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In: GRUR international: Journal of European and International IP Law, Volume 69, Issue 12, p. 1287-1288
ISSN: 2632-8550
Compliance with data protection requirements is always a tricky business and even more intricate when it comes to cutting-edge technologies such as distributed ledger technology (DLT), better known as Block Chain Technology (BCT). These difficulties increase even more when the personal data concerned is accorded a special level of protection, as is the case with health data. The following article aims to describe and analyze the legal issues associated with this scenario. The focus here is on the European Union's (EU) General Data Protection Regulation (GDPR) 1, which took effect on May 25, 2018. Furthermore, the functionality of BCT and its possible fields of application in healthcare will be outlined.
BASE
In: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Volume 97, Issue 4, p. 411-424
ISSN: 1865-9748
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Volume 49, Issue 4, p. 466-467
ISSN: 0044-3360
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 51
Die vorliegende Studie befaßt sich mit Leben und Werk Heinrich Triepels (1868-1946), einem der bedeutendsten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. -- Im ersten Teil der Studie wird ein biographischer Überblick gegeben. Eine der wichtigsten Lebensleistungen Triepels war die Gründung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer. Er gehörte zu den "Vernunftrepublikanern" konservativer Prägung. Nach der von ihm so bezeichneten "legalen Revolution" 1933 bekannte er sich nicht zum Nationalsozialismus, sondern verstand sich als Enthusiast des Rechtsstaats und widersetzte sich Versuchen, die Staatsrechtslehrervereinigung und andere Organisationen gleichzuschalten. -- Der zweite Teil der Arbeit ist der Werkanalyse gewidmet. Triepel hat zahlreiche innovative und richtungweisende Beiträge zum Staats- und Völkerrecht geleistet. Er gilt als Begründer der dualistischen Lehre im Völkerrecht. Triepel war einer der führenden Kritiker des staatsrechtlichen Positivismus. Er übertrug die Thesen der "Tübinger Schule der Interessenjurisprudenz" auf das Öffentliche Recht und entwickelte sie weiter zur "publizistischen Wertungsjurisprudenz". Auf dieser Grundlage hat er wesentlich zu einem materiellen Rechtsstaatsverständnis beigetragen. Er betrachtete die Grundrechte als "legalisierte Wertungen", sprach sich für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf den Gesetzgeber aus und trat für die richterliche Kontrolle von Gesetzen ein. Daneben begründete er die Lehre von den immanenten Grenzen bei Verfassungsänderungen und plädierte für einen partiellen Delegationsvorbehalt. Ferner übte er Kritik am Parteienstaat moderner Prägung und formulierte in diesem Zusammenhang sein berühmtes Vier-Phasen-Modell der Entwicklung politischer Parteien. Viele seiner Auffassungen haben sich im Grundgesetz niedergeschlagen und gehören zu den Kernbestandteilen des heutigen Verfassungsverständnisses.
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 51
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 49, Issue 1, p. 18-24
ISSN: 0029-859X
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 34, Issue 3, p. 429-453
ISSN: 0038-884X
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 110, Issue 1, p. 16-24
ISSN: 0012-1363
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 34, p. 429-453
ISSN: 0038-884X
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 48, Issue 24
ISSN: 0029-859X
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 27