Ausstieg aus dem Verfahren des Tötens männlicher Küken
In: Gazdaság és Társadalom, Heft 3-4, S. 108-125
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In: Gazdaság és Társadalom, Heft 3-4, S. 108-125
Since the Thai economy experiences rapid growth, agricultural systems, i.e. crop-livestock systems, are changing rapidly. On account of these changes, buffalo and cattle production has to be re-examined in terms of performance characteristics and roles of livestock for farm households in order to initiate suitable development programmes. Therefore, this study aimed to investigate the present characteristics of beef buffalo and beef cattle farms in Northeast Thailand. Using a semi-structured questionnaire, 121 randomly selected beef buffalo and beef cattle farms were interviewed in Nakhon Ratchasima province between October 2007 and May 2008. Both buffaloes and cattle were mostly integrated in mixed crop-livestock systems with medium to large farm sizes (7.9 ha), whereof less than half of the area was used for livestock. Family members were mainly responsible for the different activities of livestock farming and salaried labourers were only found on large-scale farms. The dominant roles of livestock were income generation to build up wealth or savings, the coverage of expected and unexpected expenses and earning of regular and additional income. Another important issue was the improvement of the social status, which increased with herd size. In order to improve farmers' livelihoods and develop sustainable farming systems in Northeast Thailand the changing economic circumstances of cattle and especially buffalo production should receive more attention of researchers, governmental institutions and stakeholders. ; peerReviewed
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In: KTBL-Datensammlung
Von der wachsenden Nachfrage nach naturnahen Produkten können Schafhalter profitieren. Denn Lammfleisch gilt als Qualitätsprodukt, das den hohen Ansprüchen ernährungsbewusster Verbraucher gerecht wird. Der Verkauf des Lammfleisches ist gleichzeitig die Haupteinnahmequelle der Schafhaltung. Die richtigen Kenntnisse und Fertigkeiten der Schafhaltung sind dabei Grundvoraussetzungen, um Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten dieser Art der Nutztierhaltung zu entdecken sowie Schwachstellen der Produktion zu erkennen. Im Zentrum stehen Planung und Analyse. Sie sind Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. In dieser Datensammlung werden die gängigsten Konventionellen und ökologischen Produktionsverfahren und Managementaufgaben zur Erzeugung von Lammfleisch beschrieben mit Blick auf rechtliche Vorgaben für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Ausgehend von den Bedürfnissen der Tiere geben die Autoren Empfehlungen zu Haltung, Management und Vermarktung. Umfassende Leistungs- und Planungsdaten sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen anhand dreier Modellbetriebe ermöglichen Schafhaltern, Beratern und allen Interessierten einen schnellen Überblick über die verschiedenen Produktionsverfahren. Diese Planungsbeispiele bieten die Grundlagen für betriebsindividuelle Berechnungen und Analysen. (Quelle: www.ktbl.de 08.10.2009)
In: STOTEN-D-23-27801
SSRN
In: Land use policy: the international journal covering all aspects of land use, Band 79, S. 375-385
ISSN: 0264-8377
Zu kaum einer anderen Forderung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht seit den 1990er Jahren ein derart breiter Konsens zwischen den Beteiligten wie bei der nach einer Verwaltungsvereinfachung der GAP. Eine Vereinfachung ist dringend geboten, und zwar für beide Säulen der GAP und für alle Akteursebenen (EU, Mitgliedstaat, d. h. in Deutschland: Bund und Bundesländer, Zuwendungsempfänger). Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der GAP für die Zeit nach 2020 diskutiert der Beirat in der vorliegenden Stellungnahme Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung. Die Stellungnahme vertieft damit die in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats "Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen" ausgesprochene Empfehlung "Verwaltungsbelastung auf ein angemessenes Maß reduzieren" (WBAE 2018: 71). Verwaltungsvereinfachung ist kein Selbstzweck. Sie muss die rechtsstaatlichen Vorgaben der Legitimität des Verwaltungshandelns und des demokratisch gebotenen Schutzes der finanziellen Interessen der EU und des jeweiligen Mitgliedstaates beachten. Sinnvoll durchgeführt erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung so, dass die mit den GAP-Maßnahmen zu erreichenden Ziele hierunter nicht leiden und eine sachgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel sichergestellt ist. Darüber hinaus sollen Misstrauen und Angst der umsetzenden Behörden in den Mitgliedstaaten vor dem Anlastungsrisiko reduziert und dadurch Gestaltungsspielraum wiedergewonnen werden.
