Königliche Preußische Feuerordnung vor die Hauptstadt Königsberg in Preußen
KÖNIGLICHE PREUSSISCHE FEUERORDNUNG VOR DIE HAUPTSTADT KÖNIGSBERG IN PREUSSEN Königliche Preußische Feuerordnung vor die Hauptstadt Königsberg in Preußen ([1]) Einband ( - ) Titelseite ([1]) Kapitel ([3]) Tit. I. Von Abschaffung dessen, was zu Feuersbrünsten Anlaß geben könnte. (5) Tit. II. Von Anschaffung derer zur Feuer-Löschung erforderlichen Instrumenten und Geräthschaften, auch übrigen dahin gehörigen Anstalten. (24) Tit. III. Welchergestalt ein entstehendes Feuer anzudeuten und kund zu machen, auch was beym Löschen von einem jeden zu beobachten. (34) Tit. IV. Was nach gedämpften Feuer weiter vorzunehmen. (63) Tit. V. Von Belohnung derer, so bey entstandenem Feuer Fleiß im Löschen-helfen angewandt, und wie es mit einkommenden Strafen zu halten, auch endlich von Publication dieser Verordnung. (67) Beylagen zu der Königl. Preußischen Feuer-Ordnung vor die Haupt-Stadt Königsberg in Preußen. ([71]) No. I. Nachtwächter-Eyd. (73) No. II. (77) No. III. (78) No. IV. Instruction für die Feuerherren der Bürgerschaft. (79) No. V. Rotula Iuramenti, für einen Spritzenmeister. (80) No. VI. Instruction für die Ober-Feuerherren aus dem Königsbergschen Magistrat. (80) No. VII. Instruction für die Feuer- und Brunnenherren von der Bürgerschaft, wie die Gemeinältesten, Brauer, Mälzer und Helfer, bey vorfallender Feuersbrunst sich verhalten sollen. (85) No. VIII. Eyd des Küwen-Inspectoris. (87) No. IX. Instruction für die hiesige Bürgercapitains. (88) No. X. Instruction für die Stadthöfers bey Feuersbrünsten. (90) No. XI. Eyd für den Stadtverordneten, zum Feuerlöschen. (92) No. XII. Eyd für den Fuhrmann, dem ein Wasserküwen zum Feuerlöschen angewiesen worden. (93) No. XIII. Instruction für den Brandmeister. (94) Einband ( - ) Abschnitt ( - )