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In: Schriftenreihe der LPR Hessen Bd. 12
In: Schriften zum deutschen Kommunalrecht 4
In: Das historisch-politische Buch: HPB, Band 50, Heft 1, S. 41-42
ISSN: 0018-2605
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 100, Heft 17, S. 917-927
ISSN: 0012-1363
Der Aufsatz untersucht die häufig geäußerte These von der Krise des Parteienstaates unter zwei Fragestellungen: Werden die Parteien in der BRD ihrer verfassungsrechtlichen Stellung und Funktion gerecht? Ist die notwendige Freiheit und Chancengleichheit der Parteien gewährleistet? Die Parteien sollen laut Grundgesetz Mittler zwischen Bürger und Staat sein. Es zeigt sich aber eine zu geringe Distanz zwischen Parteien und Staat, z. B. in der Parteienfinanzierung, aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Regierungsparteien oder in der parteipolitischen Durchsetzung der Verwaltung. Zwischen Parteien und Volk sind dagegen Entfremdungstendenzen eingetreten, die auf fehlender Rückkopplung in dem vom Grundgesetz vorausgesetzten politischen Prozeß beruhen und zu einer Vermehrung plebiszitärer Forderungen geführt haben. Dem könnte durch größere Parteienvielfalt und -konkurrenz begegnet werden. Diese wiederum setzt Freiheit und Chancengleichheit der Parteien voraus. Chancengleichheit ist jedoch nicht gegeben, wenn den kleineren Parteien weniger Werbemittel zugestanden werden und die Fünf-Prozent-Klausel zu ihrer Strangulierung führt. Pragmatische Gesichtspunkte der Regierungsstabilität rechtfertigen keine verfassungswidrigen Wahlgesetze. (MH)
In: Schriften zum öffentlichen Recht 285
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 285
In: Grundrisse des Rechts
Die Darstellung beginnt daher mit der Entstehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, zeichnet seinen Einfluss auf die deutschen Staaten nach und behandelt auch den nationalsozialistischen Staat, der als grosser Rückschlag der Verfassungsentwicklung dennoch die durch das Grundgesetz begründete Verfassungsordnung mitbestimmt hat. (Verlagsinformation)
In: Grundrisse des Rechts
In: Grundrisse des Rechts
In: Grundrisse des Rechts
Die Verfassungsgeschichte befasst sich nicht nur mit den historischen Strukturen des Staatswesens, sondern ist auch Schlüssel zum Verständnis des geltenden Verfassungsrechts, das auf den Erfahrungen bisheriger Staatsformen aufbaut. Sie gehört daher zum Pflichtprogramm des Jura-Studiums. Der Grundriss konzentriert sich auf die Vermittlung derjenigen verfassungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die für das Verständnis des bundesdeutschen, den Grundrechten und der Demokratie verpflichteten Staatswesens unerlässlich sind. Das Werden des modernen Verfassungsstaates wird offengelegt und die Verbindung zum Öffentlichen Recht der Gegenwart hergestellt. Die Darstellung beginnt daher mit der Entstehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, stellt die wesentlichen Etappen der deutschen Verfassungsentwicklung vom Ausgang des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dar und schließt mit der Begründung einer neuen Verfassungsordnung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, ab.