Das Brexit-Abkommen und Europarecht
In: Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union Band 9
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In: Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union Band 9
In: Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union Band 9
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Das Buch untersucht das Brexit-Abkommen auf seine Unionsrechtskonformität. Im Schatten der politischen Diskussion wird übersehen, dass der Vertrag juristisch analysiert werden muss. Neben allgemeinen Aspekten wie Auslegung, Geltung und Anwendungsdauer befasst sich die Monographie mit der Zuständigkeit des EuGH über das Abkommen, der Unionsbürgerschaft für britische Staatsangehörige nach dem Brexit, dem Vollzug des Unionsrechts durch das Vereinigte Königreich als Drittstaat, der Sekundärrechtssetzung nach dem Abkommen, dem Recht des Warenverkehrs sowie dem Zollrecht. Das Werk vergleicht das Abkommen mit anderen Formen der Integration und Assoziierung und zieht die Rechtsprechung des EuGH umfassend heran. Abschließend wird das Abkommen in das unionale Außenwirtschaftsrecht eingeordnet. Über den konkreten Fall des Brexit hinaus wird ein Vorschlag zur Grundrechtsbindung von Drittstaaten beim Vollzug des Unionsrechts gemacht.
In: Jus internationale et Europaeum 91
Drohnen stehen im Mittelpunkt einer gesellschaftlichen Debatte um moderne Kriegführung. Eine rechtliche Analyse fehlt jedoch häufig. Der Band untersucht die Rechtsfragen, die sich bei zunehmender Automatisierung und »Autonomisierung« stellen. Im Fokus stehen nicht nur Drohnen, sondern auch andere unbemannte Systeme, wie etwa Systeme zur See, Schwärme oder »Killer-Roboter«, die Entscheidungen ohne menschliche Einflussnahme treffen. Thematisch reichen die Beiträge vom humanitären Völkerrecht über Grund- und Menschenrechte bis zum Völkerstrafrecht. Ergänzt wird die völkerrechtliche Perspektive durch verfassungsrechtliche Beiträge, die sich u.a. dem Parlamentsvorbehalt bei Drohneneinsätzen, Staatshaftungsrecht und dem Ankauf von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr widmen.InhaltsübersichtGunter Pleuger: Vorwort – Robert Frau: Vorwort des Herausgebers – Carolin Mahn-Gauseweg: Automated Warfare – Operationen unbemannter Systeme. Eine technische Systematisierung – Rieke Arendt: Der Einsatz autonomer Waffensysteme im Lichte des Verhältnismäßigkeits- und des Unterscheidungsgrundsatzes – Olivia Platek: Autonome Kriegsführung und legitime militärische Ziele – Dorota Banaszewska: Kombattanten und Zivilisten weit weg vom Schlachtfeld. Rechtsstellung der Operateure unbemannter militärischer Luftfahrzeuge – Olaf Seiring: Drohneneinsätze gegen feindliche Kämpfer. Besteht eine Pflicht zur Gefangennahme als milderes Mittel? – Marcel Schulz: Autonomie zur See. Die völkerrechtliche Einordnung von unbemannten militärischen Seefahrzeugen – Tassilo Singer: Chancen und Risiken der Schwarmtechnologie – Philipp Stroh: Das Menschenrecht auf Leben im zunehmend »entmenschlichten« bewaffneten Konflikt – Manuel Brunner: Grundrechtsfragen beim Einsatz von Kampfdrohnen durch die Bundeswehr im Ausland – Simon Gauseweg: Der konstitutive Parlamentsvorbehalt beim Einsatz bewaffneter Drohnen – Udo Moewes: Staatshaftungsrechtliche Implikationen automatisierter Kriegsführung – Jana Hertwig: Bundeswehr und Kampfdrohnen. Empfehlungen für ein sicherheitspolitisches Konzept der Bundesregierung – Robert Frau: Völkerstrafrechtliche Aspekte automatisierter und autonomer Kriegführung – Alexander Schwarz: Terrororganisationen und die Voraussetzungen einer »organisierten bewaffneten Gruppe«. Völkerrechtliche Aspekte der Einordnung von Terroristen als zulässiges militärisches Ziel im Rahmen von Drohneneinsätzen
In: Schriften zum Völkerrecht - Band 192 v.192
