Theorien des Todes zur Einführung
In: zur Einführung
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In: zur Einführung
In: Sozialwissenschaften 2001-2008
In: Zeitschrift für Kulturphilosophie: Journal for cultural philosophy, Band 2022, Heft 2, S. 76-84
ISSN: 2366-0759
In: Filozofija i društvo, Band 32, Heft 2, S. 229-245
ISSN: 2334-8577
The paper presents the philosophy of the French philosopher Michel Serres,
with an accent on his working method and unusual methodology. Starting from
the thesis that the empiricist trait of Serres? philosophy remains
underexposed if one simply receives his work as that of a structuralist
epistemologist, Serres? monograph The Five Senses (1985) is then discussed
in more detail. Here we see both a radical empiricism all his own and a
closeness to phenomenology. Nevertheless, perception and language are not
opposed to each other in Serres. Rather, his radical thinking of a
world-relatedness of the bodily senses and an equally consistent
understanding of a sensuality of language - and also of philosophical prose
- are closely intertwined.
Rezension von:Oliver Marchart / Renate Martinsen (Hg.) (2019): Foucault und das Politische.Transdisziplinäre Impulse für die politische Theorie der Gegenwart, Wiesbaden: Springer VS.
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Rezension von:Axel W. Bauer (2016): Normative Entgrenzung. Themen und Dilemmata der Medizin- und Bioethik in Deutschland, Wiesbaden: Springer VS. 300 S., ISBN 978-3-658-14033-5.
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Panopticism is commonly taken to rely on something like a panoptic gaze – a reading of Foucault which still prevails in the discussion of today's surveillance (and subjectification) technologies in the wake of Surveiller et punir. In my re-reading of the relevant chapters of Foucault's book I argue that the gaze does not occupy a central role in the techniques of discipline and power that Foucault describes. Quite to the contrary, Foucault analyses virtualization and automatization procedures that – after cutting off of the King's head – invert and eliminate the sovereignty of the gaze as well: they also rip out the sovereign's eye. Surveiller et punir thus should be read as a book about a certain eyelessness of the modern political. Where truly modern power is assumed to be, there is nothing to be seen. This also means that panopticism does not provide a master key to understand digital technologies of power.
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In: Vierzig Jahre »Überwachen und Strafen«
In: Zeitschrift für Medien- und Kulturforschung: ZMK, Band 8, Heft 2, S. 143-155
ISSN: 2366-0767
In: Diskurs – Macht – Subjekt, S. 21-33
In: Zeitschrift für Kulturphilosophie: Journal for cultural philosophy, Band 2011, Heft 1, S. 118-132
ISSN: 2366-0759
In: Inszenierung als Beruf: der Fall Guttenberg, S. 73-83
Der Journalist Christian Geyer wählte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vom 28. Februar 2011 ein assoziationsträchtiges Bild: "Die Zwei-Körper-Theorie der Bundesregierung, wonach Guttenberg als Promovend nicht gewusst habe, was er tue, als Verteidigungsminister aber selbstverständlich Herr der Lage sei, ist zu abgehoben, als dass sie der Normalbürger à la longue nachvollzöge." Geyer zielt hier nicht auf Parallelen zur politisch-theologischen Tradition, sondern moniert einen Realitätsverlust Guttenbergs, der "für jede Kommandohöhe disqualifiziere", und außerdem einen Realitätsverlust der Bundesregierung: Sofern das politische Establishment sich nicht distanziere, drohe seiner Meinung nach ein Vertrauensverlust in die Demokratie. Die Autorin versucht in ihrem Beitrag, die "Zwei-Körper-Theorie" konsequent zuzuspitzen. Zu diesem Zweck zieht sie einen auf Differenzierungsphänomene spezialisierten Soziologen, den Systemtheoretiker Niklas Luhmann, heran. Sie verdeutlicht auf dieser Grundlage, dass der Kommentar der Bundeskanzlerin bei ihrem Versuch, Politik und Wissenschaft auseinander zu dividieren, gerade aus einer differenzierungstheoretischen Sicht zu kurz greift, und warum der Versuch der Trennung des Ministers vom Plagiator scheitern muss. (ICI2)