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Zu kaum einer anderen Forderung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besteht seit den 1990er Jahren ein derart breiter Konsens zwischen den Beteiligten wie bei der nach einer Verwaltungsvereinfachung der GAP. Eine Vereinfachung ist dringend geboten, und zwar für beide Säulen der GAP und für alle Akteursebenen (EU, Mitgliedstaat, d. h. in Deutschland: Bund und Bundesländer, Zuwendungsempfänger). Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform der GAP für die Zeit nach 2020 diskutiert der Beirat in der vorliegenden Stellungnahme Möglichkeiten, Ansatzpunkte und Grenzen einer Verwaltungsvereinfachung. Die Stellungnahme vertieft damit die in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats "Für eine gemeinwohlorientierte Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020: Grundsatzfragen und Empfehlungen" ausgesprochene Empfehlung "Verwaltungsbelastung auf ein angemessenes Maß reduzieren" (WBAE 2018: 71). Verwaltungsvereinfachung ist kein Selbstzweck. Sie muss die rechtsstaatlichen Vorgaben der Legitimität des Verwaltungshandelns und des demokratisch gebotenen Schutzes der finanziellen Interessen der EU und des jeweiligen Mitgliedstaates beachten. Sinnvoll durchgeführt erfolgt eine Verwaltungsvereinfachung so, dass die mit den GAP-Maßnahmen zu erreichenden Ziele hierunter nicht leiden und eine sachgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel sichergestellt ist. Darüber hinaus sollen Misstrauen und Angst der umsetzenden Behörden in den Mitgliedstaaten vor dem Anlastungsrisiko reduziert und dadurch Gestaltungsspielraum wiedergewonnen werden. Adressaten der Forderung nach Verwaltungsvereinfachung sind die Prozessgestalter, in der Regel also die Gesetzgeber und die Verwaltungen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene. In Deutschland kommen noch die Bundesländer hinzu. Die Gründe für die administrative Komplexität der GAP sind vielfältig und weitgehend Folge einer Grundstruktur der GAP und der Verwaltungskontrolle, die in den 1960er und 1970er Jahren angelegt wurde und sodann kumulativ gewachsen ist. Ein Teil der Verwaltungsbelastungen ist auf den EU-Rechtsrahmen zurückzuführen, ein anderer Teil auf die konkrete Umsetzung in Deutschland.
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Pratiquement aucune autre exigence relative à la Politique agricole commune (PAC) ne fait l'objet depuis les années 1990 d'un consensus aussi large entre les parties concernées que celle d'une simplification administrative. Il est urgent de procéder à une simplification, et ce, pour les deux piliers de la PAC et pour tous les niveaux d'acteurs (l'UE, les États membres, c.-à-d. en Allemagne la Fédération et les Länder, les bénéficiaires des aides). Dans le contexte de la prochaine réforme de la PAC après 2020, le Conseil consultatif examine dans le présent avis les possibilités, les approches et les limites d'une simplification administrative. Il y approfondit la recommandation « Ramener la charge administrative à un niveau raisonnable » exprimée dans son avis « Pour une Politique agricole commune de l'UE axée sur l'intérêt général après 2020 : questions fondamentales et recommandations » (WBAE 2018 : 71). La simplification administrative n'est pas une fin en soi. Elle doit respecter les exigences de l'État de droit en matière de légitimité de l'action administrative et de la protection, exigée par la démocratie, des intérêts financiers de l'UE et de l'État membre concerné. Une simplification administrative judicieusement menée ne compromet pas les objectifs visés par les mesures de la PAC et garantit une utilisation correcte des fonds publics. Elle a également vocation à réduire la méfiance et les craintes des autorités de mise en œuvre des États membres vis-à-vis du risque d'imputation et, ainsi, à rétablir une marge de manœuvre.La revendication de simplification administrative s'adresse aux concepteurs des processus et donc, en règle générale, aux législateurs et aux administrations au niveau européen et des États membres, auxquels viennent s'ajouter en Allemagne les Länder. Les causes de la complexité administrative de la PAC sont diverses et résultent, dans une large mesure, d'une structure fondamentale de la PAC et du contrôle administratif, qui a été instauré dans les années 1960 et 1970 et s'est ensuite accru de manière cumulative. Une partie de la charge administrative est due au cadre juridique de l'UE, une autre à la mise en œuvre pratique en Allemagne.
