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World Affairs Online
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 8, Heft 1, S. 102-118
ISSN: 1864-6492
"Die Ächtung und Bekämpfung der Folter ist ein zentrales Anliegen der deutschen auswärtigen Menschenrechtspolitik. Die innerstaatliche Umsetzung der Präventionsverpflichtungen aus dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folterkonvention (OPCAT) hingegen wird den internationalen Standards nicht gerecht. Das hat jüngst auch der Bericht des UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SPT) über seinen Besuch in Deutschland 2013 deutlich gemacht. Der deutsche Nationale Präventionsmechanismus, die Nationale Stelle zur Verhütung der Folter, besitzt einen umfassenden Auftrag, dessen Erfüllung ihr aber durch ihre Ausgestaltung und Ausstattung unmöglich gemacht wird. Der Beitrag führt in den Stand der innenpolitischen Prozesse ein und verdeutlicht den Umfang des völkerrechtlichen Folter- und Misshandlungsverbotes mit Bezug auf die Situation in Deutschland. Er stellt den Auftrag Nationaler Präventionsmechanismen aus dem Zusatzprotokoll und die erheblichen Fortentwicklungsbedarfe der Nationalen Stelle zur Verhütung der Folter dar." (Autorenreferat)
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2010, Heft JG
ISSN: 2310-886X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 57, Heft 3, S. 123-124
ISSN: 0042-384X
In: Jahrbuch Menschenrechte, Band 2008, Heft jg
ISSN: 2310-886X
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4541
Am Potsdamer MenschenRechtsTag – zeitlich in Nähe zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gelegen – diskutiert das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wichtige Menschenrechtsthemen mit einem konkreten gesellschafts- und oder rechtspolitischen Bezug. Ende 2012 lag der Fokus auf den Menschenrechten von Zuwanderern. Aus einer grundlegenden philosophischen Perspektive wurde erläutert, dass Beschränkungen des menschenrechtlichen Status dieser Personengruppe nur schwer und in Einzelfällen begründbar sind; eine praktische und rechtspolitische Sichtweise legte konkreten Reformbedarf im Asylverfahren offen, dem inzwischen immerhin zum Teil entsprochen wurde.
BASE
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 31, Heft 11-12, S. 378-383
ISSN: 0721-5746
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 7
All states participating in the Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE) have committed themselves to human rights and democracy norms. In the OSCE there is currently no regular, country-based system to monitor the implementation of these commitments. Therefore Switzerland initiated an independent evaluation of national implementation during its OSCE chairmanship in 2014. Germany consolidated this process in 2016. With this paper, the German Institute for Human Rights wants to share its experiences with the evaluation process and give food for thought on how other National Human Rights Institutions can make use of it.
In: Studien zu Grund- und Menschenrechten 17
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 04/2014
Im April 2013 überprüften die Vereinten Nationen die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland. Dieses verpflichtet die Vertragsstaaten, zur Prävention von Folter an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen wird, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren. Die Vereinten Nationen wiesen in ungewöhnlich scharfer Form darauf hin, dass die "Nationale Stelle zur Verhütung von Folter" in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle, und mahnten grundlegende Veränderungen an. Diese sind bislang ausgeblieben. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert politische Konsequenzen, die über eine moderate Erhöhung des Budgets der Stelle weit hinausgehen.
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 06/2012
Im Mai 2013 findet zum zweiten Mal im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Überprüfung Deutschlands im UPR (Universal Periodic Review) statt. Deutschland sollte seine UPR-Überprüfung außen- und innenpolitisch als menschenrechtspolitisches Gestaltungsinstrument nutzen. Dies kann der Bundestag vorantreiben, indem er sich aktiv in alle Phasen des Verfahrens einbringt. Mit dem aktuell "Deutschland im Universal Periodic Review (UPR) - Von der Pflicht zur Kür. Empfehlungen an den Deutschen Bundestag" von Petra Follmar-Otto wendet sich das Institut an Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das Papier informiert über den Ablauf des Verfahrens und macht Vorschläge, wie die parlamentarische Gestaltungs- und Kontrollfunktion in allen Phasen des UPR-Verfahrens gestärkt werden kann.
In: aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 01/2011
Die Zwangsverheiratung vor allem von jungen Frauen ist in den vergangenen Jahren zu Recht als weit reichende Verletzung von Menschenrechten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Ein derzeit verhandelter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Schritte zur Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. Mit der im Entwurf zugleich vorgesehenen Erhöhung der Ehebestandszeit läuft er jedoch Gefahr, dieses Ziel zu konterkarieren.
Obwohl Folter und andere Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung in internationalen Menschenrechtskonventionen verboten sind, findet Folter vielerorts statt. Über die Ächtung der Folter hinaus sind daher im internationalen Menschenrechtsschutz präventive Instrumente entwickelt worden, die durch ein Monitoring sensibler Bereiche darauf hinwirken sollen, Folter und Misshandlung von vornherein zu verhindern. Für diesen präventiven Ansatz steht insbesondere das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention, das im Juni 2006 in Kraft getreten ist. Die Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland soll in Kürze geschehen. In dem vorliegenden Band werden die unterschiedlichen Anwendungsbereiche des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland – Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime – von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen wie z.B. Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft – auf etwaige Schutzlücken und strukturelle Gefährdungslagen hin analysiert. Auf diese Weise leistet der Band einen Beitrag zu einer wirksamen Ausgestaltung des präventiven Folter- und Misshandlungsschutzes in Deutschland