In: Biopolitische Konstellationen, S. 167-197
Die Autorin wirft die Frage auf, ob sich Michel Foucaults Analyse der Gouvernementalität für eine mehr oder weniger analoge Charakterisierung moderner Biopolitik, etwa als Regime von "biological citizenship" und "government of life" fruchtbar machen lässt. Wenn die heutige Biopolitik als eine "Kunst des Regierens" verstanden wird, stellt sich ferner die Frage, ob damit die staatlich-politische Dimension dessen, was Foucault im Blick auf das 18. und 19. Jahrhundert "bio-pouvoir" genannt hat, auf spezifische Weise aufgeschlüsselt werden kann. Die Autorin nimmt zunächst eine Präzisierung des methodischen Status der Rede von der "Regierungskunst" bei Foucault sowie der Begriffe "Bio-Macht" und "Bio-Politik" vor. Diese Sichtung endet mit der Thematik der Gouvernementalität und versucht zu bilanzieren, wie Foucault diese zur "Bio-Politik" ins Verhältnis setzt. In vorsichtiger Entfernung von Foucault werden dann die Begriffe "Regierungskunst" einerseits und "Biopolitik" andererseits mit einer aktuellen politischen Konstellation konfrontiert. Vor dem Hintergrund von Foucaults Biomacht-Konzept wird am Fallbeispiel des EU-Reports "Taking European Knowledge Society Seriously" gezeigt, dass der Begriff "Regierungskunst" vergleichsweise schlecht auf heutige Muster einer nicht nur die Staatlichkeit, sondern das gesamte politische System umfassenden Governance passt. (ICI2)
In: Michel Foucaults "Geschichte der Gouvernementalität" in den Sozialwissenschaften: internationale Beiträge, S. 157-179
Der Beitrag befasst sich mit der Rechtstheorie Foucaults. In den Ausführungen werden zwei verschiedene Untersuchungsrichtungen miteinander verbunden. Die eine zielt auf eine Abstraktion und gilt der offenen Frage nach Foucaults Denken des Rechts. Die andere zielt direkt auf bestimmte Texte aus der 'Geschichte der Gouvernementalität', die Foucault in den Jahren 1977 bis 1979 gehalten hat. Fällt in den beiden Gouvernementalitätsvorlesungen auf den Gegenstand Recht oder auch auf das historisch systematische Ineinander von Strafrecht, juridischer Machtform und Machttheorie ein neues Licht? Verändert die neue Literaturlage möglicherweise sogar das Bild? Im ersten Schritt werden vier Aspekte der Rechtstheorie erörtert: (1) Sicherheit, (2) Normalisierung, (3) Bevölkerung und (4) das Pastorale. Mit den vier Momenten wird das Problem des Juridischen zwar punktuell berührt, aber es liegt eindeutig gerade nicht auf der Fluchtlinie von Foucaults Forschungsfrage nach der technisch-praktisch bestimmten gouvernementalen Dimension. Die Auseinandersetzung mit den Gouvernementalitätsvorlesungen führt zu folgender Erkenntnis: Zum Recht als normativem Phänomen, das seine eigene Wirklichkeit und Technizität hat, zu den subtileren Seiten der fungierenden Form Recht, kann im Kontext der Gouvernementalität schon deshalb wenig an Einsichten gewonnen werden, weil Foucaults Hauptanliegen in den beiden Vorlesungen darin besteht, die traditionelle Fixierung an ein Denken des Staates zu durchbrechen - und damit auch an das Recht, in dessen Begriffen sich das Staatsdenken ja bewegt. (ICG2)
In: Figurationen: Gender, Literatur, Kultur, Band 6, Heft 2, S. 107-124
ISSN: 2194-363X