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Die Europäische Union steht in Umwelt- und Klimaschutzfragen vor enormen Herausforderungen. Treib-hausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor vielfach zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangen eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik als bisher. Die bisherigen agrarumwelt- und klimapolitischen Maßnahmen – auch innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – haben nicht zu hinreichenden Reduzierungen der Umwelt-belastungen durch die Landwirtschaft geführt. In ihren Verordnungsentwürfen aus dem Jahr 2018 schlägt die EU-Kommission für die GAP nach 2020 ein "neues Umsetzungsmodell" vor. Dieses Modell verlagert die Kompetenzen für die Politikgestaltung stärker auf die Mitgliedstaaten und strebt eine stärkere "Ergebnisorientierung" an, womit den Mitgliedstaaten eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung in der Umsetzung der GAP ermöglicht wird. Zukünftig gibt die EU den Legislativvorschlägen zufolge nur noch Ziele und grobe Interventionskategorien vor und überlässt den Mitgliedstaaten sowohl die Zielquantifizierung als auch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen. Hierzu erstellt jeder Mitgliedstaat für sein gesamtes Hoheitsgebiet einen nationalen Strategieplan, in dem die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP gemeinsam programmiert werden. Dieser Plan ist zur Geneh-migung der EU-Kommission vorzulegen. Zur Gestaltung der "grünen Architektur" der GAP sind drei Politikinstrumente vorgesehen: die "Konditionalität" der Direktzahlungen, die neuen sogenannten "Öko-Regelungen" (Eco-Schemes) der 1. Säule und die umwelt- und klimaschutzrelevanten Regelungen der 2. Säule (AUK II). In der Kombination dieser drei Politikinstrumente wird den Mitgliedstaaten im Vergleich zur gegenwärtigen Förderperiode (2014-2020) deutlich mehr Gestaltungsspielraum gewährt. In Deutschland erfordert dies eine stärkere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zieht der Beirat ein gemischtes Fazit. Einerseits bieten sich für die Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten für zielgerichtete Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Andererseits sind die Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten bisher so weit gefasst, dass auch eine wenig anspruchsvolle Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik möglich ist und die Einkommensstützung weiterhin im Vordergrund stehen kann. Der Beirat sieht die Gefahr eines "race to the bottom" in Bezug auf das Ambitionsniveau in der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik, wenn die EU-Kommission als Taktgeber keine ambitionierteren Budgetvorgaben vorgibt und keine stringenten Kriterien für die Genehmigung der nationalen Strategiepläne anwendet. Somit hängt es in erster Linie vom politischen Gestaltungswillen der Mitgliedstaaten ab, ob Mitgliedstaaten am Status quo der Agrarförderung festhalten oder ob eine anspruchsvolle, zielgerichtete und effiziente Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik entwickelt wird, welche die Gestaltungsbereitschaft vieler Landwirtinnen und Landwirte einbezieht. In der vorliegenden Stellungnahme bewertet der Beirat die Legislativvorschläge hinsichtlich ihres Potenzials für eine zielorientierte Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik und erarbeitet Vorschläge für eine effektive nationale Gestaltung dieses Politikfeldes im Rahmen des "neuen Umsetzungsmodells" der GAP. Damit spezifiziert der Beirat für den Agrarumwelt- und Klimaschutz seine im April 2018 ausgesprochene Empfehlung einer gemeinwohlorientierten Neuausrichtung der GAP nach 2020 (WBAE 2018).
