Direkte Diskriminierung der Männer in der Bundesgesetzgebung
Der Beitrag zeigt, dass Männer gegenüber Frauen in diversen Bundesgesetzen direkt benachteiligt werden. Die Benachteiligungen lassen sich meist durch die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau erklären, jedoch nicht durch biologisch-funktionale Geschlechterunterschiede rechtfertigen. Aufgrund der eingeschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen (Art. 190 BV) ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, das Bundesrecht grundrechtskonform auszugestalten (Art. 35 Abs. 1 BV). Lösungsansätze für die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Bundesrechts werden im Beitrag angedeutet.