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In: Bürgerrechte & Polizei: CILIP ; Cilip Informationsdienst, Heft 3, S. 31-37
ISSN: 0932-5409
"Seit Jahren wird eine Gesamtnovellierung der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) diskutiert. Wenn auch mit unterschiedlichen Zielen, stimmen Strafverfolgungsbehörden, Verteidigerinnen und Verteidiger, Gerichte, Lehre und Gesetzgeber überein, dass die TKÜ in 'ein harmonisches Gesamtsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden einzugliedern' sei." (Autorenreferat)
In: Bürgerrechte & Polizei: CILIP ; Cilip Informationsdienst, Band 71, S. 20-28
ISSN: 0932-5409
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften Band 41
Seit der Einführung der Telefonüberwachung im Jahre 1968 haben die verschiedensten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen Einzug in das Strafverfahren gefunden. Provoziert wurde diese Entwicklung durch neue Formen der Kriminalität einerseits, vor allem aber durch den rasanten Fortschritt auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik. Gercke widmet sich einem, allerdings sehr wichtigen Teilaspekt heimlicher Ermittlungseingriffe. Der Autor untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Erstellung von Bewegungsbildern anhand der Mobilfunküberwachung. Dabei handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme, die in der Praxis zunehmend angewandt wird und zu der in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichte bis hin zum BGH-Ermittlungsrichter Stellung genommen haben. -- Zunächst setzt sich der Autor - vor dem Hintergrund des Gesetzesvorbehaltes - mit den Grundrechten auseinander, die von der Maßnahme tangiert werden: dem informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie dem Fernmeldegeheimnis. -- Anschließend wendet er sich dem Schwerpunkt der Untersuchung, der Suche nach einer etwaigen gesetzlich geregelten Ermächtigungsgrundlage zu. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die Maßnahme de lege lata unzulässig ist. -- In einem zweiten Teil der Arbeit setzt sich der Autor mit der Kumulation heimlicher Observationsmittel im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auseinander. Die rechtliche Bewertung einer solchen Bündelung von Ermittlungsmethoden, die in der Strafprozeßordnung nirgends explizit ausgeführt wird, ist ein strafprozessuales Grundsatzproblem, das in Rechtsprechung und Literatur bis dahin nur vereinzelt behandelt wurde.
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften 41
In: Nomos-Kommentar
In: Beck-online
In: Bücher
In: NomosKommentar
Das UntersuchungsausschussrechtParlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private - insbesondere Unternehmen und deren Vertreter:innen - werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen. Für diese, die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen, Ministerien und Behörden resultiert hieraus ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere Kenntnisse im Verfassungs-, Strafprozess- und Parlamentsrecht.Dies gilt vor allem mit Blick auf die - größtenteils öffentlichen - Beweiserhebungen im Untersuchungsausschuss und die Verwertung der Erkenntnisse sowie deren Bewertung im Abschlussbericht im Hinblick auf zivil- und strafrechtliche Folgeverfahren. Der Kommentar zum PUAGDer neue NomosKommentar zum Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) hat genau diese Fragen im Fokus. Die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Grenzen der Untersuchung werden auf typische Konstellationen aus der Verfahrenspraxis angewandt. Bei der Kommentierung des PUAG werden Bezüge zumVerfassungsrecht (z.B. Art. 44 GG)Parlamentsrecht (z.B. GO-BT und GSO-BT)Strafprozessrecht (insb. StPO und GVG) und relevanten Landesuntersuchungsausschussgesetzen hergestellt.Herausgeber:innen und Autor:innen sind schwerpunktmäßig Anwält:innen, die als Strafrechtler:innen die an die StPO angelehnten Vorschriften des PUAG zur Beweisaufnahme und als Öffentlichrechtler:innen die verfassungs- und parlamentsrechtsspezifischen Vorschriften praxisnah kommentieren.RA Prof. Dr. Björn Gercke | RAin Prof. Dr. Juliane Hilf | RAin Dr. Simone Kämpfer | RA Philip Kroner | RAin Franziska Lieb | RA Dr. Maximilian Ohrloff | RA Joshua Pawel, LL.M. | RA Sören Schomburg | RA Dr. Max Schwerdtfeger | RA Dr. Daniel Travers | RA Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. | RA Dr. Sebastian Wagner
In: Juris
In: Zusatzmodul Hochschulen
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Arbeitsrecht
In: Heidelberger Kommentar