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Die Europäische Union steht in Umwelt- und Klimaschutzfragen vor enormen Herausforderungen. Treibhausgasemissionen, Biodiversitätsverluste, Ammoniakemissionen und nach wie vor vielfach zu hohe Nährstofffrachten in die Gewässer verlangen eine deutlich zielorientiertere und konsequentere Agrarumweltund Klimaschutzpolitik als bisher. Die bisherigen agrarumwelt- und klimapolitischen Maßnahmen – auch innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – haben nicht zu hinreichenden Reduzierungen der Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft geführt. In ihren Verordnungsentwürfen aus dem Jahr 2018 schlägt die EU-Kommission für die GAP nach 2020 ein "neues Umsetzungsmodell" vor. Dieses Modell verlagert die Kompetenzen für die Politikgestaltung stärker auf die Mitgliedstaaten und strebt eine stärkere "Ergebnisorientierung" an, womit den Mitgliedstaaten eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung in der Umsetzung der GAP ermöglicht wird. Zukünftig gibt die EU den Legislativvorschlägen zufolge nur noch Ziele und grobe Interventionskategorien vor und überlässt den Mitgliedstaaten sowohl die Zielquantifizierung als auch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen. Hierzu erstellt jeder Mitgliedstaat für sein gesamtes Hoheitsgebiet einen nationalen Strategieplan, in dem die Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP gemeinsam programmiert werden. Dieser Plan ist zur Genehmigung der EU-Kommission vorzulegen. Zur Gestaltung der "grünen Architektur" der GAP sind drei Politikinstrumente vorgesehen: die "Konditionalität" der Direktzahlungen, die neuen sogenannten "Öko-Regelungen" (Eco-Schemes) der 1. Säule und die umwelt- und klimaschutzrelevanten Regelungen der 2. Säule (AUK II). In der Kombination dieser drei Politikinstrumente wird den Mitgliedstaaten im Vergleich zur gegenwärtigen Förderperiode (2014-2020) deutlich mehr Gestaltungsspielraum gewährt. In Deutschland erfordert dies eine stärkere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zieht der Beirat ein gemischtes Fazit. Einerseits bieten sich für die Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten für zielgerichtete Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Andererseits sind die Gestaltungsspielräume für die Mitgliedstaaten bisher so weit gefasst, dass auch eine wenig anspruchsvolle Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik möglich ist und die Einkommensstützung weiterhin im Vordergrund stehen kann. Der Beirat sieht die Gefahr eines "race to the bottom" in Bezug auf das Ambitionsniveau in der Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik, wenn die EU-Kommission als Taktgeber keine ambitionierteren Budgetvorgaben vorgibt und keine stringenten Kriterien für die Genehmigung der nationalen Strategiepläne anwendet. Somit hängt es in erster Linie vom politischen Gestaltungswillen der Mitgliedstaaten ab, ob Mitgliedstaaten am Status quo der Agrarförderung festhalten oder ob eine anspruchsvolle, zielgerichtete und effiziente Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik entwickelt wird, welche die Gestaltungsbereitschaft vieler Landwirtinnen und Landwirte einbezieht. In der vorliegenden Stellungnahme bewertet der Beirat die Legislativvorschläge hinsichtlich ihres Potenzials für eine zielorientierte Agrarumwelt- und Klimaschutzpolitik und erarbeitet Vorschläge für eine effektive nationale Gestaltung dieses Politikfeldes im Rahmen des "neuen Umsetzungsmodells" der GAP. Damit spezifiziert der Beirat für den Agrarumwelt- und Klimaschutz seine im April 2018 ausgesprochene Empfehlung einer gemeinwohlorientierten Neuausrichtung der GAP nach 2020 (WBAE 2018).
