Viele Fragen sind gelöst: rechtliche Aspekte der bilateralen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland
In: Erwachsene Nachbarschaft: die deutsch-polnischen Beziehungen 1991 bis 2011, S. 149-169
Die bilateralen und damit auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg umfassen zwei Phasen: Die erste Phase bezieht sich auf die Zeit bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, auf die Jahre 1949 bis 1989; die zweite Phase umfasst die Jahre 1990 bis 2010. Dementsprechend können die völkerrechtlichen Akte, die die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Polen und den beiden deutschen Staaten und im folgenden Zeitabschnitt mit dem vereinten Deutschland regelten, in zwei Gruppen aufgeteilt werden: Die erste Gruppe sind völkerrechtliche Verträge im weiteren Sinne, da sie Statuscharakter haben; sie wurden in Form von Abkommen, Verträgen und Vereinbarungen zwischen Polen und den beiden deutschen Staaten abgeschlossen und sind von fundamentaler Bedeutung für die gegenseitigen Beziehungen. Die zweite Gruppe sind völkerrechtliche Verträge, die die zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen im engeren Sinne regeln, d. h. sie betreffen den Rechtsverkehr, die konsularischen Beziehungen, die gegenseitige Anwendung von Konventionen usw., ergänzt um Rechtsakte bezüglich der inneren Verwaltungsangelegenheiten. Die vorliegende Arbeit widmet sich hauptsächlich den Rechtsbeziehungen, die die Statusprobleme und die von ihnen abgeleiteten Fragen betreffen. (ICI2)