Menschenrechte: eine Einführung mit Dokumenten
In: UTB 2437
In: Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft
Der Dokumententeil ab Seite 217 bietet Material für die Arbeit in Seminaren und Kursen
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In: UTB 2437
In: Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft
Der Dokumententeil ab Seite 217 bietet Material für die Arbeit in Seminaren und Kursen
In: UTB
In: Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft 2437
In: utb-studi-e-book
In: utb-studi-e-book: Politik
Was sind Menschenrechte, woher kommen sie und wer wacht eigentlich über ihre Einhaltung? K. Peter Fritzsche bietet eine fundierte und leichtverständliche Einführung in das Thema Menschenrechte.Mit zahlreichen Fotos, Schaubildern und Internetlinks werden Geschichte, gegenwärtiger Stand und zukünftige Perspektiven der Verankerung und Fortentwicklung der Menschenrechte dargestellt.Ein Dokumententeil bietet Material für die Arbeit in Seminaren und Kursen. Für die dritte Auflage wurde der Text erweitert und vollständig aktualisiert.
In: UTB 2437
In: Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften
An Literatur zum Thema "Menschenrechte" besteht kein Mangel, doch wenden sich viele Bücher eher an ein akademisches Publikum (vgl. zuletzt B. Hamm, BA 2/04) oder befassen sich mit speziellen Fragestellungen bzw. aktuellen Menschenrechtsverletzungen (z.B. Jahrbuch Menschenrechte 2004", BA 5/04). Diese Einführung vermittelt die wichtigsten Grundkenntnisse über die Normen, Institutionen und Instrumente des Menschenrechtsschutzes und arbeitet zugleich die relevante aktuelle Literatur und Debatte hervorragend in den Text ein. Dem Magdeburger Politikwissenschaftler gelingt eine Zusammenschau des Gesicherten und Erreichten, besonders auf dem Gebiet der politischen Rechte, mit dem Umstrittenen und Unvollendeten. Hierzu gehört nicht nur die interkulturelle Diskussion (Stichwort: "Islam"), sondern auch die problematische Durchsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und des Rechts auf Entwicklung. Alle wichtigen Menschenrechtsdokumente bilden den 2. Teil dieses rundum empfehlenswerten Beitrags zur Menschenrechtsbildung für Schüler (Sekundarstufe II) und Erwachsene. (2 S)
World Affairs Online
In: Bibliotheca Academica 4
In: [Reihe Politikwissenschaft 1]
In: Studien zur internationalen Schulbuchforschung 91
Trotz vieler Gemeinsamkeiten zwischen den Menschenrechten und der nachhaltigen Entwicklung wird ihr Verhältnis oft auf die Differenz von Menschenrechts- und Umweltschutz reduziert. Ähnlich ist im Bildungsbereich das Verhältnis von Menschenrechtsbildung (MRB) und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eher durch Abgrenzung denn durch Kooperation gekennzeichnet. Der Beitrag will unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit beider Ansätze Gemeinsamkeiten entdecken helfen, um die Notwendigkeit und Möglichkeiten des zusammen Arbeitens aufzuzeigen. Abschließend werden fünf Gemeinsamkeiten betont: MRB und BNE basieren beide auf dem Recht auf Bildung, sie haben eine globale Perspektive, sie reflektieren die politischen Rahmenbedingungen, sie haben eine kritische Ausrichtung und sie zielen auf einen kulturellen Wandel. (DIPF/Orig.) ; Despite many commonalities between human rights and sustainable development, their relationship is often reduced to the difference between human rights protection, on the one hand, and environmental protection, on the other. Similarly, in the field of education, the feature of their relationship is to draw clear borderlines against each other instead of cooperation. In order to demonstrate the need for and possibilities of working together between the two approaches, this paper will decipher their commonalities without the exclusion of the uniqueness of each approach. As concluding remarks, five commonalities are presented: Human Rights Education and Education for Sustainable Development are both based on the right to education, they share a global perspective, they reflect upon the political circumstances, they have a critical orientation, and they pursue the aim of a cultural change. (DIPF/Orig.)
