Slotvergabe an deutschen und europäischen Flughäfen: Rechtspositionen und aktuelle Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung des Slothandels
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht - Band 88 v.88
Hauptbeschreibung Die Vergabe wirtschaftlich interessanter Slots zu den Hauptverkehrszeiten bestimmt neben Faktoren wie Sicherheit und Service den Wettbewerb im Luftverkehr. Ziel der Arbeit ist eine Darstellung, Analyse und Beurteilung des gegenwärtig praktizierten Systems der Slotvergabe sowie eine rechtliche Beurteilung der in der Diskussion stehenden Möglichkeiten zur effizienteren Nutzung der Slots. Die Frage nach der Rechtsnatur eines Slots und nach möglichen Ansprüchen der Fluggesellschaften, der Flughafenbetreiber und der öffentlichen Hand bilden neben weiteren Fragen, die sich aus dem angestrebten Handel mit Slots ergeben, den Kern der Untersuchung. Die Autorin widmet sich insbesondere dem Eigentumsrecht und dem Recht auf chancengleiche und diskriminierungsfreie Teilhabe, insbesondere auch in Bezug auf die den Fluggesellschaften eingeräumten Großvaterrechte und einen sachgerechten Ausgleich zwischen alteingesessenen Anbietern und Neubewerbern. Inhaltsverzeichnis Teil 1: Einführung Teil 2: Historische Entwicklung der Flughafenkoordinierung in Deutschland Teil 3: Das Slotvergabesystem in der derzeitigen Verwaltungspraxis Der Begriff des Slots - Einordnung der Flughafenkoordination / Slotvergabe in das Luftverkehrsrecht - Verwaltungsrechtliche Einordnung eines Slots - Die IATA Worldwide Scheduling Guidelines (WSG) - Die EG-Slot-VO Nr. 95/93 - Ineffizienzen des bestehenden Slotvergabe-Systems - Bewertung der derzeitigen Verwaltungspraxis Teil 4: Aktuelle Entwicklungen zur Änderung der derzeitigen Vergabepraxis Vorgehen der Kommission - Positionen einiger Mitgliedstaaten - Positionen der Verbände und Interessenvertreter - Weitere Vorschläge zur Sloteffizienzsteigerung und zur besseren Kapazitätsauslastung Teil 5: Rechtsnatur eines Slots Der Slot zwischen Daseinsvorsorge und Wettbewerb - Der Slot als Rechtsposition? - Rechtsposition