Arbeitsförderungsrecht/SGB III: Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Insolvenzgeld
In: Anwaltliche Beratungspraxis
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In: Anwaltliche Beratungspraxis
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 1
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 7
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 4
ISSN: 1864-8029
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 1
ISSN: 1864-8029
In: Fachhochschulverlag 4
In: Arbeitslosenprojekt TuWas Band 9
In: Arbeitslosenprojekt TuWas 9
Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Grossteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der Leitfaden gibt auf neuestem Gesetzesstand eine umfassende Übersicht der aktuellen Rechtsprechung. Fallbezogen (IBM) und unter Berücksichtigung von Miet-, Familien-, Zwangsvollstreckungs- und dem neuen Satzungsrecht (IBM) werden zu den vielen ungeklärten Problemen Lösungen und Berechnungsvorschläge geboten. Der Leitfaden gibt so Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet. (Verlagswerbung)
In: Fachhochschulverlag Band 4
In: Fachhochschulverlag Band 4
Die 16. Auflage spiegelt den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum 5. Mai 2022 wider. Angesichts der Fülle der Änderungen im SGB II und der Alg II-Verordnung sowie der im Leitfaden sonst behandelten Gesetze IBM vom Ausländerrecht, BAföG, den Sozialgesetzbüchern I, III, V, VI und XII, dem BGB-Unterhaltsrecht bis zum Wohngeldgesetz sind die meisten Kapitel grundlegend überarbeitet worden. (Verlagswerbung)
In: Fachhochschulverlag Band 7
In: Nomos-Handkommentar
In: Beck-online
In: Bücher
In: NomosHandkommentar
In: Beck-online
In: Bücher
In: NomosKommentar
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
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