Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht: Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 217
Hauptbeschreibung: Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt wer