Einleitung -- Ein Deutungsmachtansatz der Sozialstaatstheorie -- Deutungen sozialer Fragen in Mittelalter und Neuzeit -- Ansätze einer hegelianischen Sozialstaatlichkeit -- Das Kernkonzept der Freiheit und seine Sphären -- Das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Gerechtigkeit -- Die Bedeutung der Anerkennung und das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Solidarität -- Schluss -- Literatur.
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Lorenz von Stein und Hermann Heller können als Ahnherren des deutschen Sozialstaats verstanden werden. Ausgehend von einem hegelschen Staatsbegriff sind ihre Theorien vom Prinzip der Freiheit geleitet, das als Bedingung und als Ziel staatlicher Fürsorge dient. Im Kontext der Revolutionen von 1848 diagnostiziert Stein eine soziale Spaltung, welche für ihn die Gefahr eines immerwährenden Kriegs zwischen den Klassen birgt. In der Folge entwickelt er seine Theorie des sozialen Königtums, das die freie Selbstverwirklichung aller Bürger befördern soll. Heller führt die Instabilität der Weimarer Demokratie auf eine zu große soziale Heterogenität zurück, die er auf ökonomische Ungleichheit zurückführt. Durch die Weiterentwicklung des liberalen Staats zu einem sozialen Rechtsstaat soll die Integration aller Bürger in Staat, Nation und Kulturgemeinschaft ermöglicht werden. Lorenz von Stein and Hermann Heller can be understood as forefathers of the German welfare state. Based on a Hegelian concept of the state, their theories are guided by the principle of liberty that serves as condition and as goal of state welfare. In the context of the 1848 revolutions, Stein diagnoses a social division that could lead to perpetual war between the classes. Consequently, he develops his theory of social kingship, which serves to promote the free self-actualization of all citizens. Heller attributes the instability of Weimar democracy to excessive social heterogeneity caused by economic inequality. By developing the liberal state into a social constitutional state, he seeks to enable the integration of all citizens into state, nation and cultural community.
Das Konzept der Deutungsmacht ist in jüngerer Zeit auch ins Interesse der Politikwissenschaft, Philosophie und Religionswissenschaft gerückt. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur Formulierung einer Theorie der Deutungsmacht leisten, indem klassische und moderne Machttheorien auf ihre deutungsmächtigen Aspekte hin untersucht werden. Deutungen nehmen eine gewichtige Rolle in der menschlichen Wahrnehmung von Realität ein, weil sie sowohl epistemisch den Blick auf bestimmte Aspekte lenken als auch normative Kriterien bereitstellen, die bestimmte Handlungsoptionen überhaupt erst denkbar erscheinen lassen. Dadurch üben sie Macht aus. Sie beeinflussen wesentlich Überzeugungssysteme wie Ideologien, Religionen oder Mythen, die selbst wiederum Deutungen produzieren. Zudem werden Deutungen von Machtstrukturen getragen. Machtstrukturen sind dabei stets das Ergebnis vergangener Deutungsmachtkonflikte und stellen daher eine Sedimentierung oder Kristallisation siegreicher, zur Orthodoxie aufgestiegener Deutungen dar. Diese gewinnen somit als unhintergehbar wahrgenommene und damit invisibilisierte Bedingungen oder aber Hemmnisse menschlichen Handelns eine gewisse Unabhängigkeit von ihrem Entstehungskontext.
Der Diskurs des Englischen Bürgerkriegs wird als Deutungsmachtkonflikt verstanden, in dem politische Mythen zusammen mit anderen Argumentationslinien von politischen Denkern verwendet werden, um Deutungsmacht zu erlangen. Die untersuchten sich gegenüberstehenden Diskurspositionen des Royalisten Robert Filmer und der liberalen Levellers zeigen, dass auf beiden Seiten politische Mythen als Ankerpunkte fungieren, welche als Basis für eine "mehrgleisige" Argumentation dienen. In dieser fließen mythische, religiöse, naturrechtliche und historische Begründungen der jeweiligen Position zusammen.
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 105, Heft 1, S. 68-87
Das Konzept der Deutungsmacht ist in jüngerer Zeit auch ins Interesse der Politikwissenschaft, Philosophie und Religionswissenschaft gerückt. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur Formulierung einer Theorie der Deutungsmacht leisten, indem klassische und moderne Machttheorien auf ihre deutungsmächtigen Aspekte hin untersucht werden. Deutungen nehmen eine gewichtige Rolle in der menschlichen Wahrnehmung von Realität ein, weil sie sowohl epistemisch den Blick auf bestimmte Aspekte lenken als auch normative Kriterien bereitstellen, die bestimmte Handlungsoptionen überhaupt erst denkbar erscheinen lassen. Dadurch üben sie Macht aus. Sie beeinflussen wesentlich Überzeugungssysteme wie Ideologien, Religionen oder Mythen, die selbst wiederum Deutungen produzieren. Zudem werden Deutungen von Machtstrukturen getragen. Machtstrukturen sind dabei stets das Ergebnis vergangener Deutungsmachtkonflikte und stellen daher eine Sedimentierung oder Kristallisation siegreicher, zur Orthodoxie aufgestiegener Deutungen dar. Diese gewinnen somit als unhintergehbar wahrgenommene und damit invisibilisierte Bedingungen oder aber Hemmnisse menschlichen Handelns eine gewisse Unabhängigkeit von ihrem Entstehungskontext.
Einleitung -- Ein Deutungsmachtansatz der Sozialstaatstheorie -- Deutungen sozialer Fragen in Mittelalter und Neuzeit -- Ansätze einer hegelianischen Sozialstaatlichkeit -- Das Kernkonzept der Freiheit und seine Sphären -- Das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Gerechtigkeit -- Die Bedeutung der Anerkennung und das sozialstaatliche Ordnungsprinzip der Solidarität -- Schluss -- Literatur.
Die Dissertation zeigt erstens ideengeschichtlich auf, inwiefern Hegels politische Theorie in Hinblick auf die Sozialstaatlichkeit eine Brückenfunktion zwischen dem frühneuzeitlichen Liberalismus und der sozialpolitischen Moderne einnimmt. Sie arbeitet zweitens politiktheoretisch heraus, welche sozialstaatlichen Fragen, Ansätze und Konzepte sich in Hegels politischer Theorie finden, die als Grundlage für die Modellierung einer hegelianischen Sozialstaatstheorie dienen können.