Europäische Verfassung und Regierungskonferenz
In: Zum Konstitutionalisierungsprozess in der Europäischen Union: ein Beitrag durch fünf Dokumente, S. 151-174
Der Beitrag zum Konstitutionalisierungsprozess in der EU beschreibt und bewertet die Verfassungsentwicklung der Union mit Blick auf die Entschließung bzw. die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Konventsentwurf des europäischen Verfassungsvertrages. Die wesentlichen Beurteilungskriterien sind die Wahrung von (1) Demokratie, (2) Transparenz und (3) Effizienz. Ferner werden weitere spezifische Anmerkungen zu folgenden Aspekten formuliert: (1) Klärung der Verantwortlichkeiten, (2) institutionelle Innovationen, (3) Beschlussfassung, (4) Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, (5) Haushalt und Eigenmittel, (6) nationale und regionale Parlamente sowie (7) Justiz und Inneres. Die Entschließung bewertet den Entwurf in seinen meisten Teilen als großen Fortschritt und beschränkt die Empfehlungen an die bevorstehende Regierungskonferenz, gewisse Aspekte zu überdenken, auf sehr wenige, politisch besonders sensible Themen. (ICG2)