Wahrung von Patientenautonomie und Menschenrechten in deutschen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie ; Umsetzung in Klinik und Recht ; Protecting patient autonomy and human rights in psychiatric hospitals in Germany – implementation in clinical practice and law
Hintergrund und Fragestellung Symptome psychischer Erkrankungen können dazu führen, dass der betroffene Mensch sich selbst oder andere gefährdet. Auf Basis der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze (PsychKG) der Bundesländer können zur Gefahrenabwehr Unterbringung und Zwangsmaßnahmen in einem psychiatrischen Krankenhaus richterlich angeordnet werden. Die unterschiedlich hohen Unterbringungs- und Zwangsraten in den Bundesländern werden unter anderem mit diesen landesspezifischen Regelungen erklärt. Zahlreiche Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen Ethik, Recht und Medizin führten zu Reformen der PsychKG, wobei bislang nicht systematisch untersucht wurde, inwieweit die Selbstbestimmungs- und Menschenrechte der Betroffenen gestärkt wurden und in welchen Bereichen weiterer Reformbedarf besteht. Methodik Der aktuelle Stand und die Ergebnisse der Novellierungsprozesse in den einzelnen Bundesländern wurden recherchiert. Auf der Basis von klinisch und medizinethisch besonders relevanten Bereichen, welche durch eine Expertengruppe identifiziert und konsentiert worden waren, wurden die Landesgesetze vergleichend analysiert und Handlungs-bedarf für die Gesetzgeber definiert. Ergebnisse Der politische, rechtliche und medizinethische Reformdruck hat zu einer Harmonisierung von Teilbereichen der Landesgesetze, insbesondere der ärztlichen Zwangsbehandlung, geführt. Der Stand und Umfang der Novellierungsprozesse sowie die einzelnen Regelungen bleiben jedoch heterogen, so dass weiterer Reformbedarf besteht. Diskussion Zum Zwecke der Reduzierung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen unabhängig vom Wohnort sollten die Landesgesetze insbesondere dort, wo sie Grund- und Menschenrechte einschränken, länderübergreifend harmonisiert werden. Es sollten bundeseinheitliche Dokumentationssystemen zur Erforschung der Ursachen unterschiedlicher Unterbringungs- und Zwangsraten in den Kliniken und Regionen eingeführt werden. Selbstbestimmungs- beziehungsweise Einwilligungsunfähigkeit als Voraussetzung für Unterbringungs- und Zwangsmaßnahmen ...