BASE
In: Menschenrechte und Demokratie: Georg Lohmann zum 65. Geburtstag, p. 371-386
"Trotz konzeptioneller Nähe und möglicher Komplementarität zwischen den Menschenrechten und der Nachhaltigen Entwicklung erleben wir in der Praxis eher eine Distanz und Konkurrenz der jeweiligen politischen Akteure und zivilgesellschaftlich Engagierten. Konkurrenz entsteht dabei vor allem um die wichtigen Ressourcen Aufmerksamkeit und Engagementbereitschaft. Auch im Bildungsbereich erfahren wir bei den Anbietern der Menschenrechtsbildung (MRB) und der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) nur wenig Kooperation(sbereitschaft). Behindert wird diese Zusammenarbeit aber nicht nur durch ressourcenorientierte Abwehrhaltungen, sondern auch durch ein beachtliches Maß an Unsicherheit über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Menschenrechten und der Nachhaltigen Entwicklung. Diese Unsicherheit beruht zu einem Teil auf der noch fehlenden Profilschärfe des 'Containerbegriffes' der Nachhaltige 'Entwicklung', zum anderen Teil wird sie bedingt durch kontroverse Auffassungen über die Menschenrechte und die Nachhaltige Entwicklung. Die folgenden Ausführungen werden einige Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigen, um Handlungsspielräume für gemeinsames Handeln angesichts einer gemeinsamen Herausforderung zu markieren." (Textauszug)
In: Entgrenzungen: gesellschaftlicher Wandel und politische Bildung, p. 74-76
Der Beitrag stellt Überlegungen rund um das Thema Migration und Grenzüberschreitung an. Insbesondere geht der Autor auf den Zusammenhang von Migration und Menschenrechte ein. Aus menschenrechtlicher Perspektive gehören Migranten zu den besonders verletzlichen Gruppen. Trotz einer hohen Schutzbedürftigkeit ist der internationale Menschenrechtsschutz für Migranten erst schwach ausgeprägt. Menschen sind zwar frei, ihr Land zu verlassen und sie haben auch ein Menschenrecht, um Asyl zu ersuchen, aber sie haben kein Recht von einem bestimmten Staat Asyl zu erhalten. Um die Menschenrechte auch von Wirtschaftsmigranten zu schützen, wurde die UN-Wanderarbeiterkonvention entwickelt. Diese sichert Wirtschaftsmigranten - unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status - grundlegende Menschenrechte zu. Nach einem schleppenden Prozess der Ratifizierung haben erst 40 Staaten bis Ende 2008 diese Konvention unterzeichnet, allerdings kein einziges Industrieland. Auch die deutsche Bundesregierung sieht in einer zu weit gehenden Gleichstellung von regulären und irregulären Migranten einen Anreiz für "unerlaubte Einwanderung". (ICB2)
In: Politisches Lernen, Volume 25, Issue 3-4, p. 7-14
ISSN: 0937-2946
In: Menschenrechtsbildung, p. 133-147
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., p. 133-147
So untrennbar, wie die internationale Entwicklung der Menschenrechte mit den Vereinten Nationen verbunden ist, so untrennbar gehören auch die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) und die Menschenrechtsbildung zusammen. Die UNESCO will durch die Vermittlung von Wissen und die Schaffung von Bewusstsein einen Beitrag zur Befriedung und Vermenschenrechtlichung der Welt leisten. Der Schlüssel liegt hierbei auf der Bildungsarbeit, ohne diese allerdings zu einer überforderten Zauberformel zu machen. Im von der UNESCO initiierten Bildungsbericht "Bildung für das 21. Jahrhundert" heißt es deshalb: "Die Kommission sieht in Bildung weder ein Wundermittel noch eine magische Formel, die die Pforten zu einer von Idealen erfüllten Welt öffnet, aber sie ist eines der wichtigsten verfügbaren Werkzeuge für eine umfassendere und harmonischere Art der menschlichen Entwicklung. Sie kann Armut, Ausgrenzung, Unwissenheit, Unterdrückung und Krieg überwinden helfen." Der vorliegende Betrag versucht zusammenfassend die Aktivitäten der UNESCO zu skizzieren. Sie arbeitet und wirkt als internationaler Akteur, kommunikatives Netz nationaler Akteure (nationale UNESCO-Kommissionen), Normenverfasser, normativer Referenzpunkt (ethisch-moralisches Kapital), ruft eine kritische Öffentlichkeit hervor, bietet ein interkulturelles Dialog-Forum und ist intellektuelle Vorreiterin und Impulsgeberin, Autorin und Publikationsstelle von Bildungsmaterialien. Die UNESCO ist aber auch eine Mega-Bürokratie, Ort symbolischer Politik sowie Ort nationaler Egoismen und politischer, wirtschaftlicher und kultureller Konflikte. (ICA2).
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, p. 133-147
So untrennbar, wie die internationale Entwicklung der Menschenrechte mit den Vereinten Nationen verbunden ist, so untrennbar gehören auch die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) und die Menschenrechtsbildung zusammen. Die UNESCO will durch die Vermittlung von Wissen und die Schaffung von Bewusstsein einen Beitrag zur Befriedung und Vermenschenrechtlichung der Welt leisten. Der Schlüssel liegt hierbei auf der Bildungsarbeit, ohne diese allerdings zu einer überforderten Zauberformel zu machen. Im von der UNESCO initiierten Bildungsbericht "Bildung für das 21. Jahrhundert" heißt es deshalb: "Die Kommission sieht in Bildung weder ein Wundermittel noch eine magische Formel, die die Pforten zu einer von Idealen erfüllten Welt öffnet, aber sie ist eines der wichtigsten verfügbaren Werkzeuge für eine umfassendere und harmonischere Art der menschlichen Entwicklung. Sie kann Armut, Ausgrenzung, Unwissenheit, Unterdrückung und Krieg überwinden helfen." Der vorliegende Betrag versucht zusammenfassend die Aktivitäten der UNESCO zu skizzieren. Sie arbeitet und wirkt als internationaler Akteur, kommunikatives Netz nationaler Akteure (nationale UNESCO-Kommissionen), Normenverfasser, normativer Referenzpunkt (ethisch-moralisches Kapital), ruft eine kritische Öffentlichkeit hervor, bietet ein interkulturelles Dialog-Forum und ist intellektuelle Vorreiterin und Impulsgeberin, Autorin und Publikationsstelle von Bildungsmaterialien. Die UNESCO ist aber auch eine Mega-Bürokratie, Ort symbolischer Politik sowie Ort nationaler Egoismen und politischer, wirtschaftlicher und kultureller Konflikte. (ICA2)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Volume 37, Issue 3, p. 604-605
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online