Hauptbeschreibung Die Überweisung des Darfur-Konflikts an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wirft Fragen sowohl nach den Voraussetzungen einer solchen Überweisung als auch nach deren Rechtsfolgen auf. Im Hinblick auf die bevorstehenden Urteile des IStGH stellt sich die Frage, ob eine solche Überweisung gerichtlich überprüfbar ist. Mit diesem Thema sind eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen verbunden, die insbesondere das Verhältnis zwischen Sicherheitsrat und Strafgerichtshof sowie die Stellung von Nichtvertragsparteien des IStGH-Statuts betreffen. Robert Frau legt eine umfassende Analyse vor, die alle mit einer Überweisung nach Art. 13 lit. b) IStGH-Statut zusammenhängenden Rechtsfragen berücksichtigt. Die Voraussetzungen, die das Recht der Vereinten Nationen und das Recht des IStGH an eine Überweisung stellen, werden ausführlich hergeleitet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Definition einer »Situation«, ein bislang vernachlässigter Begriff, der die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit bestimmt. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Verfasser der Systematisierung der Rechtsfolgen einer solchen Überweisung, bevor in Anlehnung an die Tadic'-Rechtsprechung des Jugoslawientribunals eine Kompetenz des IStGH zur Überprüfung seiner eigenen Gerichtsbarkeit bejaht wird. Den Abschluss bilden ein historischer Abriss des Darfur-Konflikts, dessen Behandlung durch den IStGH und eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung der Überweisungsresolution. Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Teil: Die Grundlagen Der Rechtsrahmen - Die Methode 2. Teil: Die Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung durch den Sicherheitsrat Entstehungsgeschichte und Funktion von Art. 13 lit. b) IStGH-Statut - Der Situationsbegriff von Art. 13 lit. b) IStGH-Statut - Die weiteren Voraussetzungen der Verfahrenseinleitung
In: Internationale Politik, Band 77, Heft 5, S. 106-110
Ist Wladimir Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag? Diese Frage stellen sich angesichts von Gräueltaten wie in Butscha viele Beobachter. Doch das Völkerrecht hat seine Grenzen, und viele mögliche Straftatbestände sind schwieriger zu bewerten als oft gedacht. Ein Versuch in fünf Thesen, aus juristischer Sicht Licht ins Dunkel zu bringen. (IP)
World Affairs Online
In: Humanitäres Völkerrecht: journal of international law of peace and armed conflict, Band 1, Heft 1/2, S. 5-18
ISSN: 2625-719X
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts, Band 56, Heft 4, S. 514
ISSN: 1868-7121
In: Humanitäres Völkerrecht: Journal of international law of peace and armed conflict, Band 1, Heft 1-2, S. 5-18
ISSN: 2625-7203
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 49, Heft 4, S. 531-556
ISSN: 1865-5211
In: Humanitäres Völkerrecht: Informationsschriften ; HuV-I = Journal of international law of peace and armed conflict, Band 29, Heft 1, S. 4-15
ISSN: 0937-5414
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts, Band 53, Heft 3, S. 402
ISSN: 1868-7121
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 53, Heft 4, S. 533-553
ISSN: 1865-5203
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 67, Heft 10, S. 421-428
ISSN: 0029-859X
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 53, Heft 4, S. 534-553
ISSN: 0038-884X
Curiously, penalized the German criminal law in [sec] 80 f. Of the Criminal Code only planning and preparing a war of aggression, the implementation of such a war is not punishable. The clear Ponalisierungs order of Art. 26 para. 1 sentence 2 of the Basic Law, the legislature has only partially met and spoken out so that also let miss a clear fact of international law. Now, the international law has done his duty, because in the summer of 2010, the Assembly of States Parties of the International Criminal Court has agreed on a definition of the offense crime of aggression. The German legislature has agreed to the amendments to the law and the international legal ratifications have been carried out - the legislature is now the adaptation of German criminal law before. Adapted from the source document.