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The European Union is facing huge environmental and climate-related challenges. Greenhouse gas emissions, biodiversity losses, ammonia emissions and continuing excessive nutrient loads in water bodies demand a much more targeted and consistent agri-environment-climate policy than has hitherto been the case. Agri-environment-climate policy measures to date – including within the Common Agricultural Policy (CAP) – have not sufficiently reduced the environmental pollution caused by agriculture. In its 2018 draft regulations, the European Commission proposes a "new delivery model" for the post-2020 CAP. This model shifts responsibility for policy-making towards member states and strives for greater "results orientation", offering member states the possibility of implementing the CAP to focus much more on the public good. Under these legislative proposals, the EU will in future only specify the objectives and broad types of interventions, leaving member states to quantify targets and design the specific measures. To that end, each member state will produce a national strategic plan for its entire territory in which measures in Pillars 1 and 2 of the CAP are jointly programmed. This plan is to be submitted to the European Commission for approval. Three policy tools are envisaged in the design of the CAP's "green architecture": the "conditionality" of direct payments; the new so-called "eco-schemes" in Pillar 1; and environmental and climate-related regulations in Pillar 2 (AECM II). These three policy tools combined offer member states much greater leeway than they have had in the current funding period (2014-2020). In Germany this requires more extensive coordination between the Federal Government and German states. The Advisory Board's conclusions on the legislative proposals submitted by the European Commission are mixed. Member states are being offered new opportunities to implement targeted agri-environment-climate measures, but the scope they are being given is so broadly defined that it is possible for their agri-environment-climate policies to be relatively unambitious and continuing to focus on income support. The Advisory Board recognises a risk of a race to the bottom in terms of the level of ambition of agri-environment-climate policy if the European Commission, which is the impetus behind it, does not apply more ambitious budgetary provisions or stringent criteria for the approval of national strategic plans. Whether a challenging, targeted and efficient agri-environment-climate policy is developed or member states stick with the status quo of agricultural aid primarily depends on their political will to take action. In the present report, the Advisory Board evaluates the legislative proposals for their potential to produce a targeted agri-environment-climate policy, and offers suggestions for an effective national design of this policy area as part of the CAP's "new delivery model". The Advisory Board also gives details of its April 2018 recommendation to gear the post-2020 CAP more towards serving the public good (WBAE 2018).
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L'Union européenne est confrontée à des défis majeurs en matière d'environnement et de changement climatique. Les émissions de gaz à effet de serre, l'érosion de la biodiversité, les rejets d'ammoniac ainsi que la concentration excessive de nutriments dans les eaux naturelles exigent un meilleur ciblage et une cohérence accrue de la politique agro-environnementale et de la lutte contre le changement climatique. Les mesures agro-environnementales et climatiques prises jusqu'ici, y compris dans le cadre de la Politique agricole commune (PAC), n'ont pas permis de réduire suffisamment la pollution de l'environnement par l'agriculture.Dans son projet de règlement de 2018, la Commission européenne propose un « nouveau modèle de mise en œuvre » pour la PAC après 2020. Ce modèle confère aux États membres plus de compétence politique et vise une approche davantage axée sur les résultats, ce qui leur permet de se préoccuper davantage du bien commun lors de la mise en œuvre de la PAC. Sur la base des propositions législatives, la Commission se contente à l'avenir de fixer les objectifs et les grands types d'interventions, laissant chaque État membre libre de quantifier ces objectifs et de définir concrètement les mesures à prendre. Pour ce faire, chaque État membre élabore un plan stratégique national pour l'ensemble de son territoire au sein duquel il programme les mesures arrêtées d'un commun accord au niveau de l'UE au titre des piliers 1 et 2 de la PAC. Ce plan stratégique est soumis pour approbation à la Commission de l'UE.Trois instruments politiques sont prévus pour « verdir » l'architecture de la PAC : la « conditionnalité » des paiements directs, les nouveaux « éco-régimes » (eco-schemes) du pilier I et les engagements agro-environnementaux et climatiques du pilier II (EAC II). La combinaison de ces trois instruments politiques laisse aux États membres une marge de manœuvre nettement supérieure par rapport à la période de programmation actuelle (2014-2020). Ceci signifie pour l'Allemagne davantage de concertation entre le gouvernement fédéral et les Länder. En ce qui concerne les propositions législatives présentées par la Commission européenne, le Conseil consultatif est mitigé dans ses conclusions : d'un côté, la possibilité pour les États membres d'appliquer des mesures agro-environnementales et climatiques ciblées ; de l'autre, une marge de manœuvre qui leur permet d'adopter une politique agro-environnementale et climatique moins ambitieuses et de continuer à privilégier l'aide au revenu. Le Conseil consultatif estime qu'il existe un risque de « nivellement par le bas » des ambitions politiques agro-environnementales et climatiques si la Commission européenne ne donne pas le ton et permet l'adoption de plans stratégiques nationaux sur la base d'objectifs budgétaires sans ambition et de critères élastiques. La mise en œuvre d'une politique agro-environnementale et climatique ambitieuse, ciblée et efficace, à laquelle bon nombre d'agricultrices et d'agriculteurs se disent prêts à participer, ou le maintien du statu quo de l'aide agricole, dépendront donc avant tout de la volonté politique des États membres.
