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"Evidence-based Crime Prevention" - Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen einer auf experimentelle Forschung gestützten Kriminalpräventionspolitik ; "Evidence-based Crime Prevention": Meaning, potential and limits of crime prevention policy based on experimental research designs
Experimental evaluations in crime prevention are analyzed. While the idea of "testing sanctions like pills" is taken from the medical arena, medical ethics have to be considered for criminology as well. The most important difference is though, medical interventions are usually designed to help the individual, criminal sanctions are in the first place for the benefit of others. In the discourse on medical research involving prisoners, state-induced pain of sanctions is often mistaken for an incurable disease. It is not acceptable to justify experimentation in the field of criminal law by expecting improvement of future policy. Looking at important experimental studies in the U.S.,the concept of 'evidence-based crime prevention' does not work. The law has no systematic way of including empirical evidence. This may not even be desirable, because the idea of effective prevention has no build-in humanism. To stuck to the status quo of intuitive crime prevention is unacceptable as well.
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Gefangene helfen Jugendlichen nicht - wem dann?: zum internationalen Stand der Evaluation von Gefängniskonfrontationsprogrammen nach dem Muster von "Scared Straight"
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 18, Issue 2, p. 46-52
ISSN: 0934-9200
Gefängnisbesuchsprogramme in kriminalpräventiver Absicht haben international seit einigen Jahrzehnten Konjunktur. Sie sollen Jugendliche zum Zweck der Abschreckung mit der Realität des Strafvollzugs konfrontieren. Weithin werden solche Aversionsprogramme mit dem Namen assoziiert, unter dem eine TV-Dokumentation sie 1979 in den USA bekannt machte, 'Scared Straight', auch in Deutschland unter dem Titel 'Aus Angst straffrei' ausgestrahlt. Auch die Gefängnisbesuchsprogramme selbst sind längst in der Bundesrepublik angekommen. In der JVA Geldern gibt es das so genannte Puschmann-Projekt; im Hamburger Strafvollzug das Projekt 'Gefangene helfen Jugendlichen' und in Bremen versucht eines, unter dem Namen 'Knast ist nicht cool' Fuß zu fassen. Sie richten sich sämtlich an Jugendliche, die als delinquent in Erscheinung getreten sind bzw. diesbezüglich für gefährdet gehalten werden. Kern aller Programme sind Konfrontationen mit Gefangenen, bei denen diese sich mit ihrer Lebensgeschichte als Negativvorbild für die Jugendlichen präsentieren. Die Gefangenen wollen den Jugendlichen verdeutlichen, wie sich auch ihr Leben weiterentwickeln wird, wenn sie nicht noch rechtzeitig die Entscheidung zu einer Umkehr treffen. Die entsprechende Einsicht soll einen kriminalpräventiven Effekt nach sich ziehen. Ein solcher ist aber nicht nur theoretisch schwer begründbar, sondern auch durch Evaluationsstudien aus mehreren Länder empirisch widerlegt. Diese Feststellung wird anhand einiger Wirksamkeitsanalysen aus den USA, Norwegen, Australien und Deutschland untermauert. Die Gefängnisbesuchsprogramme erfreuen sich dennoch einer kontinuierlichen Beliebtheit. (ICG2)
Gefangene helfen Jugendlichen nicht – wem dann?
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 18, Issue 2, p. 46-52
ISSN: 0934-9200
Punitivität im Aufenthaltsrecht für MigrantInnen – eine Einschätzung aus juristischer Sicht
In: Gerechte Ausgrenzung?, p. 281-296
Vergleichsweise menschlich?: Ambulante Sanktionen als Alternative zur Freiheitsentziehung aus europäischer Perspektive
In: Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs
In: SpringerLink
In: Bücher
In: Springer eBook Collection
Ambulante Sanktionen gelten oftmals als menschliche Alternative zur Freiheitsentziehung. Der eigene Eingriffscharakter, die Perspektive der Betroffenen und die Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle werden übersehen. Die Übertragung von Sanktionspraktiken zwischen Rechtskulturen erfordert menschenrechtliche Minimalstandards. Zudem fehlen Kontrollgruppen-Studien und insbesondere ein Vergleich zur Non-Intervention. Anstelle naiver Übertragung einer (vermeintlichen) "best practice" wird empfohlen, den Blick von "nothing works" auf eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit zu richten, dass "nothing works". Der Inhalt · Ambulante und stationäre Sanktionen · Menschenrechtliche Minimalstandards für den Vergleich ambulanter Sanktionen in der Europäischen Union · Ambulante Sanktionen aus Sicht der Betroffenen · Ambulante Sanktionen und Net-Widening · Alternativen zur Freiheitsentziehung: Perspektiven aus mehreren europäischen Ländern Die Zielgruppen · Lehrende, Studierende sowie Forschende und PraktikerInnen aus den Bereichen Kriminologie, (Straf-)Recht und Soziale Arbeit, Bewährungshilfe, Kriminalpolitik Die AutorInnen Prof. Dr. Christine M. Graebsch ist Hochschullehrerin für Recht der Sozialen Arbeit (Strafrecht, Kriminologie, Migrationsrecht) und Leiterin des Strafvollzugsarchivs an der Fachhochschule Dortmund. Dr. Sven-U. Burkhardt ist Rechtsanwalt und Vertretungsprofessor/Lehrbeauftragter an der FH Dortmund
Vergleichsweise menschlich?: Ambulante Sanktionen als Alternative zur Freiheitsentziehung aus europäischer Perspektive
In: Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs
Criminology and Criminal Justice, general; Social Work; Methodology of the Social Sciences; Criminal Law
Experimente im Strafrecht - wie genau können Erfolgskontrollen von kriminalpräventiven Maßnahmen sein?: internationales Symposium an der Universität Bremen, 3. April 1998
In: Materialien zur Kriminalpolitik 8
Punitive Einstellungen von Studierenden der Sozialen Arbeit
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 35, Issue 4, p. 507-527
ISSN: 0934-9200
Der Beitrag berichtet von einer Befragung an sieben Bachelor- Studiengängen der Sozialen Arbeit zu punitiven Einstellungen unter den Studierenden zu Beginn und zum Ende ihres Studiums. Die Erhebungen wurden vom Arbeitskreis Hochschullehrer*innen der Kriminologie und Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit (AKKrimSoz) an ihren Hochschulen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass punitive Einstellungen zu Beginn nicht selten sind, während des Studiums jedoch abnehmen. So werden Detaileffekte des Studierens hinsichtlich strafrechtlicher, kriminologischer und kriminalpolitischer Inhalte auf die punitiven Einstellungen sichtbar: Restaurative und spezialpräventive Haltungen nehmen zu, zugleich beharren viele Studierende auf Eingangsüberzeugungen bezüglich der Ursachen von Delinquenz. Bei der Kriminalität der Mächtigen nehmen die Strafbedürfnisse sogar leicht zu.
Punitive Einstellungen unter Studierenden der Sozialen Arbeit. Eine kriminologische Befragung an sieben Hochschulen Deutschlands
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 33, Issue 2, p. 222-238
ISSN: 0934-9200
Der Beitrag berichtet von einer Befragung an sieben Studiengängen der Sozialen Arbeit zu punitiven Einstellungen unter den Studierenden und stellt erste Ergebnisse vor. Dabei wird zum einen deutlich, dass Strafeinstellungen unter diesen Studierenden zu Beginn ihres Studiums nicht so selten sind und dass sie diese Einstellungen zum zweiten teilweise mit Erziehungskonzeptionen legitimieren. Die vom Arbeitskreis der HochschullehrerInnen der Kriminologie und Straffälligenhilfe in der Sozialen Arbeit durchgeführte Studie wird zurzeit durch eine zeitversetzte Erhebung am Ende des Studiums an den gleichen Hochschulen fortgesetzt, um Effekte des Studierens hinsichtlich strafrechtlicher, kriminologischer und kriminalpolitischer Inhalte zu erheben.