Teil 5 Die prozessuale Durchsetzung des Anwendungsvorrangs der Unionsgrundrechte
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 267-330
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In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 267-330
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 331-336
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 17-30
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 1-16
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 337-354
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 49-146
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 31-48
In: Die Unanwendbarkeit richtlinienwidriger deutscher Arbeitsgesetze, S. 147-266
In: Bildung in der Demokratie. [1.], S. 39-53
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 139
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 139
Der EuGH erregt immer wieder Aufsehen mit Entscheidungen, die man entweder als unerwartet oder als ungewöhnlich bezeichnen kann und die teilweise auch neue Rechtsinstitute kreieren. In diese Kategorie fallen auch die Entscheidungen in den Rechtssachen "Mangold" und "Kücükdeveci". Diese beiden Urteile hatten zur Konsequenz, dass zwei deutsche Arbeitsgesetze, die sich als mit unionalen Richtlinien unvereinbar erwiesen, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unangewendet bleiben mussten. Aufsehen erregte dies deshalb, weil der EuGH nicht die "unmittelbare Wirkung" unionaler Richtlinien, sondern den Anwendungsvorrang eines ungeschriebenen Unionsgrundrechts als ursächlich für die Unanwendbarkeit der beiden deutschen Gesetze erachtete. Ob und inwieweit sich diese EuGH-Rechtsprechung auch auf die nunmehr in der Europäischen Grundrechtecharta positivierten Grundrechte übertragen lässt, bzw. durch den EuGH bereits übertragen wurde, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung
In: Arbeits- und Sozialrecht Band 139
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Der EuGH erregt immer wieder Aufsehen mit Entscheidungen, die man entweder als unerwartet oder als ungewöhnlich bezeichnen kann und die teilweise auch neue Rechtsinstitute kreieren. In diese Kategorie fallen auch die Entscheidungen in den Rechtssachen "Mangold" und "Kücükdeveci". Diese beiden Urteile hatten zur Konsequenz, dass zwei deutsche Arbeitsgesetze, die sich als mit unionalen Richtlinien unvereinbar erwiesen, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unangewendet bleiben mussten. Aufsehen erregte dies deshalb, weil der EuGH nicht die "unmittelbare Wirkung" unionaler Richtlinien, sondern den Anwendungsvorrang eines ungeschriebenen Unionsgrundrechts als ursächlich für die Unanwendbarkeit der beiden deutschen Gesetze erachtete. Ob und inwieweit sich diese EuGH-Rechtsprechung auch auf die nunmehr in der Europäischen Grundrechtecharta positivierten Grundrechte übertragen lässt, bzw. durch den EuGH bereits übertragen wurde, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung
In: Edition Medienwissenschaft
Die Verzahnung von Fernsehen und Pop(kultur) wurde von der Forschung bislang vernachlässigt. Dabei bedient sich das Fernsehen schon früh popästhetischer Verfahren – und Musiker, Künstler sowie Literaten nutzen bereits seit den 1960ern das Fernsehen für eigene Inszenierungsstrategien, um einer maroden Hochkultur mit einer mediensouveränen Popästhetik zu begegnen. Der Band schließt die Forschungslücke und geht den historischen und ästhetischen Berührungspunkten von TV und Pop nach. Neben einzelnen Pop-Akteuren (Warhol, Schlingensief, Neumeister, Kracht) widmen sich die interdisziplinären Beiträge auch aktuell diskutierten, popaffinen Genres und Entwicklungen (z.B. Poetry Slams, Scripted Reality Soaps, Videoclips sowie Popfeminismus)