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Die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA) hat gleich nach ihrer Gründung ein Fachforum Nutztiere eingerichtet, das die bisherigen themenorientierten Förderprogramme durch eine kraftvolle und umfassende Forschungsstrategie ergänzen sollte. Die Strategie wurde auf das Ziel "messbare Verbesserung der Nutztierhaltung unter Beachtung gesellschaftlicher Erwar-tungen" ausgerichtet. Ein wichtiges Element der Strategie besteht darin, den Erkenntnisfort-schritt in den sechs Clustern des Fachforums in regelmäßigen Abständen durch 18 renommier-te Wissenschaftler*innen auszuwerten und gemeinsam Schlussfolgerungen abzuleiten. Das BMEL hat ab 2014 zahlreiche Forschungsvorhaben mit Bezug zur DAFA-Strategie geför-dert; viele dieser Projekte sind inzwischen abgeschlossen. Daher legen die 18 Clusterspre-cher*innen nun erstmals eine Zwischenbilanz vor. Diese versucht über die vom BMEL geför-derten Projekte hinauszublicken, den gesamten Erkenntnisfortschritt mit Bezug zur DAFA-Nutztierstrategie zu bewerten und Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen für die künftige Forschung abzuleiten. Die inhaltlichen und strukturellen Empfehlungen sollen auf zwei Konfe-renzen (Herbst 2019, Frühjahr 2020) diskutiert, ggf. modifiziert und konkretisiert werden. Die Forschungsarbeit zu Cluster 1 (Gesellschaft) führte zu dem Ergebnis, dass die Bevölkerung dem Tierwohl – auch im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Zielen – eine sehr hohe Be-deutung zumisst. Ein weiteres wichtiges Ergebnis: Sofern die Gesellschaft dies mehrheitlich wünscht, könnte die Politik (z.B. mit Hilfe einer Tierwohlprämie) Deutschland-weit ein hohes Tierwohl-Niveau durchsetzen, ohne dass es – wie oft befürchtet wird – zu einer Verlagerung der Tierhaltung an ausländische Standorte kommt, die niedrigere Tierwohlstandards haben.
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Die Art und Weise, wie wir uns ernähren, beeinflusst wesentlich unseren individuellen Gesundheitsstatus, unsere Lebensqualität und unser Wohlbefinden. Viele Lebensmittel tragen einen großen sozialen, umwelt-, klima- und tierschutzbezogenen Fußabdruck. Politik für nachhaltigere Ernährung ist in diesem Gutachten definiert als eine Politik, die alle vier Zieldimensionen integriert: Gesundheit, Soziales, Umwelt (einschließlich Klima) und Tierwohl (Abb. ZF-1). Die Herausforderungen, eine nachhaltigere Ernährung zu verwirklichen, sind groß. Die notwendigen Fortschritte werden nur mit einer umfassenden Transformation des heutigen Ernährungssystems erreichbar sein. Die Frage, was eine nachhaltigere Ernährung ausmacht, ist schwieriger zu beantworten, als in der Öffentlichkeit vielfach vermutet wird. Gleichzeitig sind wir als Konsumentinnen und Konsumenten mit Ernährungsumgebungen konfrontiert, die ein nachhaltigeres Einkaufen und Essen erschweren. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der WBAE, Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Gestaltung angemessener Ernährungsumgebungen bei der Realisierung einer nachhaltigeren Ernährung deutlich stärker als bisher zu unterstützen. Dazu gilt es erstens, solche Faktoren in den heute vorherrschenden Ernährungsumgebungen, die eine nachhaltigere Ernährung erschweren (z. B. große Portionsgrößen, hohe Werbeausgaben für ungesunde Lebensmittel), zu reduzieren. Dazu gilt es zweitens, mehr gesundheitsfördernde, sozial-, umwelt- und tierwohlverträgliche Wahlmöglichkeiten zu bieten, ein Erkennen nachhaltigerer Varianten zu erleichtern, einen einfacheren Zugang zu Informationen zu ermöglichen und Preisanreize zu setzen, die es naheliegender machen, die nachhaltigere Wahl zu treffen.
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Hauptziel des Gutachtens ist es, politischen Entscheidungsträgern Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Klimaschutz in der Land‐, Forst‐ und Holzwirtschaft sowie im Ernährungsbereich zu geben. Betrachtet wird der Zeitraum bis 2050.
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