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In: Archiv des öffentlichen Rechts, Volume 148, Issue 3, p. 455
ISSN: 1868-6796
In: Europarecht, Volume 53, Issue 2, p. 235-247
In: Menschenrechte und Solidarität im internationalen Diskurs, p. 502-528
In: Law and Religion, p. 63-90
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Volume 28, Issue 5-6, p. 177-181
ISSN: 0721-5746
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Volume 92, Issue 1, p. 630-659
ISSN: 2304-4896
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Volume 91, Issue 1, p. 499-555
ISSN: 2304-4896
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Volume 128, Issue 3, p. 458
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Volume 88, Issue 1, p. 512-520
ISSN: 2304-4896
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 812
Das Internet kann wie alle Kommunikationsmittel auch als Medium für Straftaten und für Störungen der öffentlichen Sicherheit mißbraucht werden. Während die Geltung der materiellrechtlichen Schranken auch für das Internet nicht grundsätzlich in Frage steht, stößt die Durchsetzung dieser Schranken auf technische und rechtliche Probleme. Der Autor lotet die Leistungsfähigkeit des deutschen Rechts für ihre Bewältigung aus. Zum einen stellt er das Arsenal behördlicher Ermittlungen im Internet vor, darunter die polizeilichen "Patrouillen" im Internet, das heimliche Auslesen von Daten über das Netz nach Art eines staatlichen "Hacker-Angriffs", sowie die Überwachung der Telekommunikation im Internet. Zum anderen prüft er behördliche Unterbindungsmaßnahmen, insbesondere die Anordnung, ein gefahrenträchtiges Angebot vor Bereitstellung zu überprüfen, ein störendes Angebot zu beseitigen oder seine Übermittlung zu sperren. Für diese und weitere Maßnahmen werden sowohl die technischen als auch die rechtlichen Bedingungen erörtert. Das Gefahrenabwehr- und Strafprozeßrecht, das Zensurverbot, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso wie das Telekommunikationsrecht und das Recht der Informations- und Kommunikationsdienste (Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) werden spezifisch auf die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet bezogen. Da angesichts des grenzenlosen Internets zunehmend das grenzüberschreitende Tätigwerden nationaler Behörden gefordert ist, werden auch seine völkerrechtlichen Schranken und die Möglichkeiten internationaler Amts- und Rechtshilfe geklärt. Die Ergebnisse zeigen, daß weniger die rechtlichen Befugnisse als die technischen Mittel lückenhaft sind. Sie sollen aber dabei helfen, die Restchancen staatlicher Aufgabenerfüllung im Internet beherzt wahrzunehmen.