN: 0939-3013
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Band 22, Heft 1, S. 145-159
ISSN: 0939-3013
In der jüngsten Kontroverse um die Auslegung der Grundgesetzbestimmung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (Art. l Abs. l S. l GG ), spielen für den Autor naturrechtliche Vorstellungen und Argumentationen eine wesentliche Rolle. Der Beitrag setzt sich mit der Virulenz "vordemokratischen Gedankenguts" wie des Naturrechts auseinander, das mit den Grundsätzen des modernen demokratischen Staates nicht vereinbar ist. Tragendes Fundament unserer Demokratie ist der Pluralismus, also das Nebeneinander sehr unterschiedlicher Wertvorstellungen, die die Bürger haben und vertreten können. Von daher ist es fraglich, ob sich ein gemeinsames "Wertebewusstsein" der Bürger überhaupt erkennen und feststellen lässt. Noch deutlicher gilt dies für die Verfassung selbst. Eine weitere Diskussion, auf die der Autor eingeht, ist die, die unter dem populären Stichwort "Eindämmung der Gesetzesflut" bzw. "Entbürokratisierung" geführt wird. Sie verkennt die enge Verbindung von Recht und Politik in der Demokratie. Da Politik vor allem durch Recht in die Tat umgesetzt wird, beinhaltet die Forderung nach weniger Gesetzen zugleich auch ein Untätigsein in den entsprechenden Politikfeldern. Nicht eine angebliche "Gesetzesflut" einzudämmen, sondern die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern, muss daher die Forderung lauten. (ICA2)
In: Rechtspolitologie und Rechtspolitik, S. 165-175
Es wird der wachsende Anteil der Ministerialbürokratie an der Gesetzgebung dargestellt und problematisiert. Ausgehend von einem durch die Funktionenlehre modifizierten Gewaltenteilungsmodell wird die Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik analysiert. Fast alle Gesetzentwürfe, die später Gesetz werden, werden von der Ministerialbürokratie formuliert. Aufgezeigt wird, daß die Ministerialbürokratie nicht nur die faktische Formulierungsherrschaft bei der Gesetzgebung hat, sondern auch im Rahmen der politischen Vorgaben, der Koalitionsvereinbarungen und Regierungserklärungen die Inhalte der Gesetze stark mitprägen kann. Darüber hinaus sind der Parlamentsmehrheit enge Grenzen gesetzt, aus politischen Gründen Änderungen an Regierungsvorlagen vorzunehmen. Schließlich hat die Ministerialbürokratie auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch das Parlament eine nicht unbedeutende Interpretationsmacht. Abschließend wird die Stärkung der Befugnisse und Handlungsfreiheit des Parlaments gefordert. (GF)
In: FES-Analyse Verwaltungspolitik
In: Heidelberger Forum 55
In: Betrifft: Bürgergesellschaft 32
In: Staatsmodernisierung
In: Staatsmodernisierung
In: FES-Analyse Verwaltungspolitik