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Systemwidrige Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen
In: JuristenZeitung, Band 79, Heft 3, S. 101
Zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
In: JuristenZeitung, Band 71, Heft 19, S. 938
Zur Bewertung von Suizid und Sterbehilfe im Strafrecht unter Berücksichtigung der Rechtsgeschichte
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 54, Heft 2/3, S. 70-78
ISSN: 0507-4150
"Anlässlich der aktuellen Debatte zur Kriminalisierung von Hilfen beim Suizid zeigt Anette Grünewald die rechtsgeschichtliche Entwicklung bis zur Straffreiheit des Suizides und der Suizidbeihilfe in Deutschland auf. Dazu skizziert sie die Diskussion seit der Antike bis zur Straffreistellung durch das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 und zeigt, wie dies in die Rechtsordnung unter dem Grundgesetz übernommen wurde. Die Autorin kritisiert, dass die Gesetzesvorschläge auf die Suizidteilnahme fixiert sind und diese bereichsweise kriminalisieren, anstatt die Sterbehilfe insgesamt weiter zu liberalisieren." (Autorenreferat)
Javier Wilenmann : Freiheitsdistribution und Verantwortungsbegriff. Die Dogmatik des Defensivnotstands im Strafrecht
In: JuristenZeitung, Band 70, Heft 12, S. 618
Zur Frage eines europäischen Allgemeinen Teils des Strafrechts
In: JuristenZeitung, Band 66, Heft 20, S. 972
Das vorsätzliche Tötungsdelikt
Die Handhabung des Mordparagrafen (§ 211 StGB) und seine Abgrenzung zum Totschlag erweisen sich als höchst unbefriedigend. Dies ist umso misslicher, als § 211 StGB die Höchststrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, zwingend anordnet. So existiert weder ein überzeugendes Abgrenzungskonzept, noch stellt die zunehmend favorisierte restriktive Interpretation der Einzelmerkmale des Mordtatbestands eine überzeugende Lösung dar. Über die Reformbedürftigkeit der Tötungstatbestände gibt es seit langem einen Konsens, aber nicht darüber, wie eine solche Reform aussehen könnte. Anette Grünewald untersucht, wie sich das vorsätzliche Tötungsdelikt dogmatisch und normativ schlüssig voneinander abstufen lässt. Dem zugrunde gelegten freiheitstheoretischen Ansatz entsprechend lässt sich eine solche Abstufung nur mit Kriterien leisten, die sich als spezifisch rechtliche und nicht nur als sittliche oder moralische ausweisen lassen. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
Erol Rudolf Pohlreich: »Ehrenmorde« im Wandel des Strafrechts. Eine vergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des römischen, französischen, türkischen und deutschen Rechts
In: JuristenZeitung, Band 65, Heft 21, S. 1065
Die Erweiterung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates: (BR-Drucksache 655/07, vom 20.12.2007)
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 45, Heft 1, S. 1-3
ISSN: 2366-6757
Die Erweiterung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 45, Heft 1, S. 1-3
ISSN: 0344-7871
Halbherzige Legalisierung
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 12, Heft 2, S. 4-5
ISSN